Donnerstag, März 28, 2024
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Wenn Linke und Ausländer die Hand zum Gruße heben, wird das in der rechtsextremen Schublade verstaut

Ist der Täter nicht bekannt, dann werden sogenannte „antijüdische Straftaten“ automatisch als rechtsextrem eingeordnet. Übergriffe, bei dem nicht erwiesen ist, dass sie keine rechtsextreme Motivation haben, tauchen ebenfalls im Bereich „rechts“ auf . Dies gilt auch für den „Hitlergruß“. Diese Straftat erscheint bei der Kriminalstatistik im Berich „rechtsextremen“ auch dann, wenn ein „Nicht-Rechter“ oder ein Afghane – wie kürzlich in München – den Arm zum nationalsozialistischen Gruß erhebt.

In welcher Kategorie der Kriminalstatistik landet der Falls des 19-jährigen Afghanen, der vor zwei Wochen auf dem Münchner Oktoberfest auf einer Bierbank stehend solange den Hitlergruß zeigte, bis ihn der Sicherheitsdienst aus dem Bierzelt verwies (jouwatch berichtete).

Wie die Münchner Polizei darlegt, ist auch hier die Verortung klar:

Der Vorwurf, dass die Erfassung von sogenannten „rechtsextremen Straftaten“ politisch motiviert und im dem undifferenziert ausgerufenen „Kampf gegen Rechts“ erfolgt, steht seit geraumer Zeit im Raum. Mitte März kämpften die Grünen im Baden-Württembergischen Landtag nach Leibeskräften gegen die Aussage des AfD-Fraktionsvorsitzende Bernd Gögel an, dass antisemitische Straftaten ohne bekanntes Motiv kriminalstatistisch automatisch dem rechten Spektrum zugerechnet werden und deshalb zu „irreführenden“ Statistiken führen. Insbesondere Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz wehrte sich durch anhaltende „falsch“-Zwischenrufe gegen Gögels Ausführungen.

Im Frühjahr nahm in diesem Fall zumindest die Badische Zeitung ihrer journalistische Aufgabe wahr und fragte nochmals nach. Die Antwort:

Derzeit werden im Bereich Antisemitismus die Kategorien links, rechts, ausländische Ideologie und religiöse Ideologie unterschieden. An diese Kategorien ist auch Baden-Württemberg gebunden, bestätigte ein Sprecher des Innenministeriums in Stuttgart … „Gemäß den bundeseinheitlichen Kriterien werden antisemitische Straftaten aus einer antijüdischen Haltung heraus begangen und sind dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzuordnen, sofern keine gegenteiligen Tatsachen zur Tätermotivation vorliegen.

Bereits 2016 bestätigte Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Sender rbb – das Interview ist praktischer Weise in der Mediathek nicht mehr abrufbar – dass es in seinem Bundesland hinsichtlich der Erhebung rechtsextremer Straftaten Änderungen gegeben habe. „Bei der Polizei wird jeder Übergriff, bei dem nicht erwiesen ist, dass er keine rechtsextreme Motivation hat, in die Statistik hineingezählt„, so der SPD-Politiker. Dass die Polizeistatistik einer gewissen künstlerischen Freiheit unterworfen scheint, wurde bereits 2015 offenbar. Damals war herausgekommen, dass die Polizeistatistik aufgrund einer Dienstanweisung frisiert worden war, um die Kriminalitätsbelastung geringer erscheinen zu lassen als sie tatsächlich war.

Es kann fest davon ausgegangen werden, dass die gängige „Zählart“ in linken bis linksextremistischen Kreisen bestens bekannt ist und verstanden wurde. Um den politisch motivierten Kampf gegen „rechts“ ebenso am laufen zu halten, wie die munter sprudelnden steuerfinanzierten Geldquellen, kommt diese amtlich gewollte Irreführung Vereinen wie der Amadeus-Antonio-Stiftung mit Sicherheit mehr als gelegen. (SB)

Quelle!:

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