Freitag, April 26, 2024
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Bonn: Bordsteinschwalbe wird zum Adler – Asyl-Vergewaltiger abgewehrt

Bonn – Der Asylantrag des aggressiven und wegen Raub vorbestraften Badu S. aus Ghana wurde bereits im Mai abgelehnt. Kurz danach schlug er noch mal zu. Er sprach in Bonn eine Prostituierte an und versuchte sie zu vergewaltigen. Doch die Bordsteinschwalbe wurde zum Adler, biss und trat ihren Peiniger. Nun steht er in Bonn wieder vor der asylfreundlichen Kuscheljustiz, die bereits früher Nachsicht mit dem Gewaltverbrecher zeigte.       

Wie der Express schreibt und dabei Gerichtssprecher Thomas Gülich zitiert, muss sich der Angeklagte wegen sexueller Nötigung im besonders schweren Fall demnächst vor dem Landgericht verantworten.

Die Tat soll sich laut Staatsanwaltschaft wie folgt abgespielt haben: Badu S. hat am 23.Mai gegen 22.45 Uhr eine 34-jährige Prostituierte am Propsthof angesprochen und mit ihr eine bestimmte sexuelle Leistung vereinbart. Als Ort für das bezahlte Stelldichein wählten die beiden die nahe gelegene Autobahnbrücke der A 565. Die Autobahnbrücke überspannt dort die Eisenbahnstrecke.  Ein ziemlich einsamer Ort, der bereits außerhalb der Nordstadt liegt.

An dieser Stelle wollte der Freier die Spielregeln ändern. So schreibt der Express: „Laut Anklage zog er der Frau mit Gewalt den Mantel aus und schubste sie rücklings auf das am Boden liegende Kleidungsstück, legte sich auf sie und fixierte ihre Hände über dem Kopf.“

Doch das Opfer wehrte sich mit Bissen und Tritten. Mit Ohrfeigen versuchte der Gewalttäter die Frau gefügig zu machen. Vergebens. Schließlich ergriff er die Flucht. Immerhin hinterließ er DNA-Spuren. Dank diesen Hinweisen konnte der Afrikaner dann identifiziert und drei Monate später festgenommen werden.

Warum dieser Mann immer noch in Deutschland bleiben durfte, wirft Fragen auf, denn der Ghanaer war wiederholt durch Gewalt gegen Frauen aufgefallen. Wie Laut Sebastian Buß, Sprecher der Staatsanwaltschaft Sebastian Buß der Zeitung mitteilte, soll er drei Monate zuvor in einer Bonner Disco einer Frau (28) eine Flasche ins Gesicht geschleudert haben – nur, weil die sein Antanzen abgewehrt hatte.

Die Frau erlitt bei dieser Attacke Verletzungen an Oberlippe und Zähnen. Ein Zeugen (37), der zu Hilfe eilte, wurde mit der Flasche niedergeschlagen. Doch die Asylindustrie hielt schützend die Hand über den Merkelgast.  Der Prozess wegen dieser Taten (gefährliche Körperverletzung) steht noch aus. Ein Spielchen mit einer unfähigen Täterschutz-Justiz. Denn solange die Farce-Prozesse laufen, können die Kriminellen nicht abgeschoben werden. Am wenigsten in der schwarz-grün-gelben Migrantenmetropole Bonn. (KL)

@jouwatch

Quelle!: #zaronews

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