Freitag, April 26, 2024
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Der nächste Irrsinn: Kriminelle Jugendliche erhalten mehr Rechte

Das SPD-geführte Bundesjustizministerium will nicht nur die Prozesskostenhilfe massiv ausbauen und den Bürger mit einer wahren Kostenexplosion belasten. Justizministerin Katarina Barley (SPD) plant auch gravierende Änderungen des Jugendgerichtsgesetzes. Nach dem Willen der SPD-Politikerin sollen Beschuldigte unter 18 Jahren künftig deutlich bessergestellt werden und sogar einen Pflichtverteidiger bekommen. Experten warnen bereits vor verzögerten Verfahren, hohen Kosten sowie massiven Mehrbelastungen für Polizei und Gerichte.

Jugendliche unter 18 Jahren, die in einem Strafverfahren beschuldigt oder verdächtigt werden, sollen künftig bereits ab „der ersten Stunde“ von einem Rechtsanwalt vertreten werden. Falls sie keinen Wahlverteidiger haben, muss der Staat ihnen einen Pflichtverteidiger zur Seite stellen. Sollte sich erst während der Hauptverhandlung herausstellen, dass eine Jugendstrafe in Frage kommt und deshalb die Mitwirkung eines Verteidigers notwendig ist, muss die Hauptverhandlung von Neuem beginnen, so der Focus zu den Plänen der weit im linkspolitischen Gefilde tätigen Bundesjustizministerin.

Ebenfalls sollen dem verurteilten Jugendlichen erweiterte Rechtsmittelmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Laut Justizministerium solle es möglich sein, dass der Täter künftig gegen Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel unterhalb einer Jugendstrafe sofort Beschwerde einlegen dürfe. Beispiel: Ist der jugendliche Täter mit der Dauer eines Arrests, der Höhe einer Geldauflage oder mit der Anzahl der verhängten Arbeitsstunden nicht einverstanden, kann er zukünftig dagegen vorgehen. Die irrsinnige Begründung heißt im Referentenentwurf, der dem Focus vorliegt: Der „erzieherische Wert“ einer Sanktion sei zweifelhaft, wenn der Jugendliche die Maßnahme als „ungerecht“ empfinde und ihm „eine Überprüfung verwehrt wird“.

Durch entsprechende Änderung des Jugendgerichtsgesetzes, die noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden muss, setzt Deutschland damit eine EU-Richtlinie um. Die Brüsseler Begründung für die Reform: Jugendliche hätten im Vergleich mit Erwachsenen oft größere Schwierigkeiten, die Bedeutung eines Strafverfahrens zu erkennen und dessen Abläufe zu verstehen. Oft erkennten sie nicht, welche Tragweite ihre Äußerungen gegenüber Polizisten oder Staatsanwälten hätten.

Bei Experten stoßen die kostenintensiven Reformvorschläge auf harsche Kritik. Mehrere Juristen machen gelten, dass mit „massiven Zusatzbelastungen“ für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zu rechnen sei. Der Kerngedanke, dass das Jugendstrafrecht vorsehe, zeitnah zur begangenen Tat mit der jeweiligen Strafe erzieherisch auf den Täter einzuwirken, werde mit der Reform ad absurdum geführt. Als „Unding“ und „völlig ungeeignete Maßnahme“ bezeichnen unter Anderen Jugendstaatsanwälte die Einführung einer Beschwerdemöglichkeit.

Ebenfalls will Barley die Prozesskostenbeihilfe massiv ausbauen. Wie Jouwatch berichtete, sollen auch voll-jährige, mutmaßliche Straftäter schon vom ersten Verhör an einen Anwalt auf Staatskosten verlangen können, wenn sie sich selbst keinen leisten können.  (SB)

@jouwatch

Quelle!: #zaronews

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