Freitag, April 26, 2024
StartPolitikEuropaAbsurde Gesetzgebung? Müll entwendet – Rentner bekommt Schuldspruch

Absurde Gesetzgebung? Müll entwendet – Rentner bekommt Schuldspruch

Ein 76-jähriger Rentner ist in Köln verurteilt worden, weil er abgelaufene und bereits weggeworfene Kaffeepackungen aus dem Müllcontainer eines Supermarkts mitgenommen hat. Wie der „Kölner Stadtanzeiger“ berichtet, sagte der Mann vor Gericht aus, sich keiner Schuld bewusst gewesen zu sein.

Im Jahr 2017 hat der 76-Jährige 35 Packungen Kaffee aus dem Müllcontainer eines Supermarktes mitgenommen. Die Ware war bereits abgelaufen und entsorgt worden. Wie die Anwältin des Mannes erklärte, sei es im Kölner Stadtteil Porz „gang und gäbe“, dass Nahrungsmittel aus Müllcontainern mitgenommen würden.

Doch der Amtsrichter ließ das nicht gelten. Auch weggeworfene und bereits abgelaufene Ware in Müllcontainern sei weiterhin Eigentum des Supermarkts, so die Gesetzgebung.

Die Entwendung der Kaffepackungen aus dem Müll sei daher rechtswidrig gewesen – immerhin soll sich ihr Wert weiter auf 200 Euro belaufen haben, argumentiert die Anklageseite.

Weil der Pensionär zudem über den Zaun geklettert und sich so Zutritt zum Areal verschafft haben soll, lautete die Anzeige gar auf schweren Diebstahl.

Jedoch konnte die Anwältin diese Vorwürfe des Staatsanwaltes entkräften. Der 76-Jährige sei nicht über den Zaun geklettert, sondern über ein Loch im Zaun auf das Areal gelangt, wo der Müllcontainer stand.

Daher erhielt der Mann ein „mildes“ Urteil wegen einfachen Diebstahls.

Da der Rentner bis zu dem Vorfall noch nicht straffällig geworden war, sprach der Richter eine Verwarnung aus und verurteilte den unbedachten älteren Mann zu einer Zahlung von 300 Euro auf Bewährung.

Dass der Rentner mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung konfrontiert werden musste, ist aus juristischer Sicht keine Selbstverständlichkeit. In Österreich etwa ist das sogenannte „Containern” (also die Mitnahme weggeworfener Lebensmittel aus Abfallcontainern) keine Straftat (solange keine Sachbeschädigung wie etwa durch Aufbrechen von Schlössern verübt wird), da Müll als herrenlose Sache gewertet wird.Auch in der Schweiz ist das ähnlich.

„Was weggeworfen wird und nicht für Dritte bestimmt ist, gehört niemandem mehr. Wenn man nicht über einen Zaun steigen oder ein Schloss aufbrechen muss, um an die Waren heranzukommen, dann ist gegen das Containern nichts einzuwenden“, erklärt den Zusammenhang Markus Melzel, Sprecher der Basler Staatsanwaltschaft.

Quelle!:

Empfohlene Artikel
- Advertisment -
Translate »