Samstag, April 27, 2024
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Abt. Pressefreiheit: „Fresse, Freiheit!“

Zur Pressefreiheit gibt es eine schöne Einführung bei wikipedia. Sie lautet so:

Pressefreiheit, genauer die äußere Pressefreiheit, bezeichnet das Recht von Einrichtungen des Rundfunks, der Presse und anderer Medien auf ungehinderte Ausübung ihrer Tätigkeit, vor allem auf die staatlich unzensierte Veröffentlichung von Nachrichten und Meinungen. Die Presse- oder Medienfreiheit soll die Informationsfreiheit, die freie Meinungsbildung und -äußerung, die pluralistische Meinungsvielfalt und damit die demokratische Willensbildung sowie die Transparenz und Kontrolle der Politik durch die Öffentliche Meinung gewährleisten. Die Idee der Freiheit speziell der Nachrichten- und Meinungspresse wurde insbesondere in der Zeit der Aufklärung entwickelt. In Deutschland gewährleistet Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland die Pressefreiheit gemeinsam mit der Meinungsfreiheit, der Rundfunkfreiheit und der Informationsfreiheit. Details zu Rechtsfragen regelt heute das Medienrecht, speziell das Presserecht. Die Schweizer Bundesverfassung spricht von Medienfreiheit und bringt damit zum Ausdruck, dass dieses Grundrecht nicht nur für das gedruckte Wort, sondern auch für andere Mittel der Kommunikation gilt.“ – Fresse, Freiheit!

von Max Erdinger

Das Folgende habe ich zwar schon öfter geschrieben; weil es aber mit zum Klügsten zählt, was ich jemals geschrieben habe, wiederhole ich es gerne noch einmal: Artikel 5 des Grundgesetzes wurde bereits an dem Tag sträflich mißachtet, als Facebook in Deutschland an den Start ging. Wäre es anders, hätte Facebook sofort und unmißverständlich klargemacht werden müssen, daß seine sog. Gemeinschaftsstandards keinesfalls über dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland stehen können. Gesetzlich vor Zensur geschützt ist in Deutschland nämlich nicht die freie Meinungsäußerung von Hinz oder von Kunz, sondern die Meinungsfreiheit als solche. Dennoch wird sie, unter tatkräftiger Beteiligung der Bundesregierung, von Facebook und anderen sozialen Medien ungestraft mit Füßen getreten.

Insgesamt fünf (!) Jouwatch-Autoren sind derzeit bei Facebook gesperrt, darunter der Chefredakteur und der Verfasser dieses Artikels. Letzterer bekommt bei Facebook seit fünf Monaten keinen Fuß mehr auf den Boden, da er binnen Stunden nach dem Ende einer 30-Tages-Sperre sofort erneut für 30 Tage gesperrt wird. Als „Begründung“ für eine Sperre reichte Facebook in der Vergangenheit bereits, daß der Autor Landschaftsbilder eines Spaziergangs mit seinem Hund postete. Facebook deklarierte sie kurzerhand zu „Nacktbildern“ und sperrte den Fotografen.

Es gibt inzwischen tausende von Screenshots von tausenden anderer FB-Nutzer, die Sperrbegründungen von Facebook auf ihren Rechnern gespeichert haben. Es ist völlig grotesk: Allerweil geht der einleitende Satz einer Sperrbegründung bei Facebook so: „Es scheint so, als würde einer deiner Beiträge gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstossen …“ Dann kommt die Mitteilung, daß der entsprechende Beitrag nicht anscheinend, sondern tatsächlich von Facebook gelöscht wurde und daß der Nutzer auch nicht scheinbar, sondern tatsächlich gesperrt ist.

 Was die Sache so brisant macht, ist, daß ein sehr wesentlicher Teil des, in Lippenbekenntnissen stets über den grünen Klee gelobten, „herrschaftsfreien Diskurses“ über das Medium Facebook abläuft. Facebook Deutschland hat über 30 Mio. Nutzer. Die AfD verdankt ihren Aufstieg zu einem beträchtlichen Teil der geschickten Nutzung sozialer Netzwerke wie Facebook. Die selbstherrliche Lösch- und Sperrpraxis bei Facebook beschädigt den angeblich ach-so-wünschenswerten, „herrschaftsfreien Diskurs“ folglich in einem geradezu gigantischem Ausmaß.

Interessant ist in dem Zusammenhang, daß ausgerechnet diejenigen, die jahrzehntelang die größten Befürworter eines herrschaftsfreien Diskurses gewesen sind, – die progressistische Linke nämlich -, mit den Zensoren unter einer Decke stecken. Die Bertelsmanntochter „Arvato“ ist dabei, das linke Autorenkollektiv „correctiv!“, die SPD-nahe „Amadeu-Antonio-Stiftung“ und ein ganzes Heer von Privatleuten, die in ihrer Funktion als internationalsozialistische Blockwarte den Zuträger, den Denunzianten und „Stasi-Spitzel“ geben, um die Reinheit der ideologischen Lehre zu bewahren.

Aber es keimt Hoffnung. Zumindest in den USA befindet sich Facebook-Chef Zuckerberg gehörig unter Druck, auch wenn sich das in den Publikationen der deutschen Lügen- und Lückenpresse anders liest. Dort ist sogar von einem Sieg Zuckerbergs über inquisitorische Kongress-Senatoren die Rede. Tatsache ist etwas anderes.

Im Rahmen des – man muß hier ein „angeblichen“ einfügen –  FB-Datenskandals wird Zuckerberg zur Zeit vor einem entsprechenden Ausschuß vernommen. Dabei kristallisiert sich heraus, daß das Datenthema zunehmend überlagert wird von der Frage nach Verstößen gegen das Zensurverbot, das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Presserecht.

Das wiederum hat sich Zuckerberg selbst zuzuschreiben. Anstatt sich mit seiner Rolle als Erfinder und Vermarkter eines genialen, hochprofitablen und global sehr erfolgreichen Kommunikations-Tools zufrieden zu geben, glaubte er, sich auch noch zum Quasi-Chefredakteur der globalen „Facebook-Gemeinschaft“ aufschwingen zu sollen. Das war ein Fehler.

Jouwatch berichtet: „Senator Cruz begann mit der Frage, ob sich Facebook als „neutrales öffentliches Forum“ versteht. Zuckerberg vermied es, Cruz eine direkte Ja-oder-Nein-Antwort zu geben, obwohl der Senator mehrmals darum bat.

„Wir sehen uns als Plattform für alle Ideen“, sagte Zuckerberg. „Sind Sie ein Sprecher des Ersten Verfassungszusatzes, der Ihre Ansichten ausdrückt, oder sind Sie ein neutrales öffentliches Forum, in dem jeder sprechen kann?“, bohrte Cruz.

Zuckerberg wich aus und listete dafür einige der Dinge auf, die auf der Plattform verboten sind, darunter „Hassreden, terroristische Inhalte, Nacktheit“ und „alles, was dazu führt, dass sich Menschen in der Gemeinschaft unsicher fühlen“.

Cruz warf ihm vor, „widersprüchliche Antworten“ zu geben, wenn es darum gehe, ob Facebook sich als ein neutrales öffentliches Forum verstehe. „Es gibt sehr viele Amerikaner, die zutiefst besorgt sind, dass Facebook und andere Technologieunternehmen sich in einem allgegenwärtigen Zustand von Voreingenommenheit und politischer Zensur befinden“, so Cruz laut Breitbart.

Es ist für den regelmässigen Jouwatch-Leser kein Geheimnis, daß der Autor dieses Artikels wegen sehr grundsätzlicher Überlegungen einen Linken zunächst einmal für einen Idioten hält. Nicht wenige Linke hält er außerdem noch für Verbrecher. Linke gibt es allerdings in Massen, sowohl in Europa als auch in den USA.

Darum geht es Zuckerberg: Möglichst viele Nutzer bei Facebook zu halten, da die maximale Nutzeranzahl die maximalen Werbeeinnahmen verspricht. Das heißt, daß er die Linken bei Facebook unter Artenschutz stellen muß, weil es ihnen sonst bei Facebook nicht mehr gefällt. Freilich wählt er eine besser klingende Umschreibung. Gelöscht werde bei Facebook u.a. alles, so Zuckerberg, „… was dazu führt, dass sich Menschen in der Gemeinschaft unsicher fühlen„.

Würden Gutmenschen und andere Linke (Zuckerberg: „die Menschen“) durch andere Nutzer bei Facebook gesagt bekommen, was für eine Ansammlung von Rindviechern sie sind, würden sie sich freilich nicht länger mehr „sicher fühlen“ und Facebook in Scharen den Rücken kehren. Wie gesagt: Deppen gibt´s zu Millionen. Daß die Facebook verlassen, kann nicht im Interesse Zuckerbergs liegen. Deswegen legt er Wert darauf, daß sich „die Menschen“ bei Facebook sicher fühlen. Auch der hinterletzte Idiot bringt Kohle durch Werbeeinnahmen.

Der Zahn, daß er zum Zwecke seiner eigenen Profitmaximierung die bürgerlichen Grundrechte sowohl in den USA als auch in Europa über die Klinge springen lassen kann, muß ihm schnellstens gezogen werden. Auch bei Facebook hat der Depp ein Recht auf seinen herrschaftsfreien Diskurs. Es kommt seiner Entmündigung gleich, ihn vor dem besseren Argument zu schützen, indem man Klügeren einen Maulkorb verpasst und das Ganze mit der „Sicherheit des Deppen“ begründet. Eine Entmündigung des Klügeren ist Zuckerbergs Sicherheitsgewäsch ohnehin. Der Mann wird sich in Zukunft mit dem Profit zufrieden geben müssen, der sich mit einer „unsicheren“ Plattform erzielen läßt, bei der dafür aber die bürgerlichen Grundrechte be- und geachtet werden.

Daß die Komplizenschaft, in welche sich die Bundesregierung via NetzDG und der Entsendung „halbstaatlicher“ oder parteinaher Zensoren in die Löschzentren von Facebook begeben hat, dereinst strafrechtlich zu würdigen sein wird, steht außer frage. Bereits die Schaffung eines Umgehungstatbestandes zur Umschiffung des grundgesetzlichen Zensurverbots ist für sich genommen strafbar. Eine tatsächliche Zensur muß dazu noch gar nicht erfolgt sein.

Quelle!

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