Freitag, April 26, 2024
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„Der enthirnte grüne Psychopath“: Grüne klagen FPÖ-Parlamentsklub wegen Facebook-Post

Ein österreichischer Grünen-Politiker wurde auf der Facebook-Seite von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache als „enthirnter Psychopath“ beschimpft. Nachdem der Eintrag trotz „Abmahnung“ durch die Grünen vom Seitenbetreiber, dem FPÖ-Parlamentsklub, nicht gelöscht worden sei, wanderte der Fall nun vors Gericht.

Mitten in der heißen Phase vor den Präsidentschaftswahlen am 2. Oktober in Österreich beginnt offenbar eine politische Schlammschlacht.

Die Grünen klagen gegen den FPÖ-Parlamentsklub wegen eines „Hasspostings“ auf Facebook. Auf dem Facebook-Konto von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wurde der Grüne-Abgeordnete Harald Walser als „der enthirnte grüne Psychopath“ bezeichnet.

Nach Angaben des Grünen-Mediensprechers Dieter Brosz, hätte sich die Partei bei dem Konto-Inhaber, dem FPÖ-Parlamentsklub, beschwert und verlangt das Posting zu löschen, berichtet die Österreichischen Presseagentur (APA). Doch auch nach der „Abmahnung“, habe die FPÖ das Posting seit einer Woche nicht gelöscht, beklagt Brosz.

Deshalb habe die Grünen-Partei nun eine Klage wegen Ehrenbeleidigung beim Handelsgericht Wien eingereicht. Der Agentur zufolge geht es bei dem Streit um eine Summe von 19.620 Euro.

Die FPÖ sei laut geltender Rechtslage für das Posting zwar nicht direkt verantwortlich, müsse aber auf eine Beschwerde reagieren und ggf einen unangebrachten Kommentar löschen, heißt es. Die Grünen hätten sich bereits am 19. August beim FPÖ-Parlamentsklub beschwert. Der Post war aber bis zuletzt öffentlich abrufbar.

„Mit der Äußerung wird das persönliche Ehrgefühl des Klägers in massiver Art und Weise verletzt“, heißt es laut APA in der Klage der Grünen.

Die FPÖ hätte selbst nach einer Prüfung des Facebook-Eintrages „problemlos erkennen können und müssen, dass das inkriminierte Posting massiv in die schutzwürdigen Rechte des Klägers eingreift, weil die Rechtswidrigkeit auch für einen juristischen Laien ohne weitere Nachforschungen offensichtlich ist“, betont Brosz. Auch der Anspruch auf Unterlassung wurde laut Brosz gestellt.

(so)

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