Dienstag, April 23, 2024
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Was macht ein Dschihadist ausgerechnet am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte?

Unfassbar, wie dreist Islamterroristen unser Rechtssystem ausnutzen, um ihre „Ansprüche“ geltend zu machen. Die „Tagesschau“ vermeldet, dass ein vor eineinhalb Jahren ein als Gefährder eingestufter Tunesier und in Frankfurt festgenommener und schließlich abgeschobener „Gefährder am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt hatte, um hier zu bleiben.

Seine Begründung: In Tunesien drohe ihm die Todesstrafe. Doch die Richter widersprachen, konnten die Gefahr nicht erkennen und wiesen seinen Antrag ab. Sie bezogen sich auf eine Aussage des tunesischen Präsidenten, der aufgrund eines Moratoriums jedes Todesurteil in dem Land früher oder später in eine lebenslange Haftstrafe umwandeln würde. Außerdem gäbe es diplomatische Garantien aus Tunesien. Das Menschenrecht auf Leben des Mannes sei von daher mit seiner Abschiebung aus Hessen deshalb nicht verletzt worden.

Der Islamist hat wirklich Dreck am Stecken: Haikel S. gehörte der salafistischen Szene in Frankfurt an und war vor 1 1/2 Jahren festgenommen worden. Er soll versucht haben, in Deutschland das Netzwerk für einen möglichen Terroranschlag aufzubauen. Bereits im Jahr 2015 soll er zudem am Anschlag auf das Bardo-Museum in Tunis beteiligt gewesen sein. Bei dem Überfall in der tunesischen Hauptstadt starben damals 21 Touristen, zu der Tat bekannte sich der „Islamische Staat“.

Und so ein Terrorist plädiert auf Menschenrechte, vielleicht sollte man mit solchen Islamisten doch eher kurzen Prozess machen.

Quelle!:

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