Ravensburg – Erneut fällt ein Urteil um einen versuchten „Ehrenmord“ milde aus. Es ging um das scheußliche Verbrechen an der 18-jährigen Alaa. Sie war von ihrem Bruder Abd (21) und ihrem Ehemann Alla R. (35) mit Messerstichen in die Brust schwer verletzt worden, ihr Gesicht wird auf immer entstellt bleiben.
Dafür gab es von Richter Veiko Böhm sieben Jahre und sechs Monate wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung für Bruder Abd. Der Ehemann von Alaa W., Alla R., geht für sechs Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Für die Eltern des Opfers wurde eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zur Bewährung ausgesetzt.
In der Urteilsbegründung hieß es, der Fall sei nicht ganz klar gewesen. Glasklar sei lediglich, dass es kein Mensch verdient habe, in seinem Gesicht entstellt zu werden und mit Messerstichen in der Brust, in seinem eigenen Blut liegend, um sein Leben zu bangen.
Staatsanwalt Florian Steinberg (39) hatte ursprünglich neun Jahre und sechs Monate für Bruder Abd W. gefordert, außerdem eine Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt für etwa fünf Jahre. Dem Antrag Steinbergs zufolge hätte Ehemann Alla R. für acht Jahre in der Zelle verschwinden sollen. Die Eltern wollte er jeweils zu drei Jahren wegen gemeinsamer gefährlicher Körperverletzung verurteilt sehen. Sie seien lediglich durch das Rufen des Krankenwagens vom Versuch der Körperverletzung zurückgetreten, so der Staatsanwalt.
Rechtsanwältin Amely Schweizer hingegen plädierte im Fall der Mutter des Opfers auf Freispruch. Ihre Begründung ist gewesen, die Eltern hätten nach der Tat alles versucht, Abd aus der Wohnung zu bekommen, um das Schlimmste zu verhindern.
Den Vermutungen des Gerichts zufolge habe es keine Absprachen zwischen den Eltern, Bruder und Ehemann gegeben, die junge Alaa zu ermorden. Treibende Kraft hinter dem Verbrechen sei Alaas Bruder Abd gewesen. Ehemann Alla habe sich lediglich von ihm mitreißen lassen. (ME)
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