Freitag, April 26, 2024
StartPolitikEuropaCottbus: Mann tötete Ehefrau bestialisch – und wird nicht wegen Mordes verurteilt

Cottbus: Mann tötete Ehefrau bestialisch – und wird nicht wegen Mordes verurteilt

Aus Eifersucht brachte er seine Frau auf bestialische Weise um. Trotzdem wurde Rashid D. nur wegen Totschlags verurteilt.

19 Mal hatte Rahid D. (32) nach einem Streit auf seine Frau eingestochen, bevor er sie aus dem Fenster im 1. Obergeschoss warf. Darauf rannte der Tschetschene nach unten und schnitt der 25-jährigen Mutter seiner fünf Kinder noch die Kehle durch. Dies berichtet das Nachrichtenportal „tag24.de“. Die grausame Tat ereignete sich im November 2015.

 Das Urteil des Landgerichts in Cottbus fiel am Freitag: Es lautet auf Totschlag, nicht auf Mord, da das Gericht keinen niedrigen Beweggrund und damit auch kein Mordmerkmal sah. Doch die Grausamkeit der Tat selbst zählt laut § 211 Strafgesetzbuch ebenfalls als Mordmerkmal. Medien sprechen vom Skandal-Urteil von Cottbus.

Zwar machte der Bundesgerichtshof im Jahr 2006 klar: „Der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes ist grundsätzlich den Wertvorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland zu entnehmen.“ Dennoch entschied der Richter anders.

Richter: Rashid D. erkannte die Niedrigkeit nicht

Zwar sei Eifersucht nach hiesigen Wertvorstellungen ein niedriger Beweggrund, jedoch bezweifele er, ob der Angeklagte dies erkannt habe, so der Vorsitzende Richter Frank Schollbach (51). Denn er sei „seinem muslimischen Glauben verhaftet gewesen, den er auch sein Leben lang gelebt“ habe.

Abgesehen davon, dass der Richter die Grausamkeit der Tat als Mordmerkmal zu ignorieren schien, bestätigte er mit der Abmilderung des Urteils das Werteverständnis des Täters.

Wie die Lausitzer Rundschau berichtete, hatte der Angeklagte zu einer Polizistin noch am Tatort gesagt, ein Mann habe das Recht seine Frau zu töten, wenn sie fremdgehe. So sei es im tschetschenischen Recht und so stünde es auch im Koran.

Wegen Urteilsmilde Haftverkürzung in Aussicht

Rashid D. wurde nun zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt. Bei Mord hätte er 15 Jahre oder mehr voll absitzen müssen. Es besteht für ihn die Möglichkeit, nach zwei Dritteln der Zeit (acht Jahre und acht Monate) Entlassung auf Bewährung zu beantragen.

Unterdessen hat Rashid D. mehrfach versucht, sich das Leben zu nehmen. Wie ebenfalls bekannt wurde, leben seine Kinder inzwischen bei Verwandten. Eigentlich hätte er einen Monat vor der Tat nach Tschetschenien abgeschoben werden sollen. Doch dies scheiterte, weil ihn die Polizei damals nicht antraf.

Beitragsbild: DAMIEN MEYER/AFP/Getty Images

Quelle: Epoch Times

Empfohlene Artikel
- Advertisment -
Translate »