StartPolitikErnst Jockels: Freispruch bei Penck, Bewährung im Uecker-Verfahren

Ernst Jockels: Freispruch bei Penck, Bewährung im Uecker-Verfahren

Wie ein Artnet-Bericht und diverse BILD-Artikel bis heute den renommierten Kunsthändler Ernst Raphael Jockels diffamieren und Fakten falsch darstellen

Riga, 6. Oktober 2026 – Der Kunsthändler Ernst Raphael Jockels erhöht den Druck auf Artnet News. Obwohl er im Verfahren um angeblich gefälschte Werke von A.R. Penck vollständig freigesprochen wurde und eine zunächst verhängte Haftstrafe im getrennten Uecker-Komplex deutlich gekürzt und zur Bewährung ausgesetzt wurde, vermitteln bis heute abrufbare Medienberichte nach seiner Auffassung weiterhin das Bild eines wegen Penck- und Uecker-Fälschungen verurteilten Kunsthändlers.

In einem neuen Feuilleton-Beitrag rekonstruiert Jockels den Fall und fordert Artnet zu einer sichtbaren Korrektur beziehungsweise Ergänzung seines Artikels vom 25. August 2021 auf. Sollte das Kunstmarktportal nicht reagieren, behält er sich ausdrücklich rechtliche Schritte vor.

„Ich verlange keine Gefälligkeitsberichterstattung. Ich erwarte lediglich, dass mein vollständiger Freispruch im Penck-Verfahren, die spätere Bewährungsentscheidung und die Erkenntnisse über die bei Artnet geführten Vergleichsobjekte ebenso sichtbar dokumentiert werden wie die ursprünglichen Vorwürfe. Sollte dies weiterhin nicht geschehen, behalte ich mir ausdrücklich vor, meine Rechte gegenüber Artnet auf dem Rechtsweg durchzusetzen“, erklärt Jockels.

Vollständiger Freispruch im Penck-Komplex 

Das ursprünglich gemeinsam geführte Strafverfahren des Verkaufs angeblich gefälschter Uecker-Multiples und Werken von A.R. Penck war in zwei Komplexe aufgeteilt worden. Der Verfahrensteil zu den A.R.-Penck-Werken endete mit einem vollständigen Freispruch für Ernst Jockels. Übrig blieb ausschließlich die Auseinandersetzung um mehrere Günther-Uecker-Multiples.

Auch in diesem Komplex wurde nach Darstellung Jockels’ nicht festgestellt, dass er wissentlich gefälschte Uecker-Multiples in den Verkehr gebracht habe. Auch konnte Jockels glaubhaft belegen, dass er die betreffenden Uecker-Multiples mit anderen, bei Artnet angebotenenen Exemplaren aus derselben Edition verglichen habe und demnach davon ausgehen konnte, dass die ihm angebotenen Multiples genauso echt seien wie die bei Artnet präsentieren. Entsprechend reduzierte der Richter das Urteil von zwei Monaten und vier Monaten Haftstrafe auf 18 Monate auf Bewährung,

mit dem lachhaften Argument, Jockels hätte ja genug Sachverständnis, solche Multiples durchaus fälschen zu können, wenn er denn wollte. Jockels musste somit keine Haftstrafe antreten.

„Im Penck-Verfahren bin ich vollständig freigesprochen worden. Und bis heute frage ich mich, wie im Uecker-Komplex überhaupt eine Strafe von 18 Monaten auf Bewährung verhängt werden konnte, wenn weder festgestellt wurde, dass ich die Arbeiten gefälscht hatte, noch mir ein wissentliches Handeln nachgewiesen werden konnte. Im Kern blieb lediglich die theoretische Annahme, ich hätte solche Objekte herstellen können“, sagt Jockels.

Jockels kritisiert, dass die internationale Berichterstattung diese entscheidende Trennung der beiden Verfahren bis heute nicht ausreichend erkennen lasse. Insbesondere der weiterhin verfügbare Artnet-Bericht vermittle Lesern den Eindruck, die Vorwürfe im Zusammenhang mit beiden Künstlern seien gerichtlich bestätigt worden.

Preisgünstige Multiples statt millionenschwerer Unikate 

Bei den im Uecker-Komplex behandelten Objekten ging es nicht um millionenschwere Unikate, sondern um sogenannte Multiples. Dabei handelt es sich um vom Künstler konzipierte Auflagenwerke, die in Dutzenden oder teilweise mehr als hundert manchmal nummerierten und meist signierten Exemplaren hergestellt werden.

Solche Arbeiten werden nach Darstellung Jockels’ häufig für zwei- bis viertausend Euro gehandelt. Ein umfassendes Einzelgutachten eines spezialisierten Kunstsachverständigen kostet dagegen regelmäßig mindestens tausend bis 1.500 Euro. Eine gutachterliche Vollprüfung jedes einzelnen Multiples wäre deshalb wirtschaftlich kaum darstellbar.

Jockels verglich daher die angebotenen Arbeiten nach eigener Aussage mit rund 60 bei Artnet dokumentierten Uecker-Objekten. Er prüfte Machart, Material, Gestaltung Rahmung und Signaturen und bezog außerdem die von Artnet veröffentlichten Preis- und Marktdaten sowie die Angaben der Verkäufer ein.

„Ich habe die Arbeiten so geprüft, wie es in dieser Preisklasse professionell und wirtschaftlich möglich war: anhand ihrer Machart, der Signaturen, der Verkäuferangaben und zahlreicher Vergleichsobjekte bei Artnet“, erklärt Jockels.

Sachverständiger: Alle 72 untersuchten Multiples zeigten erhebliche Ähnlichkeit zu den von Jockels verkauften Fälschungen

Als es im Gerichtsverfahren um eine mögliche Haftstrafe ging, beauftragte Jockels den renommierten Schrift- und Kunstsachverständigen Klaus Müller von der FTS Forensischen Text- und Schriftanalysen GmbH aus Neuss. Dieser untersuchte 10 Werke, die dem Gericht für den Prozess vorlagen, die er als nicht von Uecker signiert erklärte.

Als Jockels dann Abbildungen von 72 gleichen, im Kunstmarkt und auf Artnet präsentierten Uecker-Multiples mit identischem Motiv vorlegte und nachfragte, wie diese von der selben Machart und Rahmung, auf demselben Papier hergestellten, gleich datierten Exponate in diesem Preisverzeichnis zu finden und im Gegensatz zu seinen nicht beanstandet würden, antwortete Müller, dass die Abbildungen zu klein und die Zeit bei Gericht zu knapp sei für ein verbindliches Gutachten, dass diese Arbeiten mit ihren identischen Rahmen aber durchaus denselben Status haben könnten wie die von Jockels.

„Damit wurde das eigentliche Ausmaß des Problems sichtbar“, so Jockels. „Ausgerechnet öffentlich zugängliche Vergleichsobjekte, auf die sich Händler bei ihrer Prüfung verlassen mussten, erwiesen sich selbst als unzuverlässig.“

Der Befund stützt nach Auffassung Jockels’ seine Darstellung, nicht Täter eines bewusst angelegten Fälschungshandels, sondern selbst Opfer eines bereits mit Fälschungen durchsetzten Marktes geworden zu sein.

Artnet in einer problematischen Doppelrolle 

Artnet war in diesem Fall nicht nur Berichterstatter. Das Unternehmen betreibt zugleich ein bedeutendes Kunstmarktportal mit Kunstpreisdatenbank, Marktinformationen und eigenen Onlineauktionen. Gerade diese Daten werden von Kunsthändlern, Sammlern und Sachverständigen zur Bewertung und Einordnung von Kunstwerken herangezogen.

Damit stellt sich für Jockels eine doppelte Verantwortungsfrage: Wie zuverlässig waren die von Artnet bereitgestellten Vergleichsdaten? Und warum wurde die ursprüngliche Berichterstattung nach dem vollständigen Penck-Freispruch und der späteren Bewährungsentscheidung in Sachen Uecker-Multiples nicht sichtbar ergänzt?

Nach Auffassung Jockels’ kann sich Artnet nicht einerseits als zentrale Informations- und Datenquelle des internationalen Kunstmarktes positionieren und andererseits schweigen, wenn ein Sachverständiger die dort präsentierten Vergleichsobjekte in erheblichem Umfang in Frage stellt.

Forderung nach sichtbarer Richtigstellung 

Jockels fordert von Artnet keine Löschung des ursprünglichen Artikels. Er verlangt eine klar erkennbare Aktualisierung, die mindestens folgende Punkte dokumentiert:

– den vollständigen Freispruch im A.R.-Penck-Komplex,
– die Trennung der Penck- und Uecker-Verfahren,
– die Reduzierung der Freiheitsstrafe von zwei Jahren und 4 Monaten Haftstrafe auf 18 Monate Bewährung im Falle Uecker-Multiples

„Journalistische Fehler können geschehen“, erklärt Jockels. „Aber wer schwere Vorwürfe international verbreitet, darf den späteren Freispruch und die entscheidenden neuen Erkenntnisse nicht dauerhaft ausblenden. Eine Korrektur wäre keine Gefälligkeit, sondern journalistische Pflicht.“

Der vollständige Feuilleton-Beitrag:

„ Ernst Jockels, A.R. Penck und Uecker: Freispruch, Bewährung und fehlender Fälschungsnachweis“

Hinweis für Redaktionen: Gerichtsentscheidungen, das Sachverständigengutachten und weiteres Hintergrundmaterial können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Die International European Art Consulting des Kunsthändlers Ernst Jockels verfügt über ein sehr umfangreiches Portfolio an deutscher Avantgarde. Wir bemühen uns, auf alle Wünsche und Bedürfnisse unserer Kunden einzugehen und diese nach besten Möglichkeiten abzudecken. Wir können an dieser Stelle versichern, zu besten Konditionen die besten Qualitäten der deutschen Avantgarde anbieten / vermitteln / kaufen oder bewerten zu können.

Seit über 75 Jahren existiert der internationale Kunsthandel Jockels mit dem Schwerpunkt europäischer und amerikanischer Malerei. Seit dieser Zeit sind wir spezialisiert auf den internationalen Kunsthandel und die Vermarktung und Vermittlung von etablierten Künstlern aus Europa und den USA.

Die renommiertesten Museen weltweit zählen zu unseren Referenzen für den Ankauf von Meisterwerken aus der Gegenwart, der klassischen Moderne bis in das 17. Jhdt hinein.

Kontakt
International European Art Consulting SIA
Ernst Jockels
Raina Bulvaris 27-14
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+49 157 – 35 779 342
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https://ernstjockels.eu

Bildquelle: (C) AR Penck

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