Freitag, April 26, 2024
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Am 18. Oktober soll Ceta angenommen werden – Bundesverfassungsgericht verhandelt Eilklagen

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Mittwoch über mehrere Eilanträge gegen eine vorläufige Anwendung des geplanten europäisch-kanadischen Handelsabkommens Ceta. Das Urteil soll am Donnerstag verkündet werden. Am 18. Oktober sollen alle EU-Mitgliedstaaten den Text auf einem Ratstreffen annehmen.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Mittwoch (10.00 Uhr) über mehrere Eilanträge gegen eine vorläufige Anwendung des geplanten europäisch-kanadischen Handelsabkommens Ceta.

Fast 200.000 klagende Bürger sowie Politiker der Linken sehen in dem Abkommen eine Gefahr für die Demokratie, da Wirtschaftsinteressen von Unternehmen etwa durch Sonderklagerechte höher bewertet werden könnten als etwa geltende deutsche Umwelt- oder Arbeitsschutzregelungen.

Das Gericht will wegen der Eilbedürftigkeit seine Entscheidung bereits am Donnerstag verkünden.

Ceta soll die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den EU-Staaten und Kanada erleichtern und etwa Zölle und andere Handelshemmnisse abbauen. Die EU-Kommission hatte Ende September zugesichert, das Freihandelsabkommen durch eine Zusatzvereinbarung zu erweitern.

Am 18. Oktober sollen alle EU-Mitgliedstaaten den Text auf einem Ratstreffen annehmen. Ceta soll dann am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel unterzeichnet werden.

(AFP)

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