Nachdem viele Juristen unsere „Gemeinsame Erklärung 2018“ unterschrieben hatten, sah der vormalige Präsident des Deutschen Anwaltsvereins Prof. Dr. Wolfgang Ewer dringenden Handlungsbedarf.
Er zitiert eingangs unsere Erklärung und behauptet: „Zur These, dass die Zulassung der massenhaften Einreise von Flüchtenden illegal sein soll, reicht der Hinweis, das das BVerfG eine gegen diese Verfahrensweise gerichtete Verfassungsbeschwerde durch den Beschluss von 10.2.2016 nicht zur Entscheidung angenommen hat.“ Dass dies ohne Begründung geschah, fügt Ewer nicht hinzu. Er verschwiegt auch, dass der Gesetzesbruch, der jetzt geleugnet wird, im Herbst enthusiastisch öffentlich gefeiert wurde. Stellvertretend seien nur Heribert Prantl von der Süddeutschen und Kardinal Marx genannt, die sich beide mehr von dieser Art Gesetzesbrüchen im Namen einer höheren Moral wünschten. Auf meinem Blog kann man nachlesen, mit welch zweifelhaften, wenig haltbaren Begründungen auch die Strafanzeigen gegen Kanzlerin Merkel von verschiedenen Staatsanwälten abgelehnt wurden. Man kann das auch als Akte sehen, in denen die Gesinnung höher steht, als Recht und Gesetz. Deutschlands Juristen sollten nach zwei Diktaturen eigentlich gelernt haben, dass in einer Demokratie niemand über dem Gesetz stehen darf, auch keine Kanzlerin.
Das von Ewer als zweiten „Beweis“ herangezogene EuGH-Urteil beschäftigt sich lediglich mit den europäischen Aspekten der Massenaufnahme von „Flüchtlingen“, nicht mit der Gesetzmäßigkeit an der deutschen Grenze. Last but not least, wirft Ewer den Unterzeichnern vor, nicht zwischen Einwanderern und Flüchtlingen unterscheiden zu können. Ein Defizit, das auf ihn zutrifft, denn wenn die erdrückende Mehrheit der Ankömmlinge weder einen Asyl- noch einen Flüchtlingsstatus anerkannt bekommen hat, sind es eben keine Flüchtlinge. Ein Jurist sollte das eigentlich wissen.
Im zweiten Teil seiner Ausführungen wird es unappetitlich. Ewer führt vier angebliche Vorkommnisse auf, die von den Unterzeichnern mit ihrer Unterschrift gebilligt wurden. Er zitiert einen Redner, der 2015 bei einem „Aufmarsch“ in Dresden gesagt haben soll: „Es gäbe natürlich andere Alternativen. Aber die KZs sind ja leider außer Betrieb.“ Dieses „Zitat“ war eine Zeitungsente und musste von dutzenden Medien richtiggestellt werden, was RA Joachim Steinhöfel für den Redner gerichtlich erstritt. Warum ein Top-Jurist eine erwiesene Falschmeldung in einem juristischen Fachblatt als Argumentationshilfe präsentiert, ist mehr als merkwürdig. Mit Fahrlässigkeit kann das nicht mehr entschuldigt werden.
Aus der Haltlosigkeit seiner beiden Beispiele erlaube ich mir, auf den Wahrheitsgehalt von Ewers beiden anderen Beispielen zu schließen.