Hamburg – Nach Ansicht des Verteidigers habe sein Mandant, der aus dem Niger stammende Mourtala M., der im April des vergangenen Jahres am Hamburger Jungfernstieg seine 21 Monate alten Tochter durch schwerste Schnittverletzungen am Halsbereich tötete und die Kindsmutter mit einem Messer umbrachte, nur Totschlag begangen. Sein Mandant lebe in „einer Parallelwelt“.
Am Dienstag hielt der Verteidiger das Plädoyer für seinen, wegen des sogenannten „Jungfernstieg-Doppelmordes“ angeklagten Mandanten am Landgericht Hamburg. Der grausame Mord auf dem Hamburger U-Bahnhof Jungfernstieg entsetzte ganz Deutschland. Am 12. April 2018 hatte der damals 33-jährige Mourtala M, ein aus dem Niger stammende abgelehnte Asylbewerber, seine Ex-Freundin und die gemeinsame knapp ein-jährige Tochter regelrecht abgeschlachtet. Vor den Augen zahlreicher Fahrgäste soll er seine Ex-Freundin mit einem Messer erstochen, der kleinen Tochter in den Bauch gestochen und dann den Kopf abgetrennt haben, so ließ ein in den sozialen Netzwerken verbreitetes Video vermuten. Die Polizei sprach offiziell von „schweren Schnittverletzungen am Hals des Kindes“ (Jouwatch berichtete).
Sein Verteidiger forderte am Dienstag nun eine Verurteilung wegen Totschlags. Nicht – wie von der Staatsanwaltschaft gefordert – wegen Modes. Die Staatsanwaltschaft sieht es als bewiesen an, dass der von einem Gerichtsgutachter als voll schuldfähig eingestufte Angeklagte den Doppelmord aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch begangen habe, um die Mutter seines Kindes zu bestrafen. Es sei zudem die besondere Schwere der Schuld festzustellen.
Der Angeklagte Mado M. lebe in einer „Parallelwelt“, so der Verteidiger. Da ist eine „Nicht-Erreichbarkeit“, die er so noch nie erlebt habe, teilt der Verteidiger des Nigerianers laut der Mopo weiter mit und begründet dies mit dem angeblich manischen Wunsch Ms., den Botschafter seines Heimatlandes Niger erreichen zu wollen.
Auch habe der ablehnte Asylbewerber nicht aus niedrigen Beweggründen gehandelt, als er seine Tochter und deren Mutter regelrecht abschlachtete. Denn: nach einem verlorenen Sorgerechtsstreit habe sich sein Mandant traurig, hilflos und verletzt gefühlt. Ebenso liege das angebliche Mordmerkmal der Heimtücke bei dem Angeklagten nicht vor. Die noch wahnwitzigere Begründung: Die Mutter Sandra P. sei als „Schutzperson“ ihrer kleinen Tochter nicht arglos im juristischen Sinn gewesen. Immerhin habe Mado M. auch zuvor schon gedroht, seinem Kind das Leben zu nehmen.
Dass der Angeklagte in einer, von seinem Anwalt vorgebrachten „Parallelwelt“ lebe, habe nach Ansicht der Mopo der Nigerianer in seinem letzten Wort erneut gezeigt: „Ich will nicht hierbleiben. Ich will kein Urteil von diesem Gericht“, so die Übersetzung durch einen Dolmetscher. „Ich will zurück in meine Heimat, aber man versucht, mich hier festzunageln. Gestern hat einer versucht, mich zu erwürgen. Man hat etwas mit meinem Körper gemacht. Will man mich erniedrigen, oder was soll das?“. Im vorherigen Prozess hatte sich M. die Ohren zugehalten und sich geweigert, Fragen des Gerichts zu beantworten. Zudem störte er die Verhandlung derart, dass sie unterbrochen werden musste und die Vorsitzende Richterin die Verhandlung schlussendlich aussetzte.
Das Urteil soll am 15. Februar gesprochen werden. (SB)
@jouwatch



