Donnerstag, März 28, 2024
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Wahlkampf: Grenzkontrollen ändern nichts – Millionen werden über Familiennachzug kommen

Während die Politiker im Wahlkampf die Bürger mit Versprechungen hinsichtlich besser kontrollierter Grenzen beschwichtigen wollen, denkt kaum jemand daran, dass in einem Jahr die unter „subsidiär schutzberechtigt“ eingestuften Personen einen Anspruch auf Familiennachzug haben. Ändert sich die Gesetzeslage nicht, werden dann Millionen kommen.

„Während Unionspolitiker im Wahlkampfmodus die Bürger mit vage angekündigten Grenzkontrollen ruhigstellen wollen, bereitet sich über den „Familiennachzug“ die formallegale Potenzierung der bisher erfolgten illegalen Einwanderung vor“, beschreibt Michael Paulwitz bei „Junge Freiheit“ die aktuelle Flüchtlingssituation.

Das Thema Asyl sei lang nicht vorbei, denn im ersten Quartal 2017 hätten sich die illegalen Einreisen über Libyen und das Mittelmeer zu 70 Prozent zum Vorjahr erhöht, illegale Grenzübertritte zwischen Deutschland und der Schweiz hätten sich mehr als verdreifacht.

Millionen kommen über Familiennachzug

Das größte Problem der Zukunft wird hierbei der Familiennachzug sein. Im Asylgesetz II wurde zum 17. März 2016 umgesetzt, dass als subsidiär schutzberechtigt eingestufte Personen bis zum 16. März 2018, also in einer Übergangsfrist von zwei Jahren, keinen Anspruch auf den privilegierten Familiennachzug haben. Ab dem 16. März 2018 läuft diese Frist ab – rund ein halbes Jahr nach der Bundestagswahl. Dann wird es demnach zum drastischen Anstieg des Familiennachzugs kommen, falls der Gesetzgeber nicht einschreitet. Mehr dazu HIER.

Paulwitz schreibt weiter, dass laut Städte- und Gemeindebund schon im letzten Jahr 105.000 Familiennachzugsvisas ausgestellt worden seien. Laut einem internen Bericht der Bundesregierung hätten bereits jetzt 267.000 als Syrer eingereiste Migranten Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung.

Das Bundesamt für Migrations und Flüchtlinge (BAMF) beschwichtige zwar mit Angaben wie – „im Schnitt werde jeder Berechtigte einen Angehörigen nachholen“, doch schon wegen des Kinderreichtums der jeweiligen Familien ist das für Paulwitz schwer zu glauben.

Lukratives Geschäft für Schlepperbanden

Außerdem eröffne sich für ein Einschleusen von Schein-Familienangehörigen ein neues lukratives Geschäft für Schlepperbanden, so Paulwitz weiter. Wie soll man bei der Menge an Eingereister ohne oder mit gefälschten Papieren überhaupt ihre Verhältnisse in den Heimatländern überprüfen können? Hinzu kommen all die, die sich ohne Papiere als Syrer ausgegeben haben, um Asylstatus zu bekommen. Mehr dazu HIER.

Aufgrund der bisherigen illegalen Asylzuwanderung können es dann schnell Millionen sein, die Anspruch auf Nachzug erhalten, so Paulwitz, allerdings würden diese dann in der Asylstatistik als Folge-Einwanderer gar nicht auftauchen, „in den Sozialsystemen und den Hartz-IV-Statistiken werden die Spuren dafür umso markanter ausfallen.“

Unbegleitete Minderjährige als „Quartiermacher“

Hinzu kämen noch die „Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge“ (UMF), die in vielen Fällen als „Quartiermacher“ vorgeschickt würden. „Überprüft wird kaum, was die unter dieser Fahne Einreisenden, fast ausschließlich junge Männer, über ihr Alter behaupten; wo Stichproben gemacht werden, stimmt nur ein Bruchteil der Angaben“, so Paulwitz weiter.

Und auch den Politikern gehe es überhaupt nicht darum, die Folgezuwanderung zu unterbinden. Wenn CDU-Fraktionsvize Stephan Harbarth davon spricht, dass Familiennachzüge „auf ein Maß begrenzt werden, das die gesellschaftliche Akzeptanz nicht übersteigt und die Integrationsfähigkeit nicht überfordert“, so meine er in Wirklichkeit laut Paulwitz: „Es sollen halt nicht alle auf einmal kommen, sondern so dosiert, dass die Bürger nicht aufmucken und nicht merken, wie ihnen geschieht.“

Beitragsbild: Sven Hoppe/Archiv/dpa

Quelle: Epoch Times

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