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Als der Bundestag mitten in der Nacht ein Bürgerrecht abschaffte

Reichstagsgebäude bei Nacht // CC-BY J.Key.R

Im Juni des Jahres 2013 kam es zu einer ganz großen Koalition im Plenarsaal des Bundestags. In einer Nacht und Nebel Aktion verabschieden alle Fraktionen des Parlaments in nicht mal einer Minute eine Gesetzesänderung, die ein fundamentales Bürgerrecht faktisch beseitigte. Das Recht auf Informationsfreiheit, das seit 2005 grundsätzlich für Bürger und Journalisten gilt, wurde für Akten des Bundesrechnungshofes aufgehoben. Wie nun herauskam, wollten damit alle Parteien im Bundestag die Offenlegung unerlaubter Fehler, Gruppe existiert nicht! Überprüfen Sie Ihre Syntax! (ID: 2)Wahlkampffinanzierung mittels Steuergelder verhindern.

Bei Nacht und Nebel

Es ist Freitag, der 14. Juni 2013, 0:25 Uhr. Im Deutschen Bundestag herrscht gähnende Leere, nur in den ersten Reihen harren noch zwei Dutzend

Volksvertreter aus. Gleich werden sie in einer ganz großen Koalition ein Bürgerrecht aushebeln.  “Wir kommen zur Schlussabstimmung,” ruft Bundestagsvizepräsident Eduard Oswald (CSU) in den fast verwaisten Saal. Er ruft einen fast trocken klingenden Punkt der Tagesordnung auf: “Erstes Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes”. Kein Parlamentarier tritt ans Pult, alle Reden werden bloß “zu Protokoll genommen”. Alle anwesenden Abgeordneten aller Fraktionen stehen kurz auf, Antrag angenommen. Fertig. Das Web-TV des Bundestags hat die 56 Sekunden lange Szene festgehalten.[1]

Der Hauptteil dieses Gesetzes ist nahezu vollkommen unbedeutend. Der Bundesrat hatte einen “Entwurf zum Ersten Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes” auf den Weg gebracht, darin ging es um eine Sache mit dem spröden Titel Sonderbedarfs-Bundesergänzungs-Zuweisungen. Das sind Geldflüsse des Bundes an die Ost-Länder für die dort strukturell höhere Arbeitslosigkeit. Diesem Entwurf nun wurden am 12. Juni in nicht-öffentlicher Sitzung ein paar Sätze angehängt, die den Paragraf 96 der Bundeshaushaltsordnung um einen folgenschweren Absatz 4 ergänzten.[2] Nun ist Drucksache 17/13427 keine unbedeutende Regelung Bürokratischer Strukturen mehr, sondern ein Eingriff in ein Bürgerrecht – die Informationsfreiheit. Am Tag darauf ging die Sache ins Plenum und wurde dort in einer der letzten Sitzungen vor der Sommerpause und kurz nach Mitternacht durchgewunken.

In ihrer Nacht- und Nebelaktion beschloss die Allparteien-Koalition aus Union, FDP, SPD, Grüne und Linke nämlich, dass die Öffentlichkeit über das Informationsfreiheitsgesetz fortan kein grundsätzliches Einsichtsrecht mehr in Akten des Bundesrechnungshofs hat. Für Bürger und Journalisten sind nun ausgerechnet Prüfberichte jener Behörde tabu, die Transparenz beim Staat und in der Politik schaffen soll. Konkret setzten die Abgeordneten das folgendermaßen durch: Der entscheidene Passus: “Der Bundesrechnungshof kann (…) Zugang (…) gewähren” wurde in den Gesetzestext geschleust und beseitigt damit die allgemeingültige verpflichtende Regelung zur Informationsfreigabe.[3]

Unerlaubte Wahlkampffinanzierung

Der Vorgang war so gut getarnt, dass er erst ein dreiviertel Jahr später, der Wochenzeitung “Die ZEIT” auffiel. Die Journalisten berichteten über den Vorgang, einen konkreten Grund hierfür fanden sie aber nicht. Als der Journalist des Magazins “Stern” Hans-Martin Tillack von dieser Gesetzesänderung erfuhr, zog er eine Parallele zu seinen gegenwärtigen Recherchen:

Die Bundestagsfraktionen bekommen insgesamt 80 Millionen Euro Steuergelder, um sich selbst zu finanzieren. Wofür die Mittel verwendet werden, steht den Parteien relativ frei – mit nur einer Ausnahme: keine Finanzierung der Wahlkämpfe, denn das würde größeren Parteien undemokratische Vorsprünge, bezahlt durch den Steuerzahler, ermöglichen.  Wie bei Mitteln aus dem Bundeshaushalt üblich, überprüft der Bundesrechnungshof (BRH) in Bonn, ob die Gelder ordentlich und rechtlich korrekt ausgegeben werden. Doch merkwürdig: Anders als sonst üblich hat der Bundesrechnungshof zumindest in den Jahren seit 1989 nie irgendwelche Beanstandungen an der Haushaltsführung der Fraktionen veröffentlicht – obwohl ihn das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil im Jahr 1989 ausdrücklich dazu aufforderte.

Der Rechnungshof bestätigte Tillack sogar, dass es wiederholt „Beanstandungen“ der Fraktionsfinanzen gegeben habe, die man aber nicht publik gemacht habe. Das liege im eigenen „Ermessen“, argumentierte die Prüfbehörde. Basierend auf dem Informationsfreiheitsgesetzes beantragte der Journalist also Einsicht in die Prüfungsunterlagen. Laut eigenen Aussagen, ließ man ihn 11 Monate warten und teilte dann mit, die Einsicht würde nicht gewährt werden.[4] Die Story rund um die unerlaubte Wahlkampffinanzierung verlief also im Sand.Grund hierfür war offenbar die oben beschriebene Änderung der Haushaltsordnung. Denn in den 11 Monaten wurde eben diese Gesetzesänderung durchgewunken und ermöglichte so dem Rechnungshof eine Weigerung gegenüber dem “Stern”. Dass die skurrile Bundestagsentscheidung mit der “Stern”-Anfrage in Zusammenhang stand, war jedoch eine reine Vermutung, zumal eine mögliche unerlaubte Querfinanzierung nicht belegbar war.

Nun ist jedoch ein Bericht an die Öffentlichkeit gekommen, der genau das bestätigt. Es gibt wohl eine unerlaubte Wahlkampffinanzierung der Bundestagsparteien über Steuergelder. “In einem geheimem Prüfbericht kritisiert der Bundesrechnungshof das Finanzgebaren der Fraktionen im Bundestag. Die Prüfer beanstandeten insgesamt 67 fragwürdige Fälle von Öffentlichkeitsarbeit. Dabei geht es nach Informationen des “SPIEGEL” vor allem um PR-Maßnahmen.

Angeführt wird die Mängelliste von der SPD-Fraktion mit 28 Fällen, gefolgt von CDU/CSU (16 Fälle), Bündnis 90/Die Grünen (13 Fälle) und der FDP (10 Fälle). Die Fraktion der Linken taucht dabei nicht auf, weil die Partei im Prüfzeitraum nicht durchgängig in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten war.Die Prüfer kritisieren unter anderem Broschüren und Anzeigenkampagnen, die von den Fraktionen in Wahlkampfzeiten veröffentlicht wurden – obwohl das Abgeordnetengesetz den Fraktionen untersagt, ihre Gelder für Partei- oder Wahlkampfzwecke zu verwenden.
So stieß der Rechnungshof auf Belege, wonach “Anzeigen ausdrücklich im Zusammenhang mit der bevorstehenden Wahl geschaltet wurden”. Broschüren in hoher Druckauflage sprächen “für die Verwendung als Wahlkampfmaterial”, heißt es in einem anderen Fall. Zudem habe sich bei manchen Veranstaltungen deutlich gezeigt, “dass sie als Wahlkampfunterstützung wirken und auch gedacht sind”.”[5]

Würden sich die Berichte des “SPIEGEL” bewahrheiten, wäre das ein absoluter Skandal. Die Nacht und Nebelaktion im Bundestag somit also gescheitert. Jedoch ist jetzt im Gegensatz zu den ersten Vermutungen in 2013 kein Wahlkampf und eine solche Publikation verkraftbar. Aber selbst wenn es zu einer umfangreichen rechtlichen Prüfung kommen sollte, diese Geistersitzung im Juni 2013 ist das absolute Gegenteil von einer ehrlichen Demokratie.

Quellen:

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