Freitag, April 26, 2024
StartPolitikEuropaErneut stirbt ein Mensch, weil die Abschiebung eines Verbrechers nicht umgesetzt wird

Erneut stirbt ein Mensch, weil die Abschiebung eines Verbrechers nicht umgesetzt wird

Wieder könnte ein Mensch noch leben, wenn die deutsche Abschiebepolitik nicht versagt hätte. Im Alter von 14 Jahren hatte Mahmut A. bereits 60 Straftaten auf dem Buckel. Heute ist der Türke 21 und hat einen Gleichaltrigen erstochen. Dabei sollte er bereits viereinhalb Jahre vor der Tat abgeschoben werden. Doch das konnten die Behörden nicht durchsetzen.

Mahmut A. ist ein Intensivtäter. Am 5. November 2017 erstach er bei einem Raubüberfall den Sohn einer Wilmersdorfer Spätkauf-Besitzerin. 2013 hätte er in sein Heimatland Türkei abgeschoben werden sollen. Doch die Behörden waren hilflos, weil er sich weigerte, seinen Pass nicht herauszugeben. Außerdem stellte er plötzliche Antrag auf Asyl. Der Anwalt der Opfer-Familie sprach jetzt im Prozess von „Behördenversagen.“

Dabei konnte Mahmut A. – und das ist der nächste Skandal – für die Tat gar nicht zur Verantwortung gezogen werden. Er floh danach in Türkei und grüßt nun via sozialer Medien mit Sonnenbrille von der türkischen Küste. Der mutmaßliche Mörder lebt nun unbehelligt in seinem Heimatland. So konnten lediglich seine drei Komplizen am Dienstag verurteilt werden.

Laut Verfahren soll sich die Tat so abgespielt haben: Der 21-jährige Vietnamese Duc T. kam seiner Mutter zu Hilfe, als Mahmut A. den Späti überfiel. Daraufhin stach ihm der Täter mit einer 25 Zentimeter langen Klinge in den Hals. Das Opfer war sofort tot. Seine Mutter erlitt laut Berliner Kurier durch den Anblick einen Schlaganfall. Sie ist bis heute gelähmt und muss künstlich ernährt und beamtet werden.

Mahmut A. setzte sich nach dem brutalen Mord ans türkische Mittelmeer ab. Mittäter Hussein R. (24), erhielt viereinhalb Jahre Gefängnis. Die beiden Komplizinnen Irem E. (20) und Marilyn Y. (19) kamen mit Bewährung und Arbeitsstunden davon.

Die Tat hätte nicht geschehen können, hätten die deutschen Behörden den Abschiebebeschluss umgesetzt und Mahmut A. außer Landes geschafft. Das Opfer würde dann heute noch leben. (WS)

Quelle!:

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