Freitag, April 19, 2024
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War klar: Opfer von rechter Gewalt bitten am häufigsten um staatliche Hilfe

Berlin – Haben die Linken ein neues Geschäftsmodell entwickelt? Beim Bundesamt für Justiz sind im laufenden Jahr bisher 196 Anträge von Opfern rechtsextremistischer Gewalt auf Gewährung von Härteleistungen eingegangen. Von Opfern in den Bereichen Linksextremismus, Islamismus und sonstigem Extremismus wurden hingegen nur 22 Anträge gestellt. Das geht aus einer Vorlage von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) für den Bundestags-Haushaltsausschuss hervor, über die das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagsausgabe) berichtet.

Stichtag der Zählung war der 4. Oktober. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Danyal Bayaz, der im Haushaltsauschuss für den Etat des Bundesjustizministeriums zuständig ist, sagte der Zeitung dazu: „Die Schadenszahlungen des Bundes für Opfer rechtsextremistischer Gewalt bleiben auf hohem Niveau.

Allerdings ist ihre Schlussfolgerung ziemlich durchsichtig: „Die Schadenszahlungen zeigen, dass Gewalt durch Rechtsextremisten keine Randerscheinung ist. Fast 9 von 10 eingegangen Anträgen haben einen rechtsextremen Hintergrund.“

Das bedeutet natürlich noch lange nicht, dass Linke und Islamisten nicht ebenfalls brutal zuschlagen können. Nur rennen die Opfer in diesen Fällen wohl nicht gleich zum Staat und halten die Hand auf.

Damit es sich für die Opfer auch weiterhin lohnt, spielt Herr Bayaz weiterhin mit aussagelosen Statistiken: „Rechtsextremismus bleibt die häufigste erfasste Form extremistischer Übergriffe“, so Bayaz. Merke den Begriff „erfasste“!

Und darum geht es dem Politiker in Wirklichkeit: Für ihn gelte daher, dass die Bekämpfung des Rechtsextremismus weiterhin mit ausreichend finanziellen Mitteln versehen werden müsse. Denn hinter jedem Einzelfall stehe ein Opfer von Gewalt. Der Härteausgleich wird sowohl für Körper- und Gesundheitsverletzungen als auch für Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, insbesondere für Beleidigungen, gezahlt.

Sachschäden werden von der Ausgleichsregelung nicht erfasst. Dafür können Unterhaltsschäden und Nachteile beim beruflichen Fortkommen bei der Bemessung der Härteleistung Berücksichtigung finden.

Interessant ist in diesem Zusammenhang eine Meldung aus der „Welt„:

Eineinhalb Jahre nach dem Terroranschlag vom Breitscheidplatz haben die ersten Hinterbliebenen ihre Rentenbescheide aus dem Opferentschädigungsgesetz bekommen – und zeigen sich enttäuscht. Viele empfänden das, was die Bundesregierung ihnen anbiete, als „lächerlich und peinlich“, sagte Astrid Passin, deren Vater bei dem Anschlag getötet wurde, dem Sender RBB. Sie selbst leidet seit dem Anschlag an einer psychoreaktiven Störung und bekam eine monatliche Rente von 140 Euro zugesprochen.

Quelle!:

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