Donnerstag, April 18, 2024
StartPolitikEuropaWien: Haft-Urteil gegen Iraker (20) aufgehoben – 10-Jährigen im Hallenbad vergewaltigt

Wien: Haft-Urteil gegen Iraker (20) aufgehoben – 10-Jährigen im Hallenbad vergewaltigt

Das Urteil aus erster Instanz vom Juni gegenüber einem 20-jährigen Iraker mit den Anklagepunkten „schwerer sexueller Missbrauch eines Unmündigen“ und „Vergewaltigung“, wurde jetzt vom Obersten Gerichtshof teilweise aufgehoben.

Das ursprüngliche Vergewaltigungsurteil in erster Instanz vom Juni gegen einen 20-jährigen Iraker von sechs Jahren Haft wurde jetzt teilweise aufgehoben. Die Entscheidung fiel am Donnerstag durch den Obersten Gerichtshof. Eine Neudurchführung des Verfahrens wurde angeordnet. Dafür seien Feststellungsmängel ausschlaggebend gewesen, so Senatspräsident Thomas Philipp.

Der Teil des Ersturteils hinsichtlich des schweren sexuellen Missbrauchs eines Unmündigen wurde vom OGH indes bestätigt und ist damit rechtskräftig. Dem zweiten Teil des schriftlichen Urteils, dem Vergewaltigungsvorwurf, fehlten offenbar formularjuristisch erforderliche Feststellungen. Daher muss dieser Punkt im Landesgericht für Strafsachen neuerlich verhandelt werden, berichtete die „Krone“.

Der Flüchtling verbleibt in Untersuchungshaft, bis der zweite Rechtsgang, vermutlich erst in 2017, eine neue Strafe festsetzt.

Prozessbeginn Anfang Mai 2015

2. Dezember 2015, Theresienbad

Das Kind hatte im Theresienbad beim Herumtollen im Schwimmbecken einen 15-jährigen Jungen kennengelernt, in dessen Begleitung sich der 20-jährige Iraker befand.

Das Opfer gab an, dass es der Iraker an der Hand gepackt habe und in eine WC-Kabine drängte. Anschließend verriegelte er die Tür und verging sich an ihm. Niemand hörte die Schreie des Kindes.  Nach der Tat ging der Iraker zum Drei-Meter-Brett um ein paar Sprünge zu machen.

Der weinende Junge vertraute sich einem Bademeister an, der sofort die Polizei verständigte, die den Iraker noch vor Ort verhaftete.

Bei der Vernehmung gab der Flüchtling an, seit vier Monaten keinen Sex mehr gehabt zu haben. Er habe es nicht mehr ausgehalten, weil er eine „ausgeprägte überschüssige sexuelle Energie“ habe.

Ganz abgesehen von den psychischen Verletzungen, trug der 10-jährige Junge schwere körperliche Verletzungen von der Vergewaltigung davon und musst in einer Kinderklinik behandelt werden.

Polizei zögerte Veröffentlichung hinaus

Die Tat war erst einen Monat später von der Polizei bekannt gegeben worden.

Laut Polizei hätte es keine Absicht gegeben, der Bevölkerung die Tat zu verschweigen, um die Stimmung nicht anzuheizen. Es habe auch keine Rolle gespielt, dass der Iraker erst seit wenigen Wochen im Land war.

Man habe lediglich abwägen wollen, ob die Umstände des konkreten Falles ein Publik-Machen rechtfertigten.

Empfohlene Artikel
- Advertisment -
Translate »