Freitag, April 26, 2024
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Bundesanwaltschaft lässt IS-Mitglied Akram A. frei – Vergewaltigung einer Frau auf der Flucht vorgeworfen – Keine Abschiebung

Ein mutmaßliches Mitglied der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) wurde wieder auf freien Fuß gesetzt. Auch der Vorwurf der Vergewaltigung einer mit ihren Kindern flüchtenden Mutter durch den IS-Kontrollposten ist offenbar wieder vom Tisch. Akram A. (31) kann sich nun wieder frei in Deutschland bewegen. Von einer Abschiebung des möglichen Terroristen ist nichts bekannt.

Nach vier Monaten Untersuchungshaft hat die Bundesanwaltschaft die Freilassung eines im Landkreis Vorpommern-Greifswald festgenommenen mutmaßlichen Mitglieds der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) veranlasst.

 Es liege „kein dringender Tatverdacht“ mehr vor.

Flüchtende Mutter vergewaltigt?

Dem Syrer Akram A. (31), Asylbewerber aus Vorpommern-Greifswald, wurde folgende Straftat vorgeworfen:

Anfang 2016 versuchte eine Syrerin mit ihren Kindern aus dem Gebiet des IS zu flüchten. Der Beschuldigte hielt sie allerdings an seinem Kontrollposten auf. Unter dem Vorwand, ihr die notwendige „Ausreiseerlaubnis“ zu verschaffen, lockte der Beschuldigte die Syrerin in ein Haus und vergewaltigte sie dort.“

(Frauke Köhler, Staatsanwältin)

Bei dem der Verhaftung zugrunde liegenden Vergewaltigungsvorwurf erscheine nach den inzwischen erfolgten Ermittlungen auch ein anderer Geschehensablauf möglich, teilte die Bundesanwaltschaft am Montag in Karlsruhe mit.

Vor diesem Hintergrund war der für die Vollstreckung von Untersuchungshaft aber notwendige dringende Tatverdacht nicht mehr gegeben.“

(Pressestelle Generalbundesanwaltschaft)

Beim Bundesgerichtshof sei daher die Freilassung des 31-Jährigen beantragt worden.

Auch wurde nicht mitgeteilt, welcher Art dieser mögliche „andere Geschehensablauf“ denn gewesen sein könnte. Sollte sich die Frau bei ihrer Flucht dem Kontrollposten gar „freiwillig“ hingegeben haben, um sich und ihre Kinder retten zu können?

IS-Mitglieder freilassen?

Darüber hinaus soll der Mann auch Mitglied des IS gewesen sein (oder ist es noch insgeheim?). Wäre dies nicht allein schon Grund genug, ihn in Gewahrsam zu belassen?

Auch von einer Abschiebung des möglichen Terroristen ist nichts bekannt, vielleicht, weil er aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden kann, da ihm in seiner Heimat Strafe wegen seiner Verbrechen ereilen könnte.

Beitragsbild: Arne Dedert/dpa

Quelle: Epoch Times

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