Mittwoch, April 24, 2024
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Welt ohne Wasser: Der Vergeudung begegnen

Trinkwasser / ©http://www.torange-de.com

Von Eckhard Behrens*, rent-grabbing.com| Die Titelgeschichte des aktuell im Verkauf befindlichen SPIEGEL (Nr. 33/2015 vom 08.08.2015 – Seiten 8 ff.) ist lesenswert wegen der vielen schlechten und guten Beispiele aus aller Welt, die wirklich lehrreich sind.

Im nachfolgenden Leserbrief habe ich versucht, die Prinzipien kurz darzustellen, die das Seminar für freiheitliche Ordnung (Bad Boll) für den Umgang mit Naturressourcen entwickelt hat:

 

“Die gefährliche Vergeudung unseres kostbarsten Rohstoffs haben Sie mit Beispielen aus der ganzen Welt ebenso anschaulich geschildert wie Beispiele guten Managements von Staaten und Unternehmen. Ich bin Ihnen für Ihre gründlichen Recherchen sehr dankbar, vermisse jedoch eine Analyse des Standes der Volkswirtschaftslehre, deren Aufgabe ich darin sehe, Antworten auf Knappheitsfragen zu geben. Hat sie sich um diese Menschheitsfragen erfolgreich gekümmert?

Die Alternative „zügellose Privatisierung oder kommunale Daseinsvorsorge“ kann nicht befriedigen, denn Monopol bleibt Monopol. Zumindest werfen die großen Abweichungen bei kommunalen Wasserpreisen auch Fragen auf. Die Preiskontrolle durch Kartellbehörden bleibt eine ordnungspolitisch nur mäßig befriedigende Missbrauchsaufsicht. Und alle nationalen Regulierungen werden dem von Ihnen geschilderten Wasserexport in Produkten, die den Wasserverbrauch zu ihrer Herstellung kaum ahnen lassen, weltwirtschaftlich nicht gerecht.

Der ordnungspolitische Ausgangspunkt muss die ökologische Verantwortung der öffentlichen Hand für eine mengenmäßige Begrenzung der Nutzung der Wasserreserven auf ihre nachhaltige Erneuerungsmöglichkeit sein. Es darf kein privates Recht auf unbegrenzte Nutzung geben weder für Oberflächen- noch für Grundwasser – nirgendwo auf der Welt. Auch die Staaten untereinander müssen sich darauf verständigen, in welchem Staat welche Reserven in welchem Umfang wann genutzt werden dürfen. – Das ist nur der erste von drei gesamtwirtschaftlich, also volks- und weltwirtschaftlich notwendigen Schritten.

Der zweite ordnungspolitische Grundsatz, dem überall Geltung zu verschaffen ist, muss sein, dass jeder für die Benutzung der Wasserreserven denselben Preis bezahlen muss, wie jeder andere Nutzer derselben lokalen Quelle. Die Privilegien von Privateigentum an der Natur müssen rechtsstaatlich einwandfrei entsorgt werden. Ob ein Kalifornier Wasser trinkt, duscht, seinen Rasen wässert oder Mandeln und Rosinen für den Export produziert, darf beim Wasserpreis keinen Unterschied machen. Es wird spannend sein, wie lange sich die kalifornischen Wahlbürger die Privilegien ihrer Landwirte noch gefallen lassen werden. Der Preis soll für alle die Knappheit widerspiegeln und sie zu sparsamem Umgang mit dem Wasser anhalten. Wenn der Exportpreis von Agrarprodukten den Wasserpreis nicht deckt, werden die Herstellung und der Export unterbleiben. Soweit die Exportpreise die ehrlichen Wasserpreise decken, ist die Produktion von Agrarprodukten in Kalifornien auch für den Weltmarkt gerechtfertigt.

 

Der dritte ordnungspolitische Grundsatz realisiert das Menschenrecht auf Wasser, indem die Entgelte (Renten) für die Nutzungsrechte an den Wasserreserven in einen von einer UNO-Organisation verwalteten Pool abgeführt und zu gleichen Teilen an alle Menschen, die gerade auf dieser Erde leben, verteilt werden. Bei der Geburt und immer zum Geburtstag gibt es einen Teilhaberscheck. Dann kann jeder überall auf der Welt das Wasser, das er trinkt und für seine Hygiene braucht, bezahlen und vielleicht auch noch den Verzehr von ein paar wasserhaltigen Produkten aus Kalifornien, der ihm gegönnt sei – egal wo er wohnt.

Vielfach beschrieben wurde in letzter Zeit schon der Wassermangel in Kalifornien. Hier ist nun zu lesen, dass er durch eine geradezu groteske Wasser(un)ordnung selbst erzeugt ist. Der Klimawandel verschärft die Probleme nur.”

*Eckhard Behrens (* 1937, wohnhaft in Heidelberg), Jurist und Volkswirt, ist u.a. Mitglied im Vorstand des Seminars für freiheitliche Ordnung in Bad Boll; er war langjähriger Vorsitzender des Landesfachausschusses für Bildung und Wissenschaft in Baden-Württemberg und stellvertretender Vorsitzender des Bundesfachausschusses in der FDP.

Verteiler: Neopresse

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