StartZARONEWS PresseAgenturAfD: Ausgesetzte Abschiebungen kosten Landkreis Neuwied 2,5 Millionen Euro

AfD: Ausgesetzte Abschiebungen kosten Landkreis Neuwied 2,5 Millionen Euro

Neuwied – Auf Deutschland kommen auf Grund rückläufiger Steuereinnahmen wieder härtere Zeiten zu. Dies macht sich besonders in der Provinz bemerkbar, die auch in guten Zeiten Mühe hat, ihre Versorgungsleistungen an bedürftige Mitbürger zu erfüllen, wie das krasse Beispiel von in Campingwagen „wohnenden“ Sozialhilfeempfängern im Westerwald deutlich beweist (jouwatch berichtete). Nun hat eine Anfrage der AfD ergeben, dass im Nachbarkreis Neuwied die Duldung von 222 ausreisepflichtigen Asylbewerbern dem klammen Landkreis satte 2,5 Millionen Euro kostet. Geld genug, um für deutsche Mittellose menschenwürdigen Wohnraum zu schaffen.

Auf eine Anfrage des Neuwieder Landtagsabgeordneten Dr. Jan Bollinger (AfD) und seines Fraktionskollegen Matthias Joa antwortete das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz, dass zum Zeitpunkt des 31.03.2019 im Landkreis Neuwied 222 vollziehbar ausreisepflichtige Personen registriert waren, deren Rückführung von den Kreisbehörden durch eine „Duldung“ ausgesetzt wurde.

Dr. Bollinger hält das für erklärungsbedürftig: „Bei vollziehbar ausreisepflichtigen Personen ist nach einem rechtsstaatlichen Asylverfahren festgestellt worden, dass sie nicht schutzbedürftig sind und unser Land daher unverzüglich verlassen müssen. Eine Aussetzung dieser Ausreisepflicht setzt falsche Anreize und sollte die absolute Ausnahme sein, was hier eher fraglich ist. Diese Praxis der faktischen Abschiebungsverweigerung kostet den Steuerzahler bei konservativ angesetzten monatlichen Kosten von 1.000,- Euro pro Person allein für diese 222 geduldeten Personen über 2,5 Millionen Euro im Jahr. Diese Ressourcen wären für die einheimische Bevölkerung und die Betreuung und Versorgung von wirklich schutzbedürftigen Personen besser eingesetzt.“

Dr. Bollinger weiter: „Ich werde bei der für die Duldungen zuständigen Neuwieder Kreisverwaltung genauere Hintergründe zu diesem Sachverhalt anfragen und mich für eine restriktivere Duldungspraxis und konsequentere Abschiebung von ausreisepflichtigen Personen einsetzen. Dabei sehe ich auch die Landesregierung in der Pflicht, ihre Aufsichtsfunktion über die kommunalen Ausländerbehörden in diesem Sinne wahrzunehmen.“

Nach Meinung des Parlamentarischen Geschäftsführers und Abgeordneter aus Neuwied für die AfD-Landtagsfraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, sollten Personen, die nach einem rechtsstaatlichen Asylverfahren nicht als schutzbedürftig anerkannt wurden, unverzüglich Deutschland verlassen. „Die Duldung muss eine Ausnahme bleiben“, erklärt Dr. Bollinger abschließend. (AfD-RLP/KL)

@jouwatch

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