Diese GroKo ist eine Katastrophe für Deutschland. Anstatt konstruktive Politik zu gestalten, prügeln sich CDU, CSU und SPD wie die Kesselflicker. Das lähmt das Land, das schadet den Bürgern und ist ein Beleg dafür, dass Deutschland von Parteien regiert wird, die nur ihre eigenen Interessen im Sinn haben. Jetzt wird mal wieder gestritten. Dieses Mal geht es um die „verlorenen Söhne“ des Dschihads, die, sollte es nach der SPD gehen, dieses Land wieder bereichern sollen:
Der CDU-Sicherheitspolitiker Patrick Sensburg hat Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) in der Diskussion über inhaftierte IS-Anhänger aus Syrien scharf attackiert. „IS-Kämpfer, die sich jetzt plötzlich an ihre deutschen Pässe erinnern, automatisch wieder in unser Land einreisen zu lassen, wäre fatal“, sagte Sensburg dem „Handelsblatt“ (Mittwochsausgabe). „Barleys Untätigkeit im laufenden Gesetzgebungsverfahren wird dazu führen, dass wir demnächst in komplexe juristische Schwierigkeiten kommen, falls wir IS-Kämpfern die Rückeinreise nach Deutschland verweigern wollen“, so der CDU-Politiker weiter.
Mit Blick auf Barley fügte er hinzu: „Solch eine Blockade durch eine Ministerin ist unerklärlich.“ Hintergrund ist ein vom Innenministerium vorgelegter Gesetzentwurf zur Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft bei Dschihadisten mit Doppelstaatsbürgerschaft, der sich derzeit in regierungsinterner Ressortabstimmung befindet. Von Barley hieß es dazu am Dienstag, dass mit Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vereinbart worden sei, das Vorhaben „zeitnah“ umzusetzen.
Natürlich musste der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner die Vorwürfe der Union scharf zurückweisen, wonach das Justizministerium einen vom Innenministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft bei Dschihadisten mit Doppelstaatsbürgerschaft nur zögerlich bearbeiten soll. „Hätte Innenminister Seehofer nicht erst im November 2018 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, hätten wir dafür schon längst die nötige Rechtsgrundlage“, sagte Fechner dem „Handelsblatt“ (Mittwochsausgabe). Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) Verschleppung vorzuwerfen sei eine „billige Wahlkampfnummer“.
„Die Union sollte sich mehr auf die Sicherheit in unserem Land statt auf anstehende Wahlkämpfe konzentrieren“, so der SPD-Politiker weiter. Der CDU-Sicherheitsexperte Armin Schuster bekräftigte die Vorwürfe gegen Barley und die SPD. „Jetzt erweist sich als sehr misslich, dass wir diese Regelung mit der SPD nicht schon vor fünf Jahren umsetzen konnten“, sagte Schuster der Zeitung.
So lange beziehe die Union „nämlich schon die Position, dass IS-Kämpfern die doppelte Staatsbürgerschaft entzogen werden muss“. Nun könne „unter Umständen das Problem des Rückwirkungsverbots zum Tragen kommen, sodass der Gesetzentwurf nur auf zukünftig aktive IS-Kämpfer anwendbar wäre“, so Schuster. Er könne zum jetzigen Zeitpunkt „aber nicht einschätzen, ob sich diese juristische Meinung durchsetzt.“
Fechner brachte derweil in der Debatte über die Rücknahme deutscher IS-Kämpfer aus Syrien eine internationale Lösung ins Spiel. „Wenn deutschen Dschihadisten Kriegsverbrechen vorgeworfen werden, sollte ihnen vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag der Prozess gemacht werden“, sagte Fechner dem „Handelsblatt“. Eine schnelle Rückkehr nach Deutschland sehe er nicht, „dazu müssten zuerst Informationen für Haftbefehle übermittelt werden, damit diese Terroristen sofort bei Einreise nach Deutschland inhaftiert und verurteilt werden können“, so der SPD-Politiker weiter.
Auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) meldet sich zu diesem Thema zu Wort. Er will Kämpfer der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) und ihre Familien nur dann nach Deutschland zurückkehren lassen, wenn ihre Identität zweifelsfrei geklärt ist und sie kein unkalkulierbares Sicherheitsrisiko darstellen. „Im Interesse der Sicherheit unseres Landes muss die Bundesregierung für die Rückkehr von ehemaligen IS-Kämpfern, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, Bedingungen setzen“, sagte Seehofer der „Süddeutschen Zeitung“ (Mittwochsausgabe). Jeder Einzelfall müsse vor Ort geklärt werden, „bevor irgendjemand ins Flugzeug gesetzt wird“.
Schon vor der Rückkehr müsse es Klarheit über jede Personalie und über Strafverfolgungsansprüche anderer Staaten geben. Zudem will Seehofer verhindern, dass IS-Kämpfer, die schwerer Straftaten verdächtigt werden, in Deutschland abtauchen. „Wir müssen klipp und klar wissen, welche Ermittlungsergebnisse es in Deutschland gegen die jeweilige Person gibt“, so der Innenminister weiter.
Er möchte keine gefährlichen Leute aufnehmen, wenn man nicht die Sicherheit gewährleisten könne, dass „wir sie hier zum Beispiel wieder in Haft nehmen können, weil sie mit einem Haftbefehl gesucht werden“. US-Präsident Donald Trump hatte die Europäer aufgefordert, etwa 800 IS-Kämpfer, die von kurdischen Milizen in Syrien inhaftiert wurden, in ihren Herkunftsländern vor Gericht zu stellen. Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) reagierte zunächst skeptisch.
Derlei Rückholungen seien sehr schwierig, da Deutschland weder eine Botschaft in Syrien habe noch direkten Zugang zu den Gefangenen. Auch Seehofer sieht Hürden, kann und will sich Rückkehrwünschen aber nicht ganz verschließen. „Wir erwarten von der ganzen Welt, dass Asylbewerber, die in Deutschland Straftaten begangen haben oder Gefährder, von ihren Herkunftsländern zurückgenommen werden“, sagte Seehofer.
Da könne man nicht im Gegenzug sagen: „Wir nehmen solche Leute nicht zurück“, so der CSU-Politiker. Allerdings sei „mit größter Sorgfalt“ vorzugehen. Es werde keine Rückkehr von Menschen mit mehreren Identitäten geben. Auch IS-Frauen und ihren Kinder werde die Regierung „keinen Blankoscheck“ ausstellen. Der CDU-Innenexperte Armin Schuster (CDU) nannte es in der Saarbrücker Zeitung eine „humanitäre Verpflichtung“, Frauen und Kinder zurückkehren zu lassen. Streit löste am Dienstag auch ein Gesetzentwurf der Koalition aus, der seit Monaten dem Bundesjustizministerium vorliegt. Er sieht vor, Deutschen mit mehreren Pässen die Staatsangehörigkeit zu entziehen, wenn sie sich bewaffneten Milizen im Ausland anschließen. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU), warf Justizministerin Katarina Barley (SPD) Untätigkeit vor. Barley wies das zurück. Das Vorhaben werde weiter verfolgt, einzelne Details gingen aber über den Koalitionsvertrag hinaus. Seehofer will auf das Gesetz nicht verzichten. „Ich begrüße die Schaffung einer Regelung zur Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft bei Personen die an Kampfhandlungen ausländischer Terrormilizen teilnehmen“, sagte der Innenminister der „Süddeutschen Zeitung“.
In dieser Debatte hat Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) klare Position bezogen und den Entzug der Staatsbürgerschaft für Doppelstaatler gefordert. „Wer in fremden Streitkräften dient, verliert seine Staatsbürgerschaft. Das muss erst recht für eine Terrormiliz gelten“, sagte Strobl der „Bild“ (Mittwochsausgabe).
Eine Internierung heimkehrender Gefährder nach dem Vorbild des US-Stützpunktes Guantanamo auf Kuba ist nach übereinstimmender Meinung von Staatsrechtlern nicht möglich. „Das geht aus gutem Grund in Deutschland nicht“, sagte der frühere Verteidigungsminister und Staatsrechtler Rupert Scholz (CDU). „Deutschland ist hier in einer sehr schwierigen Situation und zur Zurücknahme seiner Staatsbürger verpflichtet.“
Ein Entzug der Staatsbürgerschaft ist nach jetziger Rechtslage allerdings nicht möglich. Voraussetzung sei die Teilnahme an „kriegerischen Handlungen“ der Beschuldigten. Ein Krieg sei jedoch definiert als Konflikt zwischen „Staaten“ – und in diese Kategorie gehöre die Terror-Gruppen IS nicht, auch wenn sie sich selbst als „Kalifat“-Staat darstellen.
Schon 2014 gab es eine Bund-Länder-Gruppe der Innenminister, die prüfen sollte, wie man eine Wiedereinreise militanter Islamisten nach Deutschland verhindern könne. „Terror-Beteiligung“ ist bis heute nicht im Gesetz als Tatbestand für den Entzug der Staatsbürgerschaft verankert. Auch Sicherungsverwahrung ist nicht ohne weiteres möglich, sagte Verfassungsexperte Ulrich Battis.
„Die Strafprozessordnung ist in Deutschland besonders streng: Es müssen konkrete Hinweise auf Straftaten oder Kriegshandlungen vorliegen. Ist das nicht der Fall, können die Rückkehrer frei einreisen.“ Aber, so Battis: „Es bleibt immer noch das Polizeirecht: Besteht eine akute Bedrohung für die öffentliche Sicherheit, dann können ISIS-Angehörige in Gewahrsam genommen werden.“ Dafür reiche es allerdings nicht aus, „dass die Leute im ISIS-Gebiet an der Waffe ausgebildet wurden“. Deutsche Beamte könnten die IS-Kämpfer schon in Kurdistan verhören, um vorab Beweise zu sammeln, so Battis. „Dafür gibt es sogar einen Präzedenzfall: Der Chef der Bundespolizei hat im Sommer 2018 einen mutmaßlichen Mörder im nordirakischen Kurdengebiet befragt und schließlich ausgeflogen.“ Eine Anklage vor dem Strafgerichtshof in Den Haag sei dagegen nicht möglich, sagte Battis weiter. „Deutschland hat die Straftatbestände extra so geschaffen, dass es diese Verfahren selbst führen kann.“ Verfahren in Den Haag sind nur dann möglich, wenn das Heimatland der Angeklagten nicht in der Lage oder willens ist, die Verfahren zu führen. Eine Verurteilung von Terror-Rückkehrern sei „nicht so schwierig, wie viele glauben“. Denn die Erkenntnislage über die Verbrechen der deutschen IS-Kämpfer sei recht detailliert – „auch dank der Arbeit der israelischen und US-Geheimdienste“.
Eins ist bei dieser Debatte klar: Frau Barley ist eine Gefahr für Deutschland, aber sie hat ja auch schon anderes im Sinn, interessiert sich nicht mehr für die Belange der deutschen Bürger, wenn sie das überhaupt ja gemacht hat.
(Quelle: dts)



