Ein 42 Jahre alter Bayer muss nach einem volksverhetzenden Kommentar im Internet für sechs Monate ins Gefängnis. Zuvor hatte er bereits Visitenkarten mit Hakenkreuzen verteilt.
Die Gefängnisstrafe bestätigte das Landgericht Nürnberg-Fürth in zweiter Instanz ein Urteil des Amtsgerichtes Schwabach. Der Familienvater aus Schwabach hatte im Netz einen Aufruf zur Hilfe bei der Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft kommentiert.
Dabei hatte er davon geschrieben, „aus Versehen ein paar Löcher in die Gasleitungen“ zu machen. Er beteuerte vor Gericht, stark alkoholisiert gewesen zu sein und seinen Kommentar witzig gefunden zu haben. Er habe persönlich nichts gegen Flüchtlinge.
Der verurteilte Bayer ist bereits vorbestraft, weil er Visitenkarten mit Hakenkreuzen verteilt hatte.
ba/dpa



