Samstag, April 20, 2024
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Zur aktuellen Linkslage!

Falls Sie die Überschrift verwirren sollte: Mir erschien das Wort „Rechtslage“ schlicht unangebracht zur Beschreibung der rechtlichen Zustände in Deutschland. Denn das, was wir seit vielen Jahren in immer erschreckenderem Maße erleben, ist juristisch gesehen ja wohl eher im Bereich eines Kasperletheaters einer Laienspielgruppe anzusiedeln.

Als Mensch, der geboren wird und in irgendeinem Land lebt (nehmen wir uns mal als Beispiel einen Deutschen), entwickelt man irgendwann das Verständnis, dass man in einem Land lebt, welches als Staat bezeichnet wird, dessen Bürger in einem abgegrenzt definierten Gebiet innerhalb dieses Staates wohnen und zumindest meistens eine Staatsbürgerschaft haben, die sich in der Regel auf innerhalb dieses Gebietes geborene Menschen bezieht, und die den Namen dieses Staates trägt. Von Thomas A. Anderson.

Als Bürger eines solchen Staates geht man gewohnheitsmäßig davon aus, dass diejenigen, die man auserkoren hat, sich um diesen Staat und dessen Wohlergehen und einwandfreies Funktionieren zu kümmern, dies nach bestem Wissen und auf einem hohen Standard tun.

Da es sich bei einem Staat um eine Rechtsform handelt, ist – so darf man annehmen – logischerweise gerade der juristische Bereich ein sehr wichtiger, und man darf davon ausgehen, dass hier Juristen nicht nur am Werk sind, sondern auch peinlich genau darauf achten, dass die entsprechenden Gründungsstatuten, Gesetze, Bestimmungen und deren Durchführung peinlich genau formuliert und auf aktuellem Stand gehalten werden.

Als Bürger kommt man in den Genuss solcher Genauigkeit, bei der man sprichwörtlich auf jedes Komma, jede Klammer, jeden Absatz und jeden Nebensatz achten muss, und das insbesondere, wenn es um das Zahlen von Steuern, Bußgeldern oder Abgaben geht. Dies ist keineswegs zwangsläufig negativ, sondern zeigt lediglich, dass man mit Hilfe genau formulierter Gesetze und Bestimmungen sehr genau das Verhalten innerhalb einer Gemeinschaft regeln kann.

Alles, was im Gesetz nicht geregelt ist, ist nicht geregelt und gibt somit möglicherweise in Zukunft Anlass für Streitigkeiten vor Gericht. Je genauer also das Gesetz formuliert ist, desto weniger Arbeit hat man später als Gemeinschaft.

Was aber erleben wir in Bezug auf den „Staat“ Bundesrepublik Deutschland? Da wird mit heißer Nadel gestrickt und nicht einmal ansatzweise juristische Sorgfalt walten gelassen. Fragt man dann nach, wird selbst von Juristen lässig abgewunken mit dem Hinweis „ist doch logisch“ oder „das weiß doch jeder“. Würde man als Bürger so beim Finanzamt argumentieren, würde man schnell die im Vergleich dazu juristisch geradezu phänomenale Kompetenz einer Angestellten im unteren Dienst dort kennenlernen.

Ein Beispiel dazu: Die Gründungsstatuten eines Staates nennt man „Verfassung“. Nur in Ausnahmefällen kann vorübergehend unfreiwillig darauf verzichtet werden, nämlich dann, wenn ein Staat durch fremdes Militär besetzt wird und diese fremde Macht für die Dauer der Besatzung unter eigener Aufsicht die öffentliche Ordnung aufrecht erhalten will. In diesem Fall, so war sich die Gemeinschaft aller Staaten einig, solle diese fremde Macht innerhalb des besetzten Gebietes des besetzten Staates eine gesetzliche Ordnung schaffen. So wurde es in der Haager Landkriegsordnung niedergeschrieben:

„Artikel 43:

Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die Öffentliche Ordnung und das Öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.“

Man kann dies im Rahmen des „Grundgesetzes“ tun, man hätte es ebenso alternativ „Übergangsordnung“ oder „Besatzungsordnung“ nennen können. Beides hätte den vorübergehenden Charakter einer solchen Regelung besser offenbart als der Begriff „Grundgesetz“. Man könnte annehmen, dass genau deshalb zur Verschleierung dieser Tatsache gerade eben dieser Begriff gewählt worden ist.

Auf dem Gebiete der DDR wurde stattdessen eine Verfassung erarbeitet und somit in vielen Details eine Rechtsform geschaffen, die einem Staat viel näher kommt als das „verwaltungsrechtliche Provisorium BRD“. (Man höre sich einmal die Rede von Carlo Schmid, SPD, vom Parlamentarischen Rat zur Gründung der BRD an und staune über die schon und noch immer damals wie heute klaren Worte, Werte und Inhalte.)

„Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten. Wir haben etwas zu schaffen, das uns die Möglichkeit gibt, gewisser Verhältnisse Herr zu werden, besser Herr zu werden, als wir das bisher konnten. Auch ein Staatsfragment muß eine Organisation haben, die geeignet ist, den praktischen Bedürfnissen der inneren Ordnung eines Gebietes gerecht zu werden. Auch ein Staatsfragment braucht eine Legislative, braucht eine Exekutive und braucht eine Gerichtsbarkeit.

Wenn man nun fragt, wo dann die Grenze gegenüber dem Voll-Staat, gegenüber der Vollverfassung liege: Nun, das ist eine Frage der praktischen Beurteilung im Einzelfall. Über folgende Gesichtspunkte aber sollte Einigkeit erzielt werden können:

Erstens: Das Grundgesetz für das Staatsfragment muss gerade aus diesem seinen inneren Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich tragen. Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muss originär entstehen können. Aber das setzt voraus, dass das Grundgesetz eine Bestimmung enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintreten wird. Nun, ich glaube, über diesen Zeitpunkt kann kein Zweifel bestehen: ‚an dem Tage, an dem eine vom deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt’.“

Ein solches Grundgesetz sollte also – ebenso wie eine Verfassung – festlegen, auf welches Gebiet sich diese ersatzgesetzliche Regelung bezieht, auf welche Menschen, und in Folge eigentlich all das regeln, was eben genau für den vorgesehenen Zweck, nämlich die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, nötig ist. Dies betrifft neben vielen anderen Dingen zum Beispiel auch das Thema „Staatsbürgerschaft“, aber auch zum Beispiel das Thema Finanzen (Firmenverbund BRD: Täuschung, Lügen und Manipulation).

Fangen wir beim Grundsätzlichen an: Das Grundgesetz wird gern und oft als unsere „Verfassung“ bezeichnet. Wir haben ein Bundesverfassungsgericht, einen Verfassungsschutz, Verfassungsrichter und noch einiges mehr.

Tatsache ist: Artikel 146 des Grundgesetzes sagt eindeutig: „Dieses Grundgesetz (…) verliert seine Gültigkeit an dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ 

Warum heißt das Grundgesetz denn „Grundgesetz“? Dies haben wir bereits weiter oben gelernt, nämlich weil laut Haager Landkriegsordnung ein besetztes Land während der Besatzungszeit durch eine fremde Macht die Möglichkeit bekommen muss, zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung innerhalb eines gesetzlichen und exekutiven Rahmens während der regierungslosen Zeit handeln zu können.

Und genau dies sagt auch die Präambel des Grundgesetzes in der Ausgabe vor 1990:
„…hat das deutsche Volk (…) um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben (…)“. Das Grundgesetz ist also eine von Besatzern für Besetze gemachte Übergangshilfe.

Diese Unselbständigkeit wird indes auch noch unterstrichen durch die Überschrift des ganzen Werkes: da steht nämlich „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ und nicht „Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland“.

Im alltäglichen Sprachgebrauch mag eine solche Unterscheidung nicht immer von Wichtigkeit sein, in Gesetzen hat jedoch jedes Wort, jede Silbe und jedes Komma eine Bedeutung! Im normalen Sprachgebrauch wird auch gern „Deutschland“ mit der „Bundesrepublik Deutschland“ gleichgesetzt. Das Grundgesetz tut dies nicht!

Nach der Kapitulation der deutschen Streitkräfte und der Besetzung des Deutschen Reiches 1945 wurden anschließend die BRD und die DDR errichtet und unter polnische, französische, russische und andere Verwaltung gestellt. Nach dem Mauerfall 1989 wurde nach Meinung der deutschen Öffentlichkeit „Deutschland“ 1990 „wiedervereinigt“ (Müntefering regt gesamtdeutsche Verfassung an – “Es habe nie wirklich eine Wiedervereinigung gegeben…”).

Der juristische Vorgang kann schnell erklärt werden: auf Grundlage des Artikels 23 des Grundgesetzes (GG) traten die Länder der Deutschen Demokratischen Republik dem Geltungsbereich des Grundgesetzes der BRD bei und lösten so ihre Eigenstaatlichkeit auf (Die Nichtregierungsorganisation BRD: Täuschung des deutschen Volkes (Videos)).

Wir können im Artikel 23 nachlesen (wohlgemerkt: in der alten Ausgabe des Grundgesetzes bis 1990, nicht in dem Verwirrungs- und Verschleierungstext von heute):

„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“

Wenn Sie als Leser nun allerdings eine Ausgabe des Grundgesetzes nach 1990 in den Händen halten, haben Sie Pech gehabt. Dort steht nämlich in Artikel 23 ein ellenlanger Absatz über die Europäische Union. Schauen wir ins Änderungsverzeichnis der Ausgaben nach 1990, so finden wir schnell unter der laufenden Nummer 36 die passende Erklärung: „Am 23.9.1990 wurde Artikel 23 (in seiner bis dahin existierenden Form) aufgehoben.“

Und nun fängt es an, spannend zu werden…

Der Tag der Deutschen Einheit ist der 1.10., weil am 1.10.1990 die DDR auf Grundlage des Artikels 23 dem Geltungsbereich des Grundgesetzes der BRD beigetreten ist. Mal abgesehen davon, dass laut Änderungsverzeichnis dieser Artikel zu diesem Datum nicht mehr existierte, frage ich mich, was so schlimm daran war, dass man den Artikel gleich löschen musste? Ist ein Beitritt zum Geltungsbereich laut diesem Artikel möglich, wenn der nicht mehr existiert? Und die Fragen gehen weiter: Wenn der Artikel 23 aufgehoben wurde, wo gilt dann jetzt das Grundgesetz?

Ein Gesetz, das über seinen Geltungsbereich Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

Das Grundgesetz in seiner neuen Ausgabe spricht hier in der (geänderten) Präambel davon, dass „die Deutschen in den Ländern“ (es folgt eine Aufzählung der aktuellen Bundesländer) „die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet“ haben und stellt fest: „Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte deutsche Volk“.

Interessant hierzu ist der Artikel 116: „Deutscher (…) ist (…) wer (…) in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31.12.1937 Aufnahme gefunden hat.“

Soll man hier davon ausgehen, dass Deutsche „Angehörige des Deutschen Volkes“ sind und das Grundgesetz für das gesamte deutsche Volk gilt, so stößt man hier auf den Widerspruch, dass entweder die in der Präambel aufgeführten Länder das deutsche Volk einschließen oder die Definition des Artikels 116. Ist eine Präambel Teil des Gesetzes? Hat sie lediglich eine einleitende Funktion oder kommt ihr gesetzgebende Gewalt zu?

Die Rechtsprechung lässt hier keinerlei Zweifel: eine Präambel ist eine Einführung, nicht mehr und nicht weniger. Eine „Präambel“ hat aber keine gesetzesgleichen und dinge-regelnden Charakter wie z.B. ein „Artikel“ oder „Paragraph“ innerhalb des Gesetzestextes. Mal abgesehen von dem Widerspruch hier in Bezug auf die Frage, für wen das Grundgesetz gilt bzw. wer oder wo das Deutsche Volk ist, bezieht sich nach wie vor der Artikel 144 ausdrücklich auf den Artikel 23 in seiner alten (aufgehobenen) Form.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass man extrem unter Druck stand und hier „mit heißer Nadel gestrickt“ worden ist…

Wo gilt das Grundgesetz, wenn es nirgends im Gesetzestext, also in den Artikeln, geregelt ist? Heben wir uns diese Frage für später auf und kommen wir zu etwas anderem (Deutschland: Versteckte Besatzung – Sie finanzieren den „geheimen Krieg“ der USA mit!).

In Artikel 139 werden alle von den alliierten Siegermächten erlassenen Rechtsvorschriften (dazu gehören auch sogenannte „Befehle“ – des Hochkommissars z.B.) in ihrer Gültigkeit bestätigt und über das Grundgesetz gestellt. Die erlassenen Bestimmungen haben also weiterhin und ohne jede zeitliche oder inhaltliche Beschränkung Gültigkeit. So steht es im Grundgesetz!

Es gibt ein Gerücht, an dem ich Sie gerne teilhaben lassen möchte. Ich nenne es „Gerücht“, weil es mir bis heute nicht gelungen ist, die entsprechenden Dokumente einzusehen oder gar vorzulegen. Sollten Sie in der Lage sein, diese Dokumente zu beschaffen, tun Sie es bitte!!

Der Vorgang ist schnell berichtet: Am 17.9.1990 hat der damalige Außenminister der USA, James Baker, in seiner Eigenschaft als Handlungsbevollmächtigter der alliierten Westmächte die Regierung der Bundesrepublik Deutschland schriftlich davon in Kenntnis gesetzt, dass er von seinen Vollmachten Gebrauch mache und den Artikel 23 des GG aufhebe. Am selben Tag unterrichtete Eduard Schewardnadse, damals russischer Außenminister, wiederum in seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter für die russische Besatzungsmacht die Regierung der DDR davon, dass er seine entsprechenden Vollmachten wahrnehme und die Verfassung der DDR aufhebe.

Vorsichtig ausgedrückt bedeutet dies: Sollte sich dies mit Dokumenten belegen lassen, so ist mit Wirkung vom 18.9.1990 der Geltungsbereich des Grundgesetzes gestrichen worden und somit das „Staatsgebiet“ der BRD zur Luftnummer geworden. Zeitgleich ist die Verfassung der DDR aufgehoben und somit diese Republik selbst aufgelöst worden, und wiederum einige Tage später, am 1.10.1990 ist etwas, was nicht mehr existiert (Deutsche Demokratische Republik) auf Grundlage eines Artikels 23 (den es auch nicht mehr gab zu diesem Zeitpunkt) etwas beigetreten, was nur noch auf dem Papier besteht, auf dem man es gedruckt hat (Bundesrepublik Deutschland).

Ich wiederhole: Sollte ich dies mit Dokumenten belegen lassen, so leben wir seit 1990 in einem Land, das weder BRD noch DDR heißt. Doch dazu später mehr. Wir wollen uns hier streng an das Grundgesetz halten.

Sollte jemand wissentlich dafür gesorgt oder es zugelassen haben, dass die bestehende Ordnung des Grundgesetzes gestört oder gar beseitigt wird, so berechtigt dies laut Artikel 20 jeden Deutschen (wir erinnern uns: Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist nach Artikel 116…) zum Widerstand gegen ihn! Mehr noch!

„Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm (…) obliegende Amtspflicht“ so ist (…) „bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit“ der Rückgriff auf seine Person vorbehalten (Artikel 34).

Sollte also am 23.9.1990 jemand der Abgeordneten gewusst haben, was er mit der Streichung des Artikels 23 anrichtet oder sollte gar jemand von ihnen gewusst haben, dass die Aufheben auf höhere Weisung erfolgt oder sollte dies möglicherweise verschwiegen worden sein vor, während oder auch nach der Abstimmung, so frage ich mich sehr ernsthaft: Warum hat mir niemand etwas gesagt? Wenn die Alliierten der Meinung sind, sie müssten die BRD und die DDR auflösen, dann hätte ich das schon gern gewusst!

Ganz aktuell hören wir fernab des Mainstreams, dass die komplette Abschaffung der deutschen Staatsbürgerschaft für Ende 2017 anvisiert ist. Andererseits: Wenn dies tatsächlich so ist, so deutet dies auf eine Zielrichtung der Alliierten im Jahre 1990 hin, die sich ganz offenbar gravierend von der der Bundesregierung unterscheidet – damals wie heute!

Hat die damalige Bundesregierung uns wissentlich getäuscht? Hat sie einfach mit der Bundesrepublik ohne rechtliche Grundlage weitergemacht? Wenn ja, warum? Etwa nur, weil die (durchaus attraktiven) Existenzen des Abgeordneten an dieser Bundesrepublik hingen und hängen? Wie sieht es mit den aktuellen Abgeordneten aus? Wissen die Bescheid? Oder nicht? Was wäre schlimmer?

Sollten die Alliierten mit ihrer offensichtlichen Zielsetzung (der Auflösung der beiden deutschen Teilstaaten und die schrittweise oder gar sofortige Wiedererrichtung des Deutschen Reiches in seinem Grenzen vom 31.12.1937) uns nicht in diesem Fall JETZT, SOFORT und DRINGEND im Widerstand gegen eine offenbar bewusst kriminell handelnde kleine Klicke von Politikern unterstützen, die seit 1990 wissentlich, vorsätzlich, ohne rechtliche Grundlage, widerrechtlich und heimtückisch uns hintergehen, belügen und ausbeuten? Ist dies vielleicht der Grund für Trumps sehr deutliche Schelte gegenüber Angela Merkels Politik?

Sollten die oben angesprochen Probleme alle nichtig und leicht erklärbar sein, so bin ich schlagartig beruhigt. Dann kann mir sicher auch jemand sofort und einleuchtend erklären, wo das Grundgesetz gilt, warum der Beitritt am 01.10.1990 erfolgte, wo doch schon am 23.09.1990 die Streichung des Artikels 23 erfolgt war. Ich wäre wirklich heilfroh, wenn mir endlich jemand das alles erklären könnte.

Indem Sie diese Zeilen gelesen haben, machen Sie sich gerade Gedanken zu einem Thema, dessen wohlwollende Betrachtung Sie fast automatisch zu einem „Reichsbürger“ macht. Reichsbürger sind nämlich genau diejenigen, die genau diese juristischen Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Vorgänge äußern. Und diese Reichsbürger sind beileibe keine „Neonazis“ oder „rechtes Pack“ wie Minister Gabriel zu poltern pflegte, sondern ganz normale Menschen, die aufmerksam durchs Leben gehen und hier und da auch mal prüfen, was ihnen medientechnisch so zum Gehirnfraß vorgeworfen wird.

Diese Menschen würden sich in vielen Fällen nur zu gern von der Rechtmäßigkeit der Vorgänge überzeugen lassen, böte dies doch Gelegenheit, darauf zu vertrauen, dass hier in diesem Land tatsächlich alles nach Recht und Ordnung vor sich geht. Ein sehr einfaches Mittel, solche Menschen zu überzeugen, wäre sicherlich TRANSPARENZ bezüglich dieser Vorgänge und OFFENLEGUNG aller Dokumente in diesem Zusammenhang.

Ich bitte auch Sie: Fragen Sie laut nach! Ist es nicht so, dass Sie, lieber Leser, sich beim Bäcker um die Ecke mit nahezu jedem über diese Vorgänge unterhalten können und bei der weitaus überwiegenden Mehrheit Ihrer Gesprächspartner die ähnlichen Zweifel, Sorgen und Nöte sichtbar werden? Ich frage Sie: Warum denken Sie noch immer, Sie wären mit Ihrer Meinung allein? Ist es vielleicht deshalb, weil jeder, Sie und Ihr Nachbar, dies nicht mehr offen sagen mögen, sobald mehrere Leute anwesend sind?

Wir sind alle längst in der Hölle der „Politischen Korrektheit“ gelandet. Wir trauen uns nicht mehr, unsere wahre Meinung zu sagen, weil wir (durchaus in vielen Fällen zu Recht) die Gefahren für unsere Karriere, die soziale und gesellschaftliche Stellung sehen!

Dennoch: Ss wird Zeit für Erklärungen! Es wird Zeit dafür, Beweise auf den Tisch zu legen!

Hat doch das Bundesverfassungsgericht selbst – ein Organ der Bundesrepublik Deutschland – in seinem Urteil vom 31.7.1973 ausdrücklich festgestellt: „Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 (277); 3, 288 (319 f.); 5, 85 (126); 6, 309 (336, 363)), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit(…)“

Man sollte annehmen dürfen, dass jedermann, der genau dies ausspricht, nämlich, dass das Deutsche Reich nach wie vor besteht, sich mit diesem Aussprechen auf dem sicheren Boden des Verfassungsgerichtes selbst bewegt! Fakt ist aber, dass solche „Rechtsradikalen“, „Ewiggestrigen“ und „Neonazis“ offenbar in den Augen der Bundesregierung „Volksverhetzer“ sind.

Sollten wir dann vielleicht lieber – ähnlich wie manche Angehörige der Bundesregierung es gerne tun, wenn sie über demokratisch gewählte Regierungen einiger anderer Länder sprechen – unsere Regierung besser das REGIME in Berlin“ nennen? Ist dies nicht genau der Ausdruck, den man benutzt, um Willkür von oben in breitem Ausmaß zu beschreiben?

Sollte die rechtliche Situation der Bundesrepublik juristisch einwandfrei geklärt werden können: bitte sehr. Ich wäre in der Tat sehr dankbar für diesen Zustand, denn das würde eine Menge Vertrauen wiedergutmachen. Sollten hier und da kleine rechtliche Schlampereien zu Tage treten: Gut, das können wir doch im allseitigen Einvernehmen richtigstellen und reparieren.

Von mir aus können wir auch das Grundgerüst des Grundgesetzes nehmen und daraus eine Verfassung zaubern und in freier und geheimer Wahl durch das ganze Volk annehmen, warum nicht? Sollten wir nicht Wert darauf legen, dass nicht nur wir als Bürger uns an Gesetze halten müssen, sondern auch die Politiker und die Regierung? Leben wir nun gemeinsam in einem Staat, in dem Gesetze für alle einzeln und gemeinsam gelten? Oder leben wir bei einer Firma auf deren Firmengelände, wo sich die Geschäftsführung alles Mögliche herausnimmt oder sich einen Dreck um das Wohlergehen der Mitarbeiter sorgt?

Liebe Menschen in der Regierung, fangt ENDLICH AN, die Sorgen und Nöte der Bürger wahrzunehmen und auf sie einzugehen. Tut Ihr das mit Gewalt, wird es früher oder später zu Gegengewalt kommen. Tut ihr dies mit Transparenz und Offenheit, wird es genau dies als Reaktion hervorrufen. Ich schlage vor, wir gehen einen gemeinsamen Weg der Offenheit, Transparenz und im gegenseitigen Respekt für einander.

Literatur:

Das Deutschland Protokoll III von Toni Haberschuss

VERKAUFTE DEMOKRATIE: Weg frei in die Sklaverei? von Milorad Krstic

verraten – verkauft – verloren?: Der Krieg gegen die eigene Bevölkerung von Gabriele Schuster-Haslinger

Das Deutschland Protokoll: Neuauflage von Holger Fröhner

Beitragsbild: PublicDomain/Thomas A. Anderson

Quellen: PublicDomain/Thomas A. Anderson am 13.03.2017

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