Donnerstag, April 18, 2024
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Zu lange auf Wartebank: Rentner muß Bußgeld nicht zahlen

DÜSSELDORF. Die Stadt Düsseldorf hat das Verfahren gegen einen 86 Jahre alten Rentner eingestellt, der zu lange auf einer Wartebank saß. Ein Mitarbeiter des Ordnungsamts hatte dem dementen und herzkranken Senior ein Bußgeld auferlegt, weil er sich acht Minuten lang auf eine Wartebank an einer Bushaltestelle gesetzt hatte.

Das Bußgeld in Höhe von 35 Euro sollte der Mann zahlen, weil er nach Auffassung des Ordnungsamts-Mitarbeiters die Bank am Hauptbahnhof nicht ihrer Zweckbestimmung entsprechend, sondern als Ruheplatz genutzt hatte. Diesem war offenbar nicht klar gewesen, daß der Rentner krank und nicht etwa ein obdachloser Trinker gewesen sei, berichtet die Rheinische Post.

Stadt räumt Irrtum ein

Der 86-jährige Rentner, der am 14. November durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes ein Verwarngeld über 35 Euro wegen Verstoßes gegen Paragraph 3 der Düsseldorfer Straßenordnung erhielt, muss diese Strafe nicht bezahlen.https://www.duesseldorf.de/medienportal/pressedienst-einzelansicht/pld/senior-muss-bussgeld-nicht-bezahlen.html 

„Das Verhalten des Seniors hätte unter den Aspekten Angemessenheit und der Opportunität bewertet werden müssen.Eine angemessene Kommunikation hätte die Situation sicherlich bereits im Entstehen bereinigt. Wir bedauern das Vorgehen sehr.“ – Leiter Ordnungsamt

Der Leiter des Ordnungsamtes räumte in einer Stellungnahme am Montag den Irrtum ein. „Das Verhalten des Seniors hätte unter den Aspekten Angemessenheit und der Opportunität bewertet werden müssen.“

Das Lebensalter und das in diesem Alter natürliche Bedürfnis nach einer Ruhepause sowie die fehlenden Sitzmöglichkeiten außerhalb der ÖPNV-Anlagen hätten bei der Entscheidung berücksichtigt werden müssen. „In der Abwägung dieser Sachverhalte hätte auf eine Ahndung verzichtet werden müssen. Eine angemessene Kommunikation hätte die Situation sicherlich bereits im Entstehen bereinigt. Wir bedauern das Vorgehen sehr.“ (ls)

Beitragsbild: Bushaltestelle (Symbolfoto): Nicht zweckbestimmend genutzt Foto: dpa

Quelle: https://jungefreiheit.de/kultur/gesellschaft/2017/zu-lange-auf-parkbank-rentner-muss-bussgeld-nicht-zahlen/

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