Freitag, April 26, 2024
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Die Liste der Selbstbediener wird immer länger – der Bundestagsskandal!

Bald sind Wahlen. Zahltag für uns als Herdenwähler. Zahlreiche Abgeordnete scheiden aus. Zahlreiche Abgeordnete ziehen ein, es werden so viele wie nie zuvor. Und kassieren so viel Geld wie nie zuvor. Bezahlt aus der Steuerkasse. Von den Wahl-Schafen.

Die Zahl der Bundestagsabgeordneten wird im nächsten Bundestag aller Voraussicht nach so hoch sein wie nie zuvor. Experten, die sich mit dem deutschen Wahlrecht auskennen – und das sind die wenigsten -, gehen von etwa 700 Abgeordneten aus, die wir alle zahlen müssen.

Alle haben Anspruch auf sogenannte Diäten, die weit höher liegen als der Durchschnittsverdienst in Deutschland. Haushalten in Deutschland steht im Durchschnitt ein Einkommen von weniger als 40.000 Euro zur Verfügung.

Am 1. Juli hat der Deutsche Bundestag neue Vergütungsstrukturen erhalten. Abgeordnete erhalten demnach nunmehr 114.500,88 Euro als „Grundbetrag“. Das sind also ungefähr dreimal so viel wie durchschnittliche Haushalte in Deutschland erwirtschaften können.

Eine seltsame Vertretung des gesamten deutschen Volkes: Würden die Abgeordnetengehälter „angemessen“ sein, sich also in Höhe der durchschnittlichen Gehälter aller Berufe bewegen und würde der deutsche Bundestag sein eigenes Volk angemessen repräsentieren, dann dürften dies vielleicht 40.000 Euro bis 50.000 Euro brutto Jahresverdienst sein.

Volksvertretung? Wohl kaum.

Der deutsche Staat – oder eben die Bundestagsabgeordneten früherer Legislaturperioden – hat festgelegt, dass sich die Gehälter am Einkommen von Richtern am obersten Bundesgerichtshof orientieren. Richter am obersten Bundesgericht aber müssen sich formal für ihre Aufgaben qualifizieren.

Sie durchlaufen ein zweistufiges Studium und haben eine Art von Bewährungsaufstieg innerhalb des Gerichtswesens. Oben werden die Plätze dann sehr knapp.

Bundestagsabgeordnete hingegen müssen keine Formalqualifikation nachweisen – und das ist an sich gut so: Schließlich sollen sie wie beschrieben das „Volk repräsentieren“ (Bundestagswahl: Die Stimme abgeben (wählen) oder lieber behalten (nicht wählen)?).

Immerhin hat das Grundgesetz aber festgelegt, dass das Einkommen die „Unabhängigkeit“ der Abgeordneten sichern soll, deshalb ist die angemessene Entschädigung oberhalb des Durchschnittseinkommens angesiedelt.

Aber halten wir fest: 114.500,88 Euro stehen den Abgeordneten monatlich zu. Dazu erhalten sie eine „Aufwandspauschale“ für ihre Tätigkeit. Die beläuft sich auf 4.318,38 Euro monatlich. Davon müssen sie alles zahlen, was sie für ihre Mandate benötigen: die Zweitwohnung in der Hauptstadt, das eigene Wahlkreisbüro sowie Fahrten.

Belege sind nicht einzureichen. Mitarbeiter müssen die Abgeordneten dafür nicht bezahlen. Sagen wir, sie seien sparsam. Die Zweitwohnung in Berlin koste etwa 800 Euro, das Büro im heimischen ländlichen Gefilde noch einmal 400 Euro. Die Fahrten selbst fallen nicht ins Gewicht. Denn die Abgeordneten profitieren von zahllosen kostenfreien Fahrten, unter anderem mit der Bahn.

Die Kosten belaufen sich also in dieser Beispielsrechnung auf 1.200 Euro – es verbleiben 3.000 Euro netto. Dafür müssen Gutverdiener noch einmal knapp 5.000 Euro brutto verdienen – oder knapp 60.000 Euro jährlich. Damit summiert sich das Entgelt für die Abgeordneten zusammen mit 114.000 Euro jährlich auf mehr als 170.000 Euro brutto „Wert“.

Denn die Mitarbeiter zahlt der Steuerzahler aus einer anderen Kasse. Dafür dürfen Abgeordnete 20.870 Euro monatlich ausgeben (allerdings ohne einen Cent davon selbst zu behalten- das Geld wird treuhänderisch verwaltet). Büro- und Geschäftsmaterialien im Wert von 12.000 Euro zahlt der Steuerzahler den Abgeordneten darüber hinaus ebenfalls. Diese Kosten also entfallen ohnehin.

170.000 Euro für ein einfaches Mandat jedoch sind schon mehr als das Vierfache(!) des durchschnittlichen Haushaltseinkommens in Deutschland (Neues aus den Unterklassen: Das Prinzip „Teile und herrsche“ funktioniert (Videos)).

Altersabsicherung

Dazu kommt indes noch die Altersabsicherung. Die fehlt normalen Durchschnittshaushalten in Deutschland, die in die Rentenkasse einzahlen. Die Renteneinkünfte sind künftig in den meisten Fällen so hoch, wie sie die staatliche Grundsicherung ohnehin wäre. Diese Grundsicherung könnten Abgeordnete theoretisch auch in Anspruch nehmen.

Allerdings erhalten die Abgeordneten – auch die, die 2017 ausscheiden oder ausgeschieden sind -, ohnehin ein „Übergangsgeld“ für die Zeit danach. Jedes Jahr Parlamentszugehörigkeit wird mit einem Übergangsgeld in Höhe einer monatlichen Entschädigung honoriert.

Maximal erhalten Abgeordnete Übergangsgelder für die Zeit von 18 Monaten. Andersherum gesagt: Wer zwei Legislaturperioden im Bundestag verbracht hat, kann jetzt 8 Monate lang das oben genannte Übergangsgeld in Höhe von 9.541,74 Euro beziehen.

Dies ist allerdings noch nicht die Altersabsicherung – die wiederum berechnet sich nach der Dauer der Zugehörigkeit zum Parlament. Für jedes Jahr im Parlament werden 2,5 % der Diäten fällig. Dies sind auf Basis der aktuellen Höhe immerhin 238,54 Euro. Maximal werden 67,5 % der monatlichen Bezüge als Altersentschädigung ausgezahlt (Deutschland: Ehe für alle und Rechte für keinen).

Wer drei Legislaturperioden im Bundestag verbracht hat, kommt so auf 12 Jahre. Das sind 2.862,48 Euro, die nicht mit anderen Bezügen verrechnet werden. Selbst wenn ein Abgeordneter niemals vorher in die Kassen eingezahlt hat, keine Nebeneinkünfte erzielt und danach nie wieder arbeitet, dann sind dies immer noch mehr als 100 % über dem normalen Rentenbezug in Deutschland.

Dafür hätte dieser Abgeordnete dann allerdings auch nur ein Drittel der Arbeitszeit – also 12 von 36 Jahren – im Bundestag verbringen müssen. Also verdient ein solcher Abgeordneter in einem Drittel der Zeit mehr als das Doppelte. Eine Versechsfachung gegenüber dem Durchschnitt.

Dafür allerdings ohne Verantwortung: denn der Abgeordnete, der mit dem 24. September 2017 im Deutschen Bundestag sitzt, ist nicht seinem Wahlvolk verpflichtet, nur dem eigenen Gewissen, während das Volksvermögen „privatisiert“ wird.

 

Literatur:

Deutsche Grenzen und Territorien von 1815 bis 1990: Eine völkerrechtlich-politologische Inventur von Gregor Schirmer

Die „BRD“-GmbH oder zur völkerrechtlichen Situation in Deutschland und den sich daraus ergebenden Chancen für ein neues Deutschland von Dr. Klaus Maurer

Whistleblower von Jan van Helsing

Die „BRD“-GmbH – 2. Auflage – 2013: Zur völkerrechtlichen Situation in Deutschland und den sich daraus ergebenden Chancen für ein neues Deutschland von Dr. Klaus Maurer

Beitragsbild: PublicDomain/watergate.tv

Quellen: PublicDomain/watergate.tv am 20.09.2017

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