Freitag, April 26, 2024
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Anzeige gegen Seehofer im Abschiebe-Drama um Sami A.: Einmal Tunesien und zurück

Erst wird der mutmaßliche Islamist Sami A. nach Tunesien ausgeflogen. Dann entscheidet ein Gericht, die Abschiebung sei nicht rechtens. Nun kommt heraus: Viele Behörden und Politiker haben sich tatsächlich nicht an Recht und Gesetz gehalten.

„Skandalös“, so eine Expertin gegenüber Sputnik. Ein SPD-Politiker stellt sogar Strafanzeige gegen Innenminister Seehofer (CSU).

Autor: Alexander Boos

„Ich finde den ganzen Vorgang ungeheuerlich“, sagte Islamismus-Expertin Birgit Ebel aus Herford in Nordrhein-Westfalen (NRW) im Sputnik-Interview. „Wenn so eine widersprüchliche Geschichte von statten geht, dann zerrüttet das tatsächlich das Vertrauen in den Rechtsstaat. Das wird jetzt auch noch aufgearbeitet werden müssen: Wer hat da wann wo wie versagt?“ Das sagte sie mit Blick auf das aktuelle „Abschiebe-Drama“ um den Tunesier Sami A. aus Bochum.

Seit Wochen liegt vom Bamf ein Abschiebe-Beschluss für ihn vor. Am vergangenen Freitag wird Sami A. durch Beamte der Bundespolizei per Flug von Deutschland nach Tunesien abgeschoben. Am gleichen Tag entscheidet ein Verwaltungsgericht, dass diese Abschiebung rechtlich „nicht zulässig“ sei. Medien berichten vom „Behörden-Chaos“. Ein Kommunikationsproblem zwischen einzelnen Behörden habe zu der nicht rechtmäßigen Abschiebung des Tunesiers geführt.

„Behörden-Chaos“: Wer trägt Verantwortung?
Das sei ein „Skandal erster Güte“, so Ebel. „Ich verstehe das nicht: In so einer wichtigen Angelegenheit, wie kann es da sein, dass das so aneinander vorbeigelaufen ist? Aber das wird noch zu untersuchen sein. Das wird noch aufzuklären sein.“

Die Bundespolizei, das Land NRW, die zuständige Ausländerbehörde in Bochum, das Bamf, ein Verwaltungsgericht in NRW und sogar das Bundesinnenministerium – sie alle sind und waren mit dem Fall Sami A. beschäftigt. Scheinbar haben sich aber nicht alle immer an Recht, Gesetz oder an Vorgaben im Abschiebeverfahren gehalten. Das Gericht argumentiert, es liege keine „diplomatisch verbindliche Zusicherung der tunesischen Regierung“ gegenüber der Bundesrepublik vor, dass A. in seinem nordafrikanischen Heimatland keine Folter drohe. Daher sei seine Abschiebung nach deutschen Rechtsmaßstäben nicht tragbar.

Dennoch erfolgte am vergangenen Freitag die Abschiebung, oder besser: Der Abschiebeversuch des Sami A. von Deutschland nach Tunesien. Zuvor hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) den Fall „zur Chefsache“ erklärt.

So reagiert die Politik aktuell: Absagen und wenig Auskunft
Eigentlich wollte sich Seehofer am Dienstag mit dem Flüchtlingsminister von NRW, Joachim Stamp (FDP), in Düsseldorf treffen, um über schnellere Asylverfahren und Rückführungen von Gefährdern und Kriminellen zu sprechen. Dabei hätte auch der Fall Sami A. besprochen werden sollen. Doch beide Politiker haben nun ihr Treffen kurzfristig abgesagt, berichten Medien.

„Ich kann allerdings sagen, dass das Bundesinnenministerium hinsichtlich des Falls Sami A. heute die deutsche Botschaft in Tunis gebeten hat, Kontakt mit den tunesischen Behörden aufzunehmen, um amtliche Informationen zum derzeitigen und weiteren Vorgehen in dem Fall zu erlangen“, sagte Annegret Korff, Pressesprecherin im Innenministerium, auf einer Pressekonferenz der Bundesregierung am Montag. Mehr könne sie zu der Sache auch nicht sagen, weil aktuell wieder ein Verfahren am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zu dem Fall laufe.

„Ich gehe davon aus, dass Sami A. wieder in Deutschland aufgenommen werden muss“, bemerkte die Salafismus-Expertin gegenüber Sputnik mit Blick auf das laufende Verfahren. Denn bisher fehle immer noch eine diplomatische Zusage, dass dem Tunesier in Nordafrika keine Folter drohe.

Reaktionen von SPD und Linke: „Recht muss für alle gelten“
Der Salafist Sami A. sei niemand, für den man sich gerne einsetze, kommentierte der Linken-Politiker Stefan Liebich im Deutschlandfunk. Aber Deutschland habe den Grundsatz, Menschen nicht an Staaten auszuliefern, in denen ihnen Folter drohe – was in Tunesien der Fall sein könnte. Recht und Gesetz müssten auch für Sami A. gelten.

Der Fall hat laut SPD-Vize Ralf Stegner „großen politischen Schaden angerichtet“. Auch beim Umgang mit Islamisten müsse „Recht und Gesetz einschließlich der Unabhängigkeit der Justiz“ gelten. Das unterscheide Deutschland von Unrechtsstaaten. Ein SPD-Landespolitiker aus NRW ging sogar noch einen Schritt weiter. Sven Wolf hat Strafanzeige gegen Innenminister Seehofer bei der Staatsanwaltschaft Berlin gestellt. „Auch ein Innenminister muss sich an Recht und Gesetz halten“, sagte der Düsseldorfer Landtagsabgeordnete gegenüber Medien.

„Falsche Botschaft für IS-Sympathisanten“ – Reaktionen der AfD
Anders sehen das Vertreter der AfD. „Die Entscheidung wirft die Frage nach dem Verständnis von Rechtsstaat auf“, sagte der asylpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in Mecklenburg-Vorpommern, Horst Förster, laut einer Pressemitteilung seiner Partei. „Die Botschaft für Migranten, welche von der bestehenden Rechtslage und deren Anwendungspraxis ausgeht, ist klar: Diejenigen, welche der Terrormiliz IS nahestehen, erhalten hier eine sichere Duldung nebst Rundumversorgung – abgeschoben werden können sie nicht.“

Auch der AfD-Fraktionschef im Bundestag, Alexander Gauland, übte Kritik. „Seit Jahren erodiert der Rechtsstaat durch millionenfache illegale Einwanderung, und jetzt beklagen führende Politiker im Fall Sami A., dass die Abschiebung eines extremen Gefährders nicht nach Recht und Gesetz erfolgt sei.“ Das sei widersinnig und kontraproduktiv. Es erhöhe zudem die Gefahr für Anschläge in Deutschland.

Kurioses „Abschiebe-Drama“
Um das ganze Abschiebe-Drama nachvollziehen zu können, muss die Geschichte von hinten erzählt werden. Laut Medienberichten bittet im Juni das Land NRW die Bundespolizei, einen Ausreiseflug für Sami A. für den 12. Juli zu buchen. Zuvor hatte das Bamf dessen „sofortige Abschiebung“ angeordnet. Am 25. Juni wird er durch Polizeibeamte in Abschiebehaft genommen. Zuvor sagt Innenminister Seehofer öffentlich: „Mein Ziel ist es, die Abschiebung zu erreichen.“ Derweil hofft Sami A. auf mehrere, noch laufende Verfahren beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Dort hat er mehrfach gegen seine Abschiebung geklagt.

Nach tagelangem Hick-Hack und Kompetenzgerangel in den deutschen Behörden, einigen sich das Präsidium der Bundespolizei und die NRW-Landesregierung auf den 13. Juli als neuen Abschiebetag. Doch zwei Tage zuvor entdecken Mitarbeiter des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen in Akten – die mittlerweile überholt sind – den ursprünglichen Abreisetag 12. Juli. Daraufhin fordert das Gelsenkirchener Gericht das Bamf per Eilentscheid auf, eine „sogenannte Stillhaltezusage“ abzugeben. Sprich: Erstmal nicht abschieben.

Flugzeug in der Luft, Fax am Boden
Am vergangenen Freitag (13. Juli) startet gegen 06:50 Uhr der Flieger von Düsseldorf nach Tunesien – mit Sami A. an Bord. Um 08:10 Uhr schickt das Gelsenkirchener Gericht per Computer-Fax die Information an die zuständige Ausländerbehörde, an das Bamf und an Anwälte des Tunesiers. Erst gegen 10 Uhr erfahren Beamte der Bundespolizei aus Medien, dass das Gericht die Abschiebung untersagt hat. Am Nachmittag teilt das Gericht mit, dass die Abschiebung „grob rechtswidrig“ sei und „grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien“ verletze. Sami A. sei „unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen“.

Einen Tag später kündigt das NRW-Flüchtlingsministerium eine Beschwerde gegen den Rückholbeschluss des Gerichts an, diese solle gemeinsam mit der Ausländerbehörde der Stadt Bochum eingelegt werden. Auch Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) verteidigt öffentlich das Verhalten seiner Landesbehörden. „Sie wissen, wann der Bescheid eingegangen ist: Nämlich zu spät“, sagte er zum Vorwurf, die Behörden hätten voreilig gehandelt.

Tunesien reklamiert Fall für sich
Der tunesische Staat reklamiert derweil die Zuständigkeit für Sami A. „Dieser Fall betrifft die Justiz Tunesiens“, betont der Sprecher der Anti-Terror-Staatsanwaltschaft, Sofiène Sliti, gegenüber dpa. Bereits seit 2006 hatte der Kläger per Asylantrag geltend gemacht, dass er wegen ihm drohender menschenrechtswidriger Behandlung nicht nach Tunesien zurückgeführt werden könne.

A. lebt seit 1997 in Deutschland, davon seit vielen Jahren in Bochum. Er studierte Elektrotechnik in NRW. Laut Sicherheitsbehörden war er im Zeitraum 1999 bis 2000 im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet, wo er eine mehrwöchige paramilitärische Ausbildung bei der islamistischen Terror-Vereinigung „Al-Qaida“ erhielt. Später soll er auch zur Leibgarde Osama Bin Ladens aufgerückt sein. Sicherheitsbehörden vermuten, dass er wohl auch als persönlicher Leibwächter von Bin Laden gedient hatte.

Interview mit Islamismus-Expertin Birgit Ebel

Quelle!

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