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Falsche Flagge “Volksentscheid”: Etablierte Parteien schleichen sich wieder mal ans Grundgesetz heran

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Die paneuropäisch ideologisierten Parteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und “Die Linke” reden wieder einmal von Volksentscheiden. Was sie in Wirklichkeit wollen ist eine Änderung der Verfassung, weil die verbietet worüber sie Volksentscheide abhalten wollen. Wir berichten schon lange über das Thema Volksentscheide bzw. Volksabstimmungen oder Referenden. Artikel 20 Verfassung garantiert dem Volk “Wahlen und Abstimmungen”. Doch seit 66 Jahren, seit Inkrafttreten des Grundgesetzes vier Jahre nach dem Faschismus, betrügen die Parteien das Volk um dieses Grundrecht der Abstimmungen auf Bundesebene, indem sie sich weigern ein einfaches ausführendes Gesetz zu schaffen. Fehler, Gruppe existiert nicht! Überprüfen Sie Ihre Syntax! (ID: 3)

Dass die Etablierten seit ein paar Jahren das Thema Volksabstimmung aka Referendum bzw. Volksentscheid aufgegriffen haben, hat ein ganz anderes Motiv als die Umsetzung des Grundgesetzes, sondern vielmehr

dessen Sturz. Am 30. Juni 2009 entschied das Bundesverfassungsgericht, in seiner damaligen Besetzung, im Urteil 2 BvE 2/08 zum Lissabon-Vertrag wie folgt:

“Das Grundgesetz ermächtigt die für Deutschland handelnden Organe nicht, durch einen Eintritt in einen Bundesstaat das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes in Gestalt der völkerrechtlichen Souveränität Deutschlands aufzugeben. Dieser Schritt ist wegen der mit ihm verbundenen unwiderruflichen Souveränitätsübertragung auf ein neues Legitimationssubjekt allein dem unmittelbar erklärten Willen des Deutschen Volkes vorbehalten.

Nach viel Gewimmer und Gebrumm akzeptierte die Nomenklatura schließlich im Sommer 2011 diesen so entscheidenden Unterschied zur Weimarer Demokratie und konstatierte, dass es vor einem weiteren neuen EU-Vertrag und einer damit einhergehenden Beseitigung der Verfassungsordnung zwingend erst eine Volksabstimmung gewonnen werden müsse.

Nacheinander traten dazu Verfassungsrichter Peter Michael Huber, der ehemalige Präsident von Republik und Verfassungsgericht Roman Herzog, der derzeitige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Vosskuhle und der SPD-Bundesvorsitzende der SPD Sigmar Gabriel im Gänsemarsch vor die Öffentlichkeit. Auch Vosskuhle, dank der SPD immerhin amtierender Präsident des Bundesverfassungsgerichts, entpuppte sich in einem Interview in der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” am 25. September 2011 als verkappter Putschist:

“Frage: Könnte man die Budgethoheit des Bundestags teilweise europäischen Institutionen übertragen?

Vosskuhle: Für eine Abgabe weiterer Kernkompetenzen an die Europäische Union dürfte nicht mehr viel Spielraum bestehen. Wollte man diese Grenze überschreiten, was politisch ja durchaus richtig und gewollt sein kann, müsste Deutschland sich eine neue Verfassung geben. Dafür wäre ein Volksentscheid nötig. Ohne das Volk geht es nicht!”

Das Volk aber, das wollte einfach nicht. Mehr und mehr rannte die Nomenklatura gegen die Wand, in einem wahren Gänsemarsch der Tontauben.

Schließlich gab das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2011 sogar im Eilverfahren einer Organklage zweier SPD-Abgeordneten gegen die von allen Parteien mitgetragene Entmachtung des deutschen Parlaments durch ein im September 2011 beschlossenes “Vertrauensgremium” der luxemburgischen Aktiengesellschaft “European Financial Stability Facility” im Bundestag statt und setzte dessen “Stabilisierungsmechanismusgesetz” teilweise außer Kraft.

In ihrer Verzweiflung versuchten Parteien, Bundestag, Präsident und Kanzlerin schließlich im Sommer 2012 durchaus so etwas wie einen kleinen veritablen Staatsstreich, als sie am 29. Juni die verfassungsrechtlich höchst bedenklichen Gesetze zum “Europäischen Stabilisierungsmechanismus” und “Fiskalpakt” sowohl in Bundestag und Bundesrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschließen und dann noch am gleichen Tag von Gauck unterschreiben lassen wollten, um diese Gesetze einer absehbaren Beurteilung des Bundesverfassungsgerichts zu entziehen.

In einem präzedenzlosen Vorgang “bittet” daraufhin das Bundesverfassungsgericht öffentlich den Bundespräsidenten, die Gesetze nicht sofort zu unterschreiben (Chronik des 21. Juni 2012 auf Denkland). Die “FAZ” zu diesem hochbrisanten und heute von den Meisten bereits wieder verdrängten Vorgang:

“Beim Bundesverfassungsgericht zeigte man sich entsetzt, dass offenbar Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) versucht habe, Gauck dazu zu bewegen, die Gesetze sogleich auszufertigen und dadurch Rechtsschutz zu verhindern. Hätte sich Gauck nicht umstimmen lassen, so wäre das aus Sicht der Karlsruher Richter einer „Verfassungskrise“ gleichgekommen.”

Sogar Sarah Wagenknecht spricht von einem “kalten Putsch gegen das Grundgesetz”. Am gleichen Tag schließe ich in einer Analyse, dass der Staatsstreich nun zum Stehen gekommen ist und eine Volksabstimmung die letzte Option der Nomenklatura ist.

Einen Tag später erklärt daraufhin Finanzminister Wolfgang Schäuble am 23. Juni 2012, er gehe von einem “Referendum” über “ein neues Grundgesetz” in “wenigen Jahren” aus. Wie man heute weiß, wenn man Zeitung lesen kann, nicht nur in Deutschland, war das der Bluff eines Gescheiterten.

Ich hatte diesen Schachzug von Schäuble, dem sich nacheinander alle etablierten Parteien anschlossen, bereits am 31. März 2012 in einer Rede in Karlsruhe prognostiziert.

Ein Jahr darauf bringen im Sommer 2013 SPD, Bündnis 90/Die Grünen und “Die Linke” den “Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes um Volksinitiative,Volksbegehren, Volksentscheid und Referendum” in den Bundestag ein. Geplant sind die Änderung von vier Artikeln des Grundgesetzes, darunter der den “unantastbaren Kerngehalt der Verfassungsidentität des Grundgesetzes” schützenden Artikel 79. Ausgerechnet C.D.U. und C.S.U. lehnen das Vorhaben ab und bezeichnen dieses als “erkennbar nicht ernst gemeint und verfassungsrechtlich höchst bedenklich”.

Im Sommer 2014 das gleiche Spielchen, wie programmiert.

“Die Linke” bringt ein vom Verein “Mehr Demokratie e.V.” konzipiertes Verfassungsänderungsgesetz ein, mit dem voluminösen Titel “Entwurf eines Gesetzes  zur  Änderung  des  Grundgesetzes (Einführung  der  dreistufigen Volksgesetzgebung in das Grundgesetz) und zur Einführung eines Gesetzes über das Verfahren bei  Volksinitiativen,  Volksbegehren  und Volksentscheid  (Bundesabstimmungsgesetz) und zur Änderung weiterer Gesetze”.

Der Entwurf sieht diesmal sogar die Änderung von nicht weniger als sechs Verfassungsartikeln der Berliner Republik vor, darunter Artikel 23 und 79: eine Putsch-Infrastruktur, die im Falle einer Implementierung den Sturz der Republik durch einfache Mehrheit in einer einzigen Volksabstimmung ermöglicht hätte. Dieser Versuch findet noch weniger Unterstützung als der im Jahr zuvor, selbst in der Nomenklatura.

Vor wenigen Tagen nun, ein im Vergleich zu den vorhergehenden Jahren noch kläglicherer Versuch von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und “Die Linke”.

Zuerst redet die paneuropäische Finanzextremistin Simone Peters (Co-Vorsitzende der Grünen) am 27.12. in der “Welt” unglaublich gut versteckt von “mehr direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung”, dann plädiert am 28.12. im “Spiegel” ausgerechnet das bundesweite moralisch-geistige Vorbild Thomas Oppermann für einen “Volksentscheid auf Bundesebene” und dann zieht der mittlerweile international berühmte Neocon Petra Pau (“Die Linke”) über das “Neue Deutschland” nach und verweist auf den “politischen Zustand des Landes allgemein” und meint damit natürlich die Berliner Republik und nicht irgendwelche vorderasiatischen Hinterhöfe von Verrückten und Nationalisten, vor denen die denkende Jugend scharenweise nach Berlin flüchtet.

Man möchte jetzt angesichts dieses neuen Versuchs der etablierten Parteien-Wracks seufzen: nice try. Aber es ist nicht mal das. Langweilig ist das.

Wie anno dünnemal Brutus an seinen Parteifreund Julius Cäsar, im bis heute größten Leitbild aller “westlichen” Gesellschaftszeiten, schleichen sich die abgetakelten Funktionäre einer kaputten Nomenklatura eines pfützentiefen, ferngelenkten Staates wieder mal an das heran, was das Volk der Republik vor ihnen schützt – unsere gute Verfassung, das Grundgesetz – und spielen Fisch im Wasser. Das kommt davon, wenn man in irgendeiner optimalen Phase hängengeblieben ist und auch nur so denken kann.

Verfassungen lassen sich eben sehr viel schwerer beseitigen als Menschen. Sogar im Krieg.

Ist eben nicht mehr so wie früher. Frohes neues Jahr 2015.

Quelle: radio-utopie.de vom 01.01.2015

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