StartZARONEWS PresseAgenturKrankenkasse muss Barthaar-Entfernung für Transsexuelle bezahlen

Krankenkasse muss Barthaar-Entfernung für Transsexuelle bezahlen

Hannover – Wenn eine Transsexuelle ihre Barthaare bei einer Kosmetikerin entfernen lässt, muss die Allgemeinheit – sprich die gesetzliche Krankenkasse – für die Kosten aufkommen. 

Das Sozialgericht Hannover hatte am Montag geurteilt, dass die Kasse, die eine Kostenübernahme für die Barthaarentfernung einer Transsexuellen durch eine Kosmetikerin ablehnte zu übernehmen, zu zahlen hat.

Der 46-jährige Klägerin, der 2015 von einem Arzt ihre Transsexualität bestätigt wurde,  bereitete ihr starker Bartwuchs Probleme. Eine Nadelepilations-Behandlung durch einen Hautarzt habe zu einem deutlich verschlechterten entzündlichen Hautbild geführt. Die durch eine Kosmetikerin durchgeführte Entfernen der Barthaare habe keine entzündlichen Hautreaktionen mit sich gebracht. Und deshalb klagte die transsexuelle Person nun ein, nicht vom Arzt sondern von einer Kosmetikerin behandelt zu werden.

Das Sozialgericht folgte der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach transsexuelle Versicherte Anspruch auf geschlechtsangleichende Behandlungen zur Minderung ihres psychischen Leidensdrucks haben, heißt es dazu in der Braunschweiger Zeitung(SB)

@jouwatch

Quelle!: #zaronews

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