Stuttgart – Seit geraumer Zeit war kein Schlaf mehr möglich. Krachend laute Musik, Unterhaltungen in südländischer Lautstärke bis tief in die Nacht. Nun wehrte sich die Nachbarschaft der Flüchtlingsunterkunft und bekam Recht. Das Landratsamt müsse einschreiten, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart am Dienstag.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat der Klage zweier Eigentümer eines Grundstücks in Beuren im Landkreis Esslingen stattgegeben, mit der diese sich gegen die von einer Flüchtlingsunterkunft ausgehenden Geräuschimmissionen gewandt haben. Das Landratsamt Esslingen als Vertreter des Landes Baden-Württemberg wurde dazu verurteilt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Lärmbelästigungen in Form von lauter Musik, übermäßig lauten Unterhaltungen und Geschrei zur Nachtzeit (22:00 – 06:00 Uhr), welche durch die Bewohner der Unterkunft verursacht werden, zu unterbinden.
In einer Kurzbegründung führt das Verwaltungsgerichts aus, das Landratsamt Esslingen sei zum Ergreifen geeigneter lärmmindernder Maßnahmen verpflichtet, da es sich die von den Bewohnern der Flüchtlingsunterkunft ausgehenden Störungen zurechnen lassen müsse. Dies liege in einer unglücklichen Standortentscheidung, heißt es weiter. Auf dem Grundstück der Unterkunft sei allein die Nutzung eines Zweifamilienwohnhauses genehmigt. Der Lärm, der nun aus dem Haus dringe, sei aber deutlich lauter als das, was man bei einem Zweifamilienhaus normalerweise erwarten könne.
Das Haus hatte der Landkreis angemietet, um dort seit Herbst 2015 Asylbewerber unterzubringen. Derzeit lebten zehn Menschen dort, zum Teil seien aber auch bis zu 23 Flüchtlingen in dem Haus untergebracht worden, teilte das Gericht mit. Die Küche, das Esszimmer und die Gemeinschaftsräume der Unterkunft liegen auf Seite, die dem Grundstück der privaten Kläger zugewandt ist.
Gegen das Urteil kann Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragt werden, berichtet n-tv. (SB)
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