Freitag, April 26, 2024
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Bundesregierung: „Deutsches Reich“ nicht untergegangen

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Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist.

Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033).

(Bild: Konferenz der führenden Staatsmänner der drei alliierten Mächte der UdSSR, Großbritannien und der USA vom 17. Juli bis 2. August 1945 in Schloß Cecilienhof und Babelsberg. Ihr Ergebnis ist das Potsdamer Abkommen, das die völkerrechtlichen Grundfragen für den Aufbau eines friedlichen, demokratischen deutschen Staates und die Politik der Siegermächte gegenüber Deutschland festgelegt. UBz.: V.l.n.r.: Winston Churchill, Harry S. Truman, J.W. Stalin)

Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach derFehler, Gruppe existiert nicht! Überprüfen Sie Ihre Syntax! (ID: 3) „These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches“ erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, „damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert

werden kann“.

Video: https://youtu.be/9V1Gdu_5L4E

Literatur:

Dokumente zur Deutschlandpolitik: Deutsche Einheit: Sonderedition aus den Akten des Bundeskanzleramtes 1989/90 von Oldenbourg Wissenschaftsverlag

Überwachtes Deutschland: Post- und Telefonüberwachung in der alten BundesrepublikvonJosef Foschepoth

Besatzungsrecht im wiedervereinten Deutschland: Abbauprobleme und RestbeständevonMichael Rensmann

Quelle: bundestag.de vom 30.06.2015

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