Samstag, April 20, 2024
StartPolitikEUWir werden sie nicht wieder los!

Wir werden sie nicht wieder los!

Merkels „europäische Lösung“ und was sie bedeutet – Wenn die Dublin-III-Regelung geändert wird, muss Deutschland alle Asylbegehrende hereinlassen, die hier schon Verwandte oder Bekannte haben – Wie Merkel die CSU schachmatt setzen will – Ihr Ziel: Alleingänge einzelner EU-Staaten sollen nicht mehr möglich sein – Verfassungsrichter Huber: Nach den Dublin-Regeln hätte Deutschland Asylsuchende gar nicht haben dürfen – Und: Die Rechtslage ist verworren – Das Grundrecht auf Asyl kann eingeschränkt werden.

Von Klaus Peter Krause

Selbst im Fußball versagt Deutschland. Aber das ist harmlos, denn es lässt sich verschmerzen und in der nächsten WM wieder gutmachen. Ganz anders dagegen beim Versagen Deutschlands in der Politik – vor allem in der Flüchtlingspolitik, seit Kanzlerin Merkel im selbstherrlichen Alleingang 2015 die Überflutung losgetreten hat. Wir schaffen das? Wir schaffen das nicht. Geschafft werden wir. Was an Wirtschaftsflüchtlingen sowie falschen und echten Asylbewerber aus islamischen und afrikanischen Ländern nahezu ungehindert nach wie vor ins Land strömt, darunter auch Terroristen, Mörder und andere Straftäter, schafft Tatsachen, die – wenn es in und für Deutschland beim gegenwärtigen Missachten oder Umdeuten des gesetzlichen Regelwerks bleibt – irreversibel ist. Wir werden sie nicht wieder los.

Thilo Sarrazins Feststellung „Deutschland schafft sich ab“, erfüllt sich von Tag zu Tag mehr. Die Große Koalition von CDU/CSU und SPD droht darüber zu zerbrechen. Die Europäische Union steckt wegen des Massenzustroms, der zu einer Völkerwanderung wird, in ihrer bisher wohl größten Zerreißprobe. Mehr noch: Das The­ma wird „im­mer mehr zur Schick­sals­fra­ge des Kon­ti­nents“ (FAZ vom 25. Juni, Seite 1). Die EU-Staats- und Regierungschefs (EU-Rat) eilen zu Krisentreffen. Merkel will eine „europäische Lösung“ und das einschlägige Dublin-III-Abkommen ändern. Warum will sie das?

Wenn der EU-Rat der Dublin-III-Änderung zustimmt

Näher erklärt hat dies die Online-Zeitung der „Zivilen Koalition“ (hierDie Freie Welt. Was die Änderung konkret bedeutet, hat deren Redaktion in einem Beitrag so beschrieben: „Wenn die Dublin-Abkommen-Änderungen auf europäischer Ebene angenommen werden, dann können Migranten ihren Asylantrag so stellen, dass das europäische Land ihrer Wahl dafür zuständig ist. Klartext: Wenn die Migranten nach Griechenland kommen, können sie gleich vor Ort sagen, dass sie nach Deutschland wollen — und werden dann weitergereicht. Deutschland ist dann direkt für deren Asylanträge verantwortlich. Als Begründung reicht dann aus darzulegen, dass man im Land seiner Wahl bereits Kontakte, Bekannte oder Verwandte haben.“

Wie Merkel die CSU schachmatt setzen will

Und weiter: „Die Folge wird sein, dass jene Länder, die bereits viele Migranten aus Afrika und dem Nahen Osten aufgenommen haben, noch mehr Migranten aus diesen Regionen bekommen. Dies ist die ‚europäische Lösung’, die Angela Merkel umsetzen möchte und weshalb sie Seehofer und Söder so in Schach hält. Denn in wenigen Wochen könnte sie damit die CSU Schachmatt setzen. Es sei denn, Seehofer weiß von dieser Entwicklung und spielt nur eine rebellische Rolle, um die Bayernwahl nicht zu gefährden. Italien, Spanien, Griechenland und Malta wären fein raus. Doch Deutschland und Frankreich dürften sich auf den nächsten Massenansturm vorbereiten.“

Die meisten Flüchtlinge der EU sind in Deutschland

Das EU-Parlament hat Merkels „europäische Lösung“ bereits beschlossen. Endgültig darüber beschließen muss jetzt der EU-Rat der Staats- und Regierungschefs. Länder wie Italien, Malta, Spanien und Griechenland würden durch die Lösung entlastet und werden ihr daher ziemlich sicher zustimmen. Ebenso zu erwarten ist das von den mitteleuropäischen EU-Ländern. Sie nämlich haben nur wenige oder keine Flüchtlinge aufgenommen, also auch keine Flüchtlinge im Land, die behaupten können, sie hätten hier schon Bekannte, Verwandte oder andere Kontakte. Aber wer von allen EU-Ländern hat bei sich die meisten Flüchtlinge? Das ist eindeutig Deutschland. Nach dem Stand von Ende 2017 sind es 1,410 Millionen Menschen (Quelle: UNHCR via welt.de). In Berlin leben mehr Flüchtlinge als in ganz Griechenland, in Nordrhein-Westfalen mehr als in ganz Frankreich, in ganz Italien, in ganz Schweden, in ganz Österreich. Also haben alle, die noch kommen wollen, in Deutschland auch die meisten Kontaktmöglichkeiten. Also muss Deutschland alle diese auch ins Land lassen.

Merkels Ziel: Alleingänge einzelner EU-Staaten sollen nicht mehr möglich sein

Wenn also der EU-Rat dem Beschluss des EU-Parlaments jetzt zustimmt, dann ist klar, was Merkel mit der „europäischen Lösung“ gegenüber ihrem Innenminister Seehofer gemeint hat, als sie diesen um einen Aufschub bis zu dieser Lösung bewog: Alleingänge einzelner EU-Staaten sollen nicht mehr möglich sein. Der Zeitgewinn, den sie damit erreicht hat, bedeutet im Ergebnis: Sie hat die deutschen Bürger hereingelegt. Und von Seehofer darf man vermuten, dass er sich wissend an dieser Täuschung beteiligt hat. Vielleicht, so wohl Seehofers Kalkül, merken es ja die bayrischen Wähler bis zum Herbst nicht schnell genug, wenn sie ihre neue Landesregierung wählen und Seehofers CSU die absolute Mehrheit bescheren sollen. Oder sie haben bis dahin sein Doppelspiel wieder vergessen.

Huber: Nach den Dublin-Regeln hätte Deutschland Asylsuchende gar nicht haben dürfen

Bun­des­ver­fas­sungs­rich­ter Pe­ter Hu­ber hat jüngst daran erinnert, dass Deutsch­land stets die meis­ten Asyl­be­wer­ber al­ler eu­ro­päi­scher Län­der be­kom­men ha­be, ob­wohl es nach dem Sys­tem der Dub­lin-Regeln gar kei­ne hät­te ha­ben dür­fen. Über dieses Thema hatte Huber in einem Vortrag vor der Steu­ben-Schurz-Ge­sell­schaft gesprochen. Darüber berichtet hat die FAZ in ihrer Ausgabe vom 22. Juni (Seite 4). Huber, der im Zwei­ten Se­nat für das Eu­ro­pa­-Recht zu­stän­dig ist, hatte gesagt:  „Die Rechts­la­ge ist ver­wor­ren.“  Kei­ner wis­se, so der FAZ-Bericht, was er ma­chen dür­fe. Ei­ne Rechts­ord­nung, die so ver­wor­ren sei, ver­fehle ih­ren Zweck. Sie füh­re sich ad ab­sur­dum. Hu­ber habe  mit Blick auf Eu­ro­pa für „we­ni­ger Ideo­lo­gie“ und „mehr Prag­ma­tis­mus geworben. Wenn es an den Au­ßen­gren­zen nicht funk­tio­nie­re, müsse man wieder Bin­nen­kon­trol­len ein­füh­ren.

Wie Deutschland zum „sicheren Hafen für Verbrecher aus aller Wellt“ werden wird

Ferner habe Huber beklagt, dass kaum noch je­mand auf die Wirk­lich­keit schaue. Wenn Deutsch­land zum Beispiel kei­ne Straf­tä­ter mehr nach Ru­mä­ni­en oder in an­de­re EU-Län­der über­stel­len dür­fe, weil sie dort nicht men­schen­wür­dig un­ter­ge­bracht sei­en, dann wür­de Deutsch­land ein „si­che­rer Ha­fen für Ver­bre­cher aus al­ler Welt“ werden. Den Po­li­ti­kern, die die eu­ro­päi­schen Ver­trä­ge un­ter­zeich­nen, habe Huber empfohlen: „Erst ein­mal ei­nen Blick in die Ge­fäng­nis­se wer­fen.“ Insgesamt, so die FAZ, habe Hu­ber von ei­ner „pre­kä­ren Si­tua­ti­on“ gesprochen.

Huber: Wir brauchen keine Vision für Europa und keine für Deutschland

Auch hat Huber laut FAZ vor mehr Mehr­heits­be­schlüs­sen auf eu­ro­päi­scher Ebe­ne gewarnt. Nie­mand lei­de un­ter Mehr­heits­be­schlüs­sen so stark wie Deutsch­land. Ferner habe sich Hu­ber für ein Mehr­heits­wahl­recht für das EU-Par­la­ment ausgesprochen, aber vor ei­ner Su­che nach ei­nem gro­ßen Ziel für die Europäische Uni­on gewarnt. „Wir brau­chen kei­ne Vi­si­on für Eu­ro­pa, ge­nau­so we­nig wie wir ei­ne Vi­si­on für Deutsch­land brau­chen.“ Das erinnert an das Wort von Helmut Schmidt, das zu einem geflügelten geworden ist: „Wer Visionen hat, soll zum Arzt gehen.“

Das Grundrecht auf Asyl kann eingeschränkt werden

Einen informativen Leserbrief zum Thema hat die FAZ am 26. Juni veröffentlicht (Seite 6) und auffällig an die oberste Stelle gerückt. In ihm erläutert Pro­fes­sor Dr. Ul­rich Fo­ers­te, Os­na­brück, dass und warum das Grundrecht auf Asyl eingeschränkt werden kann: „Dass un­se­re Ver­fas­sung ein Grund­recht auf Asyl ge­währt, ob­wohl es be­kannt­lich kaum Ober­gren­zen ge­stat­tet, har­mo­nier­te zwar bes­tens mit deut­schem Idea­lis­mus und war nach dem Un­glück der im Aus­land oft ab­ge­wie­se­nen Ju­den vor al­lem his­to­risch ver­ständ­lich, aber von An­fang an kühn, was um­so kla­rer wird, je mehr Flucht und Mi­gra­ti­on zu­neh­men. Und wer noch heu­te Ober­gren­zen als un­mensch­lich gei­ßelt, ob­wohl er ein­räu­men muss, dass Deutsch­land nicht „al­le“ auf­neh­men kann, heu­chelt ge­ra­de­zu.“

Weil das deutsche sozialstaatliche Niveau Deutschland so verletzlich macht

Dies habe aber, so Foerste weiter, schon mit den Dub­li­ner Ab­kom­men begonnen. Aus deut­scher Sicht hätten sie Deutschland (auf Kos­ten der Pe­ri­phe­rie­staa­ten!) vor al­lem ab­schir­men soll­ten, ge­ra­de weil dessen rechts- und so­zi­al­staat­li­che Ni­veau das Land so ver­letz­bar mache. Die neu­en Vor­schlä­ge, Flücht­lin­ge nach bin­den­den Quo­ten auf die EU-Staa­ten zu ver­tei­len, würden dar­an we­nig ändern, weil, mit Ausnah­me Ber­lins, kei­ne ein­zi­ge eu­ro­päi­sche Re­gie­rung sich in­nen­po­li­tisch trau­en könn­e, sol­che Zu­sa­gen oh­ne Ober­gren­ze zu las­sen. Und wörtlich: „Dass nur die Vi­segrád-Staa­ten dies of­fen an­spre­chen, wird nie­man­den täu­schen, der sich an den Sep­tem­ber 2015 er­in­nert. Und die Ide­en zur Sa­nie­rung Afri­kas mu­ten, wenn denn ernst ge­meint, eher na­iv an.“

Kontingentieren der Flüchtlingsaufnahme praktisch unvermeidbar

Abschließend schreibt Foerste, Deutsch­land und Eu­ro­pa soll­ten sich da­her ehr­lich ma­chen: Man werde nicht um­hin­kom­men, die Auf­nah­me von Flücht­lin­gen zu kon­tin­gen­tie­ren, sich im Üb­ri­gen al­so ab­zu­schot­ten. Die da­für nö­ti­gen ver­fas­sungs- und völ­ker­recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen seien her­stell­bar: Das Grund­recht auf Asyl könne, wie schon das BVerfG an­ge­merkt habe, ein­ge­schränkt wer­den; die For­de­rung nach ent­spre­chen­der Än­de­rung des Grund­ge­set­zes – von dem Staats­rechts­leh­rer Ru­pert Scholz be­reits er­ho­ben – könn­e bald in Wahl­kämp­fe ein­ge­hen, wenn der Un­mut der Wäh­ler über In­te­gra­ti­ons­pro­ble­me und den Um­gang mit knap­pen staat­li­chen Res­sour­cen wei­ter zu­nehme. Die Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on mit ih­ren miss­brauchs­an­fäl­li­gen Vor­ga­ben zur Ret­tung auf See sei künd­bar, falls nicht schon ih­re Aus­le­gung zu zweck­ent­spre­chen­den Er­geb­nis­sen führe. Für die Eu­ro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on gelte das entsprechend. Ihre teils ex­zes­si­ve Hand­ha­bung durch den Straß­bur­ger Ge­richts­hof sei durch­aus um­strit­ten. Und das EU-Flücht­lings­recht wie auch die Eu­ro­päi­sche Grund­rech­te-Char­ta wür­den ver­mut­lich rasch ge­än­dert werden, wenn Deutsch­land sich dem öff­ne­n würde. Soll­te Deutschland da­für al­ler­dings zu lan­ge brau­chen, wür­den nicht nur Ös­ter­reich und Ita­li­en Fak­ten set­zen.

Lesen Sie auch „Wir werden heiße Tage erleben“ auf der Blog-Seite von Werner Müller (hier).

Empfohlene Artikel
- Advertisment -
Translate »