Dienstag, April 30, 2024
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Berliner Kinderschänder Tayyab M. bekommt Bewährung – Weil: Tat nur 6 Sekunden, dann schritten Bewohner ein

Nach dem sexuellen Missbrauch an einem sechsjährigen Mädchen in einem Berliner Flüchtlingsheim ist die Strafe für den Täter festgelegt worden. Demnach soll der 27-jährige Pakistani ein Jahr und 8 Monate auf Bewährung erhalten. Die Bewährung ist für drei Jahre ausgesetzt. Tragisch: Während der Festnahme des Täters wurde der Vater des Mädchens erschossen, als er sich mit einem Messer auf den Mann stürzte.

Wegen des Missbrauchs eines sechsjährigen Kindes im Asylheim an der Kruppstraße nahe dem Hauptbahnhof in Berlin-Moabit durch einen 27-jährigen pakistanischen Flüchtling soll dieser zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt werden. Die Strafe wurde zu 3 Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Die „Junge Freiheit“ berichtete.

Der Mann hatte das Kind in ein nahes Gebüsch gelockt und sich an ihm vergangen. Rasch schritten Bewohner des Heims ein.Bei der Verhaftung des Täters kam Tumult auf, als sich der 29-jährige Vater des irakischen Mädchens (6) mit einem Messer auf den Schänder seiner kleinen Tochter stürzen wollte. Um den Täter zu schützen, erschossen die Beamten den Vater.

Bedrückende Stille

Der Morgen danach: Absperrband liegt noch auf dem Boden herum. Daneben bunte Kreidebilder auf der Straße. Der Kunstrasen-Platz vor der Halle, wo die Kinder sonst rennen und spielen, leer. Es ist still an der Flüchtlingsunterkunft.

Ab und zu kommen junge Männer vor die Tür, trinken Kaffee aus Plastikbechern, rauchen eine Zigarette – schweigend. Journalisten dürfen nicht mit ihnen sprechen, berichtet der „Tagesspiegel“ Ende September.

Strafmaß: tat- und schuldangemessen?

Das Strafmaß werde als tat- und schuldangemessen erachtet, so der Pressesprecher des Berliner Strafgerichts Schoenthal gegenüber der „JF“. Der Strafrahmen des angewendeten Paragraphen 176 Abs. 1 des Strafgesetzbuches liege zwischen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, so Schoenthal.

Wie in der mündlichen Urteilsverkündung erklärt, wurde die Höhe der Strafe mit der kurzen Dauer der Tat begründet. Die Tat habe ungefähr sechs Sekunden gedauert, weil andere Bewohner sofort eingeschritten seien. Hinzu komme, dass der Angeklagte geständig sei und sich entschuldigt habe. Auch sei er ein nicht vorbestrafter Ersttäter und habe bereits 5 Monate in Untersuchungshaft verbüßt.

Die Tat ereignete sich am 27. September 2016 im Flüchtsheim Kruppstraße in Berlin Moabit. Der Pakistani und das sechsjährige Mädchen sollen sich gekannt haben. Sie lebten beide im selben Heim. Das Kind habe manchmal mit dem Handy des Mannes gespielt. Am Tag der Tat habe der Mann das Kind aus dem Heim hinter ein Gebüsch gelockt. Dort habe er begonnen das Kind zu missbrauchen. Rasch seien Anwohner hinzugekommen, die ihn von dem Kind wegzogen, so die „JF“.

Vater von Polizei erschossen

Als die Polizei eintrifft, um den Täter festzunehmen kommt auch der Vater hinzu. Mit den Worten „Das sollst Du nicht überleben“ stürmt er heran, wird aber von den Polizeibeamten erschossen.

Im Gerichtssal habe der 27-jährige mit den Worten gestanden:

Es war spontan, hat sich so ergeben – war mir egal, ob Mädchen oder Frau. Es sollte nur schnell gehen.“

(Pakistanischer Kinderschänder vor Gericht)

Wege der Milde des Urteils und dem Tod ihres Mannes sei die Mutter am Ende des Prozesses völlig am Boden zerstört gewesen. Noch sei das Urteil nicht rechtskräftig, da alle Parteien die Rechtsmittelfrist von einer Woche in Anspruch nehmen.

Siehe auch:

Berlin: Messerangriff auf Kinderschänder (27) in Flüchtlingsheim – Polizei erschießt Vater (29) der Sechsjährigen

Beitragsbild: TOBIAS SCHWARZ/Getty Images

Quelle: Epoch Times

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