Freitag, April 26, 2024
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Afghanischer Messerstecher mit Kuschelurteil unzufrieden!

Darmstadt – Das milde Urteil gegen Mias Mörder hat Signalwirkung. Nun hat in einem ähnlichen Fall der junge Afghane, der in der Weihnachtszeit 2017 in Darmstadt eine junge Frau lebensgefährlich verletzte, Revision eingelegt.

Das berichtete die Frankfurter Rundschau in ihrer gestrigen Onlineausgabe. Das Darmstädter Landgericht hatte den jungen Mann, der wegen verschmähter Liebe auf eine junge Marokkanerin einstach, wegen “versuchten Mordes“ zu sieben Jahren Haft verurteilt. Die Verteidigung hatte auf eine Haftstrafe von vier Jahren plädiert.

Ähnlich wie im Fall der ermordeten Mia hatte das Gericht zuvor das Alter des jungen Mannes auf 17 Jahre „geschätzt“ und damit eine Gerichtsverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit ermöglicht. Das Alter des 2015 als sogenannter „minderjähriger Flüchtling unbegleiteter Flüchtling“ aus Afghanistan eingereisten Messerstechers ist bis heute unklar.

Das offensichtliche Entgegenkommen des Gerichtes wurde, wie der Fall zeigt, in keiner Weise honoriert. Möglicherweise sogar als Schwäche ausgelegt. Sowohl der Mord an Mia in Kandel, als auch der Mordversuch in Darmstadt wurden in dem ARD-Firm „Der Flüchtling und das Mädchen“ im Juli dieses Jahres thematisiert. Dabei warnte eine afghanische Ärztin, die seit langem in Deutschland lebt vor „jungen, gewalterfahrenen, Männern“, die mit einem gänzlich anderen Frauenbild und falschen Erwartungen in dieses Land gekommen sind. (KL)

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