StartPolitikEuropaJugendstrafen im Prozess um Gruppenvergewaltigung in Mülheim

Jugendstrafen im Prozess um Gruppenvergewaltigung in Mülheim

Nach der Vergewaltigung einer 18-Jährigen im Juli 2019 in Mülheim an der Ruhr hat das Landgericht Duisburg drei Jugendliche im Alter von 15 Jahren zu Jugendstrafen verurteilt. Einer der Angeklagten erhielt eine Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten, wie die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag unter Berufung auf das Gericht meldete.

Die zwei weiteren Angeklagten bekamen Strafen von 18 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Allerdings müssen die beiden für vier Wochen in Dauerarrest. Ihnen hielt die Kammer zu Gute, dass sie nicht vorbestraft sind. Die Urteile gegen die zur Tatzeit 14-Jährigen sind noch nicht rechtskräftig.

Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Der Prozess fand wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten vollständig unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Richter sind davon überzeugt, dass einer der Angeklagten und ein damals zwölf Jahre alter Freund das spätere Opfer im Juli 2019 zu einem Treffen im Wald überredet hatten. Gegen zwei Zwölfjährige konnten keine Ermittlungen geführt werden, da diese zur Tatzeit noch nicht strafmündig waren.  

Fall löste bundesweit Entsetzen aus

Der Fall von Mülheim hatte im Sommer bundesweit für Entsetzen gesorgt. Dass die beiden jüngsten Verdächtigen gar nicht erst vor Gericht kamen, sorgte für Debatten über die Frage, bis wann man strafunmündig sein sollte. Die Stadt Mülheim scheiterte zudem mehrmals damit, die Familie des Hauptverdächtigen nach Bulgarien auszuweisen.

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