StartPolitikEuropaFalschen Eindruck erweckt: Künast klagt erfolgreich gegen mehrdeutiges Zitat auf Facebook

Falschen Eindruck erweckt: Künast klagt erfolgreich gegen mehrdeutiges Zitat auf Facebook

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast hat vor dem Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) mit einer Unterlassungsklage gegen einen Facebook-Eintrag Recht behalten. Laut der nicht anfechtbaren Entscheidung des OLG hat der beklagte Verfasser mit einem mehrdeutigen Zitat der Politikerin gegen das Persönlichkeitsrecht der Klägerin verstoßen.

Bei dem Zitat soll sich um eine Werbeanzeige in Form eines sogenannten SharePic handeln. „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist Sex mit Kindern doch ganz o. k. Ist mal gut jetzt“, hieß es darin.

Die Darstellung beeinträchtige das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin, hieß es in dem Gerichtsbeschluss, der am Dienstag veröffentlicht wurde. Der Eindruck, es handele sich um ein Zitat, sei tatsächlich unzutreffend. Mit einem Zitat werde nicht eine subjektive Meinung des Kritikers zur Diskussion gestellt, sondern eine objektive Tatsache über den Kritisierten behauptet.

Eine unrichtige Wiedergabe liege bereits dann vor, wenn der Eindruck erweckt werde, der Zitierte habe sich eindeutig in einem bestimmten Sinn geäußert, obwohl mehrere Interpretationen möglich seien. Es sei nicht kenntlich gemacht worden, dass es sich hier nur um eine Interpretation einer mehrdeutigen Aussage handele.

Zuvor hatte bereits das Landgericht den Verfasser zur Unterlassung seiner Darstellung verurteilt, durch welche der Eindruck entstehe, dass Künast wörtlich den angegebenen Text gesagt habe.

Künast nannte die Entscheidung des OLG „ein wichtiges Zeichen im Kampf gegen Hasskommentare und Desinformation“. Falschzitate seien eines der Hauptinstrumente, mit denen der organisierte Rechtsextremismus Hass und Hetze gegen politische Gegner und die Demokratie schüre. „Einmal in der Welt lassen sie sich nur schwer wieder einfangen.“ Die Frankfurter Entscheidung werde „jetzt weit über meinen konkreten Fall Wirkung entfalten“.

Künast geht juristisch vor

Renate Künast geht seit Längerem juristisch gegen Beleidigungen im Internet vor. Für Aufsehen sorgte ein Urteil des Berliner Landgerichts vom September vergangenen Jahres. Das Gericht hatte geurteilt, dass Beschimpfungen gegen Künast auf Facebook wie „Drecksf****“ von der Meinungsfreiheit gedeckt seien.

Inzwischen hat das Gericht sein Urteil teilweise revidiert und nun doch „einen rechtswidrigen Inhalt im Sinne einer Beleidigung“ in einigen der Aussagen erkannt.

mka/gs/dpa

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