StartZARONEWS PresseAgentur„ACAB“ ist immer noch keine Beleidigung, liebe Polizei

„ACAB“ ist immer noch keine Beleidigung, liebe Polizei

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T-Shirts mit „A.C.A.B.“-Aufdruck sind keine Beleidigung, solange der Bezug zu konkreten Personen fehlt – meint das Amtsgericht Berlin-Tiergarten.

„A.C.A.B.“ steht auf dem T-Shirt. Soll heißen: „All Cops Are Bastards“. Bei Anhängern von Antifa-Autonomen, Neonazis und Hooligans – also links wie rechts – ist das Textil mit der Buchstabenkombination gleichermaßen beliebt. Vor allem, wenn bei Veranstaltungen und Fehler, Gruppe existiert nicht! Überprüfen Sie Ihre Syntax! (ID: 2)Demonstrationen Stress mit Polizisten programmiert ist: Bei denen kommt das nicht gut an. Immer wieder wird deshalb bundesweit versucht, Träger des Kürzels zur Rechenschaft zu ziehen (Teile und herrsche: Links und rechts (Video)).

 

In Berlin indes hat das Amtsgericht Tiergarten am Montag einen Studenten vom Vorwurf der

Beleidigung freigesprochen. Der Mann hatte das A.C.A.B.-Hemd im Sommer 2014 bei einer Kundgebung in Kreuzberg getragen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft war gegen ihn ein Strafbefehl in Höhe von 1.600 Euro wegen Beleidigung ergangen. Dagegen hatte der Student Einspruch eingelegt.

Wie sein Anwalt Sven Richwin mitteilte, folgte das Gericht mit dem Freispruch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das hatte im Frühjahr 2014 befunden, dass „alle Polizisten“ – „All Cops“ – kein ausreichend definiertes Kollektiv darstellten. Soldaten und Polizisten seien eine so große Gruppe, dass sie nicht mehr als schützenswertes Kollektiv angesehen werden könnten.

Der Student habe das T-Shirt lediglich getragen, ohne einen Bezug zu bestimmten Beamten herzustellen, so das Amtsgericht. Es fehle somit an einer Beleidigungsfähigkeit. Mit dem Freispruch sei die Meinungsfreiheit gestärkt worden, freute sich Anwalt Richwin. Seine Beobachtung sei, dass Berlins Polizei zuletzt empfindlicher auf „A.C.A.B.“ reagiere. Es komme vor, dass Leute von Polizisten am Rande von Demonstrationen aufgefordert würden, das Shirt auszuziehen. „Oder ich fühle mich beleidigt“, sei schon unverhohlen mit Strafanzeige gedroht worden (Dumm gelaufen – Symbolfoto in Pressemitteilung der Polizei wird zum Internet-Hit).

Urteile aus anderen Bundesländern zeigen: Die Provokation kann auch ins Auge gehen. In Hamburg ist ein junger Mann vor zwei Jahren zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro verurteilt worden. Bei einem Fußballspiel des FC St. Pauli gegen den VfL Bochum hatte er eine Mütze mit der Buchstabenkombination getragen. „Wer mit einer solchen Mütze auf Polizisten zugeht, begeht eine Straftat und zahlt dafür“, befand seinerzeit der Richter.

In München wurde eine junge Frau hingegen vor einigen Wochen—entgegen der Entscheidung des Verfassungsgerichts—wegen Beleidigung zu 36 Sozialstunden verurteilt, weil sie eine Tasche mit dem Aufnäher „FCK CPS“ getragen hatte.

Literatur:

Die Souveränitätslüge von Heiko Schrang

Vorsicht Bürgerkrieg!: Was lange gärt, wird endlich Wut von Udo Ulfkotte

Wenn das die Deutschen wüssten…: …dann hätten wir morgen eine (R)evolution! von Daniel Prinz

Polizisten außer Kontrolle? Zur Diskussion über die Notwendigkeit einer Überwachung der Polizei von Falko Drescher

Quellen: taz.de/vice.de vom 23.09.2015

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