In Berlin – als dem ersten Bundesland – wird ein Antidiskriminierungsgesetz angenommen. Dies wurde vom Berliner Landesparlament am Donnerstag entschieden.
Das Gesetz soll rund 3,8 Millionen Menschen in der deutschen Hauptstadt vor Diskriminierung vonseiten der Behörden schützen. Darüber hinaus soll es ermöglichen, Ansprüche auf Schadenersatz gegen das Bundesland Berlin zu erheben – im Fall, wenn dies nachgewiesen ist.
Für das Gesetz haben 86 von 143 Abgeordneten gestimmt, 57 haben sich dagegen ausgesprochen.
Das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) aus der Administration des grünen Justizsenators Dirk Behrendt wird für umstritten gehalten.
Die CDU Berlin und auch der deutsche Beamtenbund (dbb) hatten die Abgeordneten dazu aufgefordert, dagegen zu votieren.
Kritiker des Gesetzes – wie der CDU-Vorsitzende des Landes Berlin, Kai Wegner, befürchten, dass die Beamten des Öffentlichen Dienstes damit rechnen müssten, mit entsprechenden Vorwürfen überfordert zu werden.
Laut einem weiteren Punkt der Kritik könnte die Beweislast durch dieses Gesetz umgekehrt werden – so dass zum Beispiel Polizisten selbst nachweisen müssten, dass Diskriminierungsvorwürfe gegen sie inkorrekt seien. Die Justizsenatsverwaltung hatte diesen Kritikpunkt jedoch zurückgewiesen.
ek/mt/dpa



