Ein damals 17 Jahre alter Afghane wurde dabei schwer verletzt, ein 25-jähriger Iraker und ein 19-jähriger Syrer leicht. Der vierte Attackierte wich drei Stichen aus und konnte unverletzt fliehen. Der Angeklagte hatte nach seiner Verhaftung behauptet, er wolle ein Zeichen gegen die Flüchtlingspolitik in Deutschland zu setzen. Angeblich soll er laut Gutachter während der Tat alkoholisiert und von daher vermindert schuldfähig gewesen sein.
Doch nicht immer urteilen die Richter so streng. Hier eine Meldung aus dem September dieses Jahres:
Das Neuburger Amtsgericht hat jetzt einen 33-jährigen Mann aus Nigeria zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Er hatte im April mit einem Messer auf einen 28 Jahre alten Landsmann eingestochen. Der konnte aber ausweichen und so wurde auch ein dritter Beteiligter verletzt. Im Prozess schilderten alle Beteiligten völlig unterschiedliche Versionen der Tat. Für das Urteil war letztlich die Aussage eines Zeugen ausschlaggebend: Er schilderte dem Richter glaubhaft den Vorfall, daraufhin wird der angeklagte Nigerianer wegen fahrlässiger sowie versuchter, gefährlicher Körperverletzung hinter Gitter geschickt.
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