StartZARONEWS PresseAgenturLinke wegen illegalem Filmen von Polizisten verurteilt

Linke wegen illegalem Filmen von Polizisten verurteilt

Bayern/München – Privatleute dürfen Polizeieinsätze nicht aus nächster Nähe filmen, wenn dabei dienstliche Gespräche der Beamten zu hören sind. Genau das hat eine 26-jährige Linksaktivistin auf einer Demo gegen Abtreibungsgegner getan. Das Landgericht München zeigte der illegalen Filmerin nun ihrer Grenzen auf.

Ende Juni 2017 demonstrierten in München Abtreibungsgegner friedlich. Dabei wurde die Demo wie immer von laut krakeelenden linken- bis linksextremistischen Gegendemonstranten in ihrem Demonstrationsrecht eingeschränkt. Es seien „sehr provozierende und beleidigende Worte“ aus der, von Polizeibeamten als linkspolitisch bezeichneten Gegendemonstration gefallen. Eine junge Frau habe sich besonders als „Störfaktor“ hervorgetan und stellte sich vor die Abtreibungsgegner, spielte über eine tragbare Box laute Musik, so dass sich die Demonstration des Marsches eingeschüchtert und massiv bedrängt fühlten. Die Einsatzleiterin der Polizei, die den Demonstrationszug begleitete, forderte Verstärkung an. Die linke Störerin wurde daraufhin von zwei Polizeibeamte zur Seite genommen und gebeten, die Lautstärke zu drosseln. Zudem wollten die Beamten die Personalien der Frau feststellen.

Die Angeklagte Luise F., die ebenfalls zu der linken Gegendemostrantengruppierung gehörte uns zudem die festgehaltene Frau kannte, zückte ihr Smartphone und filmte aus nächster Nähe die Kontrollsituation. Dabei rief sie laut dem Wochenkurier: „Ein wunderschönes Video wird das jetzt von einem weiteren rechtswidrigen Polizeieinsatz.“ Später hört man sie auf der Aufnahme in Richtung der Polizisten sagen: „Sie haben kein Recht dazu, weil die ganze Maßnahme illegal ist.“ Schließlich fällt die Bemerkung „Scheiß Straftäter in Uniform.“

Nachdem die Beamten sich in ihrer Arbeit gestört fühlten, forderten sie F. mehrfach auf, das Filmen zu unterlassen, was die linke Kämpferin nicht tat. Mehr noch: Sie hielt ihr Handy mit einem Abstand von etwa einem halben Meter dem Polizisten direkt vor das Gesicht. Der Beamte wertete das Vorgehen, das mehrere Minuten von F. weitergeführt wurde, als Provokation und beschlagnahmte schließlich das Handy und stellte Strafanzeige.

Der Richter sah in F.s Tun eine strafbare Handlung. Weniger das Filmen, sondern der Umstand, dass sie dienstliche Gespräche der Beamten aufgezeichnet hatte, wurden als strafwürdig gewertet. Was zwischen Polizisten und einer von ihnen überprüften Person gesprochen werde, sei „nicht öffentlich“, selbst wenn mehrere Menschen um die Beteiligten herumstünden. F. habe mit ihrem Handeln  gegen Paragraf 201 Strafgesetzbuch verstoßen („Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“). Die Staatsanwältin wies zudem darauf hin, dass des der Studentin Luise F. nur darum gegangen sei, die Polizeibeamten zu stören. Ihre „gegen den Staat und seine Sicherheitskräfte gerichteten Aussagen auf dem Video zeigten, dass sie die Maßnahme keineswegs „neutral dokumentieren“ wollte, wie sie selbst behauptete“, so der Wochenkurier. Vielmehr werde ihre – ablehnende – Haltung gegenüber der Polizei insgesamt deutlich, so die Staatsanwältin. Die 26-jährige, als „groß, schlank und mit grünem Haare auf dem Kopf“ beschriebene Luise F., die an der Hochschule München Soziale Arbeit studiert, habe nicht widersprochen.

Der Vorsitzende Richter Andreas Forstner habe am Ende der Verhandlung erklärt: „Das war ein Warnschuss, im Fußball würde man sagen eine gelbe Karte.“ Der Verteidiger der linken Demonstrantin hat offenbar größeres im Sinn – er wolle den Fall bis vor das Bundesverfassungsgericht bringen, soll er in der Verhandlung mitgeteilt haben.   (SB)

@jouwatch

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