Donnerstag, April 18, 2024
StartZARONEWS PresseAgenturWiener Eisenstangen-Mörder: Abschiebung des 18-fachen Straftäters nicht möglich

Wiener Eisenstangen-Mörder: Abschiebung des 18-fachen Straftäters nicht möglich

Der junge Afrikaner (21), der am heutigen Mittwoch am Brunnenmarkt in Wien-Ottakring eine 54-jährige Frau auf offener Straße mit einer Eisenstange erschlagen hatte, war polizeilich kein Unbekannter. Jetzt veröffentlichten die Behörden erste Einzelheiten zu dem Mann. Die Gründe für die Gewalttat bleiben allerdings weiterhin unklar, da der obdachlose Kenianer keine Aussagen dazu macht.

Er kam 2008 mit einem legalen Visum nach Österreich, wie Polizeisprecher Christoph Pölzl aussagte.

Dieses Visum habe der junge Afrikaner aber nie verlängert, so der Sprecher, weswegen der Kenianer nach Ablauf (6 Monate) illegal in der Alpenrepublik verweilte.

Ein Asylverfahren wurde zu diesem Zeitpunkt nicht beantragt.

https://youtu.be/YVuA_eXoXQ4

Drogen und Gewalt als Lebensweg

2011 wurde der damals Jugendliche erstmals aktenkundig von der Polizei erwähnt: Verkauf von Haschisch und Widerstand gegen die Staatsgewalt. Der Kenianer wurde damals zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Zwei Jahre später, 2013, saß er wieder wegen Drogendelikten auf der Anklagebank. Hinzu kamen Nötigung und Körperverletzung. Er wurde zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt, das heißt, dass er einen Teil der Strafe im Gefängnis absitzen musste, den anderen Teil erhielt er auf „Bewährung“.

Doch auch nach seiner Entlassung zeigte sich der junge Afrikaner weiterhin auffällig. Insgesamt wurden ihm 18 Delikte nachgewiesen und angezeigt.

2014 stellte er einen Asylantrag, der abgelehnt wurde. Offenbar wegen diverser Straftaten schrieb ihn die Justiz im selben Jahr zur Aufenthaltsermittlung aus.

Ebenfalls wurde eine rechtskräftige Ausreiseentscheidung wurde erwirkt, schreibt „Die Presse„.

Daraufhin tauchte der Mann unter, vermutlich in die Obdachlosigkeit.

Am 18. Mai 2015 verletzte der Kenianer eine Person durch eine Attacke mit einer Eisenstange leicht.

Abschiebung nicht möglich

Trotz der Schwere der Tat wird eine Abschiebung in sein Heimatland nicht möglich sein. „Mit Kenia gibt es weder ein nationales noch ein EU-Rückübernahmeabkommen“, sagte Innenministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck der österreichischen Presseagentur APA. (sm)

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