Ravensburg – Messerstechen, bis der Arzt kommt! Dank einem kranken Rechtsstaat und linker schizoider Gutmensch-Willkommenskultur, die 2015 jeden Abenteurer, Islamisten und Vergewaltiger durchgewunken hat, vergeben Richter bei Straftaten nicht nur einen Migrantenbonus, sondern auch gleich einen Psychiatriebonus. Nach dem Messermord in Offenburg hat jetzt auch ein Richter in Ravensburg entschieden, einen Messerstecher, der in Ravensburg auf zwei Männer einstach, nicht in den Knast, sondern in ein Krankenhaus zu stecken. Eigentlich vollkommen unnötig, denn das ganze Land ist ja inzwischen zu einem Irrenhaus geworden.
Und so liest sich eine Pressemeldung der schwäbische.de aus Europas größter Nervenklinik:
„Der 22-jährige Afghane, der im September 2018 auf dem Ravensburger Marienplatz drei Männer mit einem Messer zum Teil lebensgefährlich verletzt hat, muss in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Das entschied das Ravensburger Landgericht nach drei Verhandlungstagen.“
Verantwortlich für das Urteil ist wie immer ein Fachmann, sprich psychiatrischer Gutachter, der das Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidiger davon überzeugte, dass der 22-Jährige unter einer schweren Schizophrenie leide und seine Tat in einem Wahnzustand ausgeübt habe. Daher gilt er als schuldunfähig.
Zuvor hatte die Schwurkammer des Landgerichts den 22-jährigen Afghanen des zweifachen versuchten Mordes und des versuchten Totschlags in einem weiteren Fall für schuldig befunden.
Als besonders belastend empfand das Gericht, laut „Schwäbische“, dass die arglos in einer Bushaltestelle sitzenden ersten beiden Opfer, zwei junge Männer aus Syrien, nicht mit einer Attacke rechnen konnten, da der Angreifer das Küchenmesser verdeckt mit sich führte. Dies wertete das Gericht sogar als „Mordmerkmal“ und sprach von „Heimtücke“.
Dies alles verlor dank psychiatrischer Gutachter bereits am zweiten Verhandlungstat an Gewicht und mündete schließlich in der Erkenntnis: Der Angeklagte ist schizophren und nach wie vor hochgefährlich. Zum Schutz der Allgemeinheit wurde daher auf unbestimmte Zeit eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. De jure gilt der Afghane als nicht schuldfähig im strafrechtlichen Sinn. Stellvertretend für viele schrieb ein Leser: „Ist wieder mal süß unsere Justiz oder wurde der Name schon in Kasperletheater geändert?! So läuft das also in Deutschland – nun weiß es jeder, dreifacher versuchter Mord gleich ein paar Jährchen Psychiatrie – fertig und wieder frei – denke in zwei Jahren oder so wegen guter Führung.“
(Ein guter Kommentar, denn der Täter war ja bereits mehrfach – insgesamt vier Mal – in einer Psychiatrie und wurde dann immer wieder scheinbar als „geheilt“ entlassen. Obwohl er eine medikamentöse Behandlung verweigerte!)
Und ein Anderer stellt fest: „Da kann man ja abwarten bis er als völlig ungefährlich geltend wieder auf unseren Straßen rumläuft. Wenn das Gericht wenigstens anordnen würde, dass er im Falle einer Entlassung aus der Psychiatrie sofort nach Afghanistan abgeschoben wird, könnte das verhindert werden.“
Ginge es nach den Meinungen vieler Leser, hätte Deutschland einige Probleme weniger. Aber so ist das nun mal in einer Demokratie. Nicht immer – eigentlich kann man schon von Ausnahmen sprechen – übernehmen Menschen mit gesundem Menschenverstand ein politisches Amt oder werden Richter. Dazu fehlt den meisten wohl der Wille zur Macht. (KL)
@jouwatch



