Das öffentliche Verbrennen von Staatsflaggen und der Hoheitszeichen der EU stehen in Deutschland künftig unter Strafe. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Bundestag am späten Donnerstagabend verabschiedet.
Für die Verbrennung der EU-Flagge oder der Flagge eines ausländischen Staates ist künftig mit einer Geldbuße oder einer ein- bis dreijährigen Haftstrafe zu rechnen.
„Hat mit friedlichem Protest nichts zu tun“
„In Deutschland dürfen keine israelischen Flaggen brennen“, so der Sprecher der SPD-Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz, Johannes Fechner, zum Hintergrund der Neuregelung.
„Das Verbrennen von Flaggen in der Öffentlichkeit hat mit friedlichem Protest nichts zu tun“, sagte dazu Bundesjustizministerin Christine Lambrecht von der SPD. Damit sollten vielmehr „Hass, Wut und Aggression geschürt werden“. Mit der beschlossenen Erweiterung gebe es nun „einen einheitlichen strafrechtlichen Schutz für ausländische Flaggen und die Symbole der Europäischen Union“.
Gegen die neue Strafvorschrift zu den EU-Symbolen wandte sich die AfD.
Eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohte bislang nur, wenn die staatlichen Symbole der Bundesrepublik Deutschland verunglimpft werden. Für die Hoheitszeichen anderer Staaten oder der Europäischen Union galt ein vergleichbarer Schutz allenfalls unter bestimmten Voraussetzungen. Anlass der nun beschlossenen Ausweitung waren Vorfälle im Jahr 2017, als Demonstranten in Berlin israelische Flaggen zerstört hatten.
ak/ae/dpa



