Berlin- Am 19. Dezember 2016 starben zwölf Menschen beim Anschlag am Berliner Breitscheidplatz. Der Täter Anis Amri hätte zu diesem Zeitpunkt aber gar nicht in Deutschland sein dürfen – hätte die Bundesregierung richtig und normal gehandelt: Sie hat sich im Fall des späteren Attentäters offenbar weniger für dessen Abschiebung eingesetzt als bei Gefährdern üblich. Das geht aus der Antwort der Regierung auf eine Schriftliche Frage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, über die die „Welt am Sonntag“ berichtet. Darin teilt das Haus von Innenminister Horst Seehofer (CSU) mit, dass sich bei besonders gefährlichen Personen im Regelfall auch die Hausleitung um eine Abschiebung bemühe.
„In Fällen von besonderem öffentlichen Interesse (z.B. bei Gefährdern oder Intensivstraftätern)“ sei zum Beispiel „ein Werben um zeitnahe Ausstellung von Passersatzpapieren gegenüber Auslandsvertretungen auch durch die Hausleitung des Bundesministeriums des lnnern, für Bau und Heimat üblich“, heißt es in dem Schreiben. Besonderes öffentliches Interesse liege vor allem „im Fall der Abschiebung von Personen ausländischer Staatsangehörigkeit vor, die eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere eine terroristische Gefahr“ darstellten. Irene Mihalic, innenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, wirft der Regierung vor, mögliche Chancen für eine Abschiebung ausgelassen zu haben: „Es stellt sich die Frage, warum man ausgerechnet beim Gefährder Anis Amri untätig blieb.“
Kaum ein anderer Gefährder sei im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) öfters thematisiert worden. Die konkrete Frage nach einem möglichen Engagement für eine Abschiebung des Terroristen Anis Amri, der 2016 den Anschlag am Berliner Breitscheidplatz verübte, ließ das Innenministerium gegenüber der Grünen-Fraktion unbeantwortet. Auf Anfrage der „Welt am Sonntag“, ob sich das Innenministerium (BMI) um Amris Abschiebung im für Gefährder üblichen Rahmen eingesetzt hat, teilte ein Sprecher mit: „Geschäftsbereichsbehörden des BMI waren in die Bemühungen eingebunden, so etwa das Bundeskriminalamt bei der Frage der Anerkennung Amris als tunesischen Staatsangehörigen.“
Im Kontext des umstrittenen Falls um den Amri-Vertrauten Bilal Ben A. wirft die Antwort des Innenministeriums Fragen auf. Der Tunesier wurde nach dem Terroranschlag in Berlin im Hauruckverfahren abgeschoben. A.s Abschiebung forcierte auch die Bundesregierung.
Mihalic: „Wir werden im Untersuchungsausschuss zu klären haben, was die Gründe für das höchst unterschiedliche Agieren der Bundesregierung im Kontext der Abschiebung von Bilal Ben A. und der eben nicht erfolgten Abschiebung von Anis Amri waren.“
Werden jetzt Konsequenzen gezogen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen. Oder geht man mit Schulterzucken zum Tagesgeschäft über, so wie es in diesem Land mittlerweile üblich ist?
@jouwatch



