Wie VS-Chef Haldewang sich mit seinem AfD-Gutachten schützend vor Islamismus und muslimischen Antisemitismus stellt: Was bisher aus dem Gutachten des Verfassungsschutzes über die AfD von der Presse zitiert wurde, ist vor allem peinlich für den neuen Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang. Die Zitate in der Presse zeigen ein schlampiges Zusammenschustern von Facebook-Zitaten auf Praktikanten-Niveau.
Ein Kommentar von Beatrix von Storch
Was bisher aus dem Gutachten des Verfassungsschutzes über die AfD von der Presse zitiert wurde, ist vor allem peinlich für den neuen Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang. Die Zitate in der Presse zeigen ein schlampiges Zusammenschustern von Facebook-Zitaten auf Praktikanten-Niveau.
Ein Beispiel dafür ist ein Zitat von mir, dass nicht nur aus dem Zusammenhang gerissen wurde, sondern sogar für sich selbst stehend, das Gegenteil einer verfassungswidrigen Äußerung ist, nämlich die Aufforderung an den Verfassungsschutz, verfassungswidrige Äußerungen zu verfolgen.
Laut Tagesspiegel werde ich im Prüfbericht mit folgender Aussage zitiert: „In den Moscheen wird gegen unsere Rechtsordnung, gegen Juden und Christen gehetzt. Deshalb müssten Moscheen vom Verfassungsschutz überwacht werden.“
Meine Äußerung bezog sich konkret auf das Buch des WDR-Journalisten Constantin Schreiber „Inside Islam“. In „Inside Islam“ beschreibt Schreiber, welche Predigten und Äußerungen er in (als gemäßigt geltenden!) Moscheen in Deutschland gehört hat: „Das häufig Einheitliche in den arabischen Moscheen ist das sogenannte Bittgebet. Da werden dann häufig Sachen gesagt wie „Gott möge Israel vernichten“ oder „Gott möge uns im Kampf gegen Christen und Juden unterstützen“. (S. 21)
Wie weit verbreitet sind solche Ausfälle? Schreiber zitiert auf Seite 26 seines Buches einen Experten, der erklärte: „Der Verfassungsschutz ist in einer schwierigen Situation. Wenn man es wirklich ernst nimmt, was hier in den muslimischen Milieus gedacht wird und was sich in Broschüren und Predigten niederschlägt, dann müsste man alle überwachen. Deswegen suchen sie sich diejenigen raus, die am derbsten sind.“
Halten wir also fest: Ein Journalist des als nicht besonders AfD-freundlich bekannten WDR stellt fest, dass es in den Moscheen üblich ist, gegen Juden und Christen zu hetzen. Er zitiert Aussagen von Verfassungsschutzexperten, dass das auf fast alle Moscheen zutrifft und dass der Verfassungsschutz sich nur um einige extreme Fälle kümmert. Das geschieht zu einer Zeit, in der Juden in Deutschland immer öfter Opfer von Angriffen durch Muslime werden. Insbesondere der muslimische Antisemitismus führt dazu, dass Juden in Deutschland sich öffentlich nicht mehr trauen, eine Kippa zu tragen. Angesichts dieser Bedrohungen appelliere ich in meinen Reden an den Verfassungsschutz, im Rahmen seines Auftrags gegen verfassungswidrige Predigten und den Aufruf zum Hass gegen Christen und Juden in Moscheen vorzugehen.
Und was tut der neue Verfassungsschutzpräsident Haldenwang? Statt Islamismus und muslimischen Antisemitismus zu bekämpfen, denunziert er die Aufforderung, gegen hetzerische und eindeutig verfassungsfeindliche Äußerungen vorzugehen, selbst als verfassungsfeindlich. Wenn das Ganze nicht so traurig wäre, wäre es fast schon komisch. Es ist aber traurig, weil Haldenwang damit den Verfassungsschutz zur Schutzmacht von Islamismus und muslimischen Antisemitismus umfunktioniert, die er eigentlich bekämpfen sollte.
Falsche politische Vorgaben führen dazu, dass unsere Verfassungsorgane bisher kaum vorzeigbare Erfolge bei der Bekämpfung von Islamismus und muslimischen Antisemitismus aufzuweisen haben. Laut der Antisemitismus-Resolution des Bundestages sollen antisemitische Ausfälle von Ausländern ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse begründen. Meine Anfrage an die Bundesregierung ergab, dass bislang nicht ein einziger Fall bekannt ist, in dem antisemitische Ausfälle mit einer Abschiebung geahndet wurden.
Die politische Gängelung des Verfassungsschutzes in Sachen islamischer Extremismus und Terrorprävention erschwert es, Terroranschläge wie den am Breitscheidplatz zu verhindern.
Wo es nicht möglich ist, das Problem beim Namen zu nennen, ist es kaum möglich das Problem zu bekämpfen. Der Untersuchungsschuss zum Terroranschlag am Breitscheidplatz hat bestätigt, dass die bisherige Überwachung von Moscheen längst nicht ausreicht.
Ein einzelner V-Mann in der von Anis Amri besuchten Fussilet-Moschee reichte nicht aus, um die nötigen Informationen zu erhalten. Statt gegen diese wirklichen Gefahren für die FDGO vorzugehen, soll der Verfassungsschutz von der Bundesregierung dazu instrumentalisiert werden, den unliebsamen politischen Konkurrenten zu diffamieren.
Dem Verfassungsschutzpräsidenten Thomas Haldenwang ging es offensichtlich darum, sich möglichst schnell als besonders willfähriger Erfüllungsgehilfe der etablierten Parteien zu positionieren. Doch trotz der emsigen interessengeleitenden Suche nach Anhaltspunkten, die eine Beobachtung der AfD rechtfertigen sollten, stand er am Ende mit leeren Händen da. Haldenwang hat nichts gefunden, was eine Beobachtung begründet.
Da Haldenwang die gewünschten Beobachtungsgründe nicht liefern konnte, setzte er stattdessen auf einen billigen PR-Trick. In einer Presseerklärung nannten sie die AfD einen „Prüffall“, was nichts anderes heißt, als das weiter gesucht wird. Dies öffentlich zu machen und den Eindruck der „Beobachtung“ zu verbreiten, hat keine Rechtsgrundlage und ist damit illegal. Die AfD wird hiergegen mit Erfolg Klage erheben. Die Ergebnisse der bisherigen Prüfung sind so dürftig und überhastet zusammengetragen worden, dass selbst der Bundesinnenminister und die Landesinnenminister sich über das unkoordinierte und unprofessionelle Vorgehen der Behörde beschweren.
Dieser Dilettantismus ist beängstigend, denn im Zeitalter des IS-Terrors und des islamischen Extremismus spricht viel für einen professionell, effektiv arbeitenden und parteipolitisch neutralen Verfassungsschutz gegen die Bedrohung für unsere Sicherheit und den Rechtsstaat. Die Art des Vorgehens des neuen Verfassungsschutzpräsidenten nährt jedoch berechtigte Zweifel, dass dieser die nötige Kompetenz und Befähigung besitzt, um die Sicherheit der Bürger und den Schutz unserer Rechtsordnung effektiv zu gewährleisten.
Dieser Kommentar erschien zuerst auf Die freie Welt und erscheint hier mit freundlicher Genehmigung der Autorin.
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