Freitag, April 26, 2024
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Freiburg: Polizei vollstreckt Haftbefehl an Vergewaltiger nicht

Freiburg – Hätte die Polizei durch die rechtzeitige Verhaftung eines der Täter die brutale Gruppenvergewaltigung in Freiburg verhindern können? Laut einem Bericht des Focus hatte die Freiburger Polizei aus Ermittlungstaktischen Gründen eine Verhaftung eines der Vergewaltiger im Vorfeld der Tat nicht vollstreckt.

Nach Angaben des Innenministeriums lag gegen einen der mutmaßlichen Täter im Freiburger Vergewaltigungsfall bereits ein Haftbefehl vor. Dieser sollte „aus polizeitaktischen Gründen im Zusammenhang mit einer weiteren strafprozessualen Maßnahme zeitnah vollzogen werden“, teilte ein Sprecher am Montag in Stuttgart mit.

Wie unschwer zu erkennen, ergeben sich hier erschreckende Parallelen zum Attentat auf den Weihnachtsmarkt in Berlin, sowie den Morden an Mia aus Kandel und Susanna aus Mainz. In allen drei Fällen waren die Täter polizeibekannt und durch vorhergehende Straftaten aufgefallen, ehe sie zum mörderischen Finale ansetzten.

Die Gruppenvergewaltigung an einer 18jährigen Studentin durch möglicherweise 15 syrische Flüchtlinge hat wie in ähnlichen Fällen nur in AfD nahen Kreisen für Empörung und Abscheu gesorgt. Bei anderen setzte bereits kurz nach der Tat das übliche Stockholmsyndrom mit Verteidigung der Täter ein. So sind für Montagabend nicht nur Demonstranten gegen Migrantengewalt – organisiert von der AfD – auf der Straße, sondern auch alle, die bei solchen Verbrechen immer reflexartig weggucken und vor einer „Instrumentalisierung“ warnen. (KL)

@jouwatch

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