Freitag, April 26, 2024
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Gauweiler: Deutscher Steuerzahler finanziert EU-Staaten –mitentscheiden darf er nicht

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lässt das Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) durch den Europäischen Gerichtshof überprüfen. Der Jurist und Ex-CSU-Politiker Peter Gauweiler begrüßt den Schritt im Sputnik-Interview. Er fordert eine schnelle Entscheidung.

„Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heute veröffentlichten Entscheidung deutlich gemacht, dass das Anleihekaufprogramm ‚Quantitative Easing‘ (QE) der Europäischen Zentralbank mit großer Wahrscheinlichkeit die Grundsätze des Lissabon-Vertrags und des Maastricht-Vertrags verletzt und gleichzeitig mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik nicht übereinstimmt.“ Das sagte Gauweiler im Interview mit Sputnik-Korrespondent Bolle Selke. „Der Vorlagebeschluss, den der zweite Senat des Gerichts gefasst hat, bringt diese erheblichen Zweifel zum Ausdruck. Wenn sich jetzt im weiteren Verfahren diese Zweifel bestätigen, darf kein deutsches Staatsorgan am Vollzug dieser Beschlüsse mitwirken.“

Klagen gegen EZB-Eingriffe

Der Senat des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe hält es für wahrscheinlich, dass die dem Anleihekaufprogramm zugrunde liegenden Beschlüsse gegen das Verbot der Staatsfinanzierung durch die Notenbank verstoßen. Das QE-Programm würde demzufolge über das Mandat der EZB für die Währungspolitik hinausgehen und damit in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten eingreifen. Gegen das seit 2015 laufende Kaufprogramm liegen drei Verfassungsbeschwerden vor. Neben dem AfD-Gründer Bernd Lucke und dem Berliner Professor Markus Kerber hatte auch Gauweiler geklagt. Er begründet seine Bedenken so:

„Mit diesem Programm, dem die Bundesregierung zugestimmt hat, finanziert der deutsche Steuerzahler in ganz erheblicher Weise die Politik anderer Staaten, ohne auf diese Politik irgendeinen Einfluss zu haben. Solche Entscheidungen haben ja erhebliche finanzielle Auswirkungen für den Staatshaushalt. Sie müssen nach unserer Verfassungsordnung vom Parlament getroffen werden. In diesem Fall hat der Bundestag seine Verantwortung aber an die Gremien der EZB delegiert, die keiner demokratischen Kontrolle unterliegen.“

Schnelle Entscheidung angemahnt

Wenn das Gericht in Karlsruhe bei seinen Bedenken bleibe und die Mitwirkung an diesem Programm für verfassungswidrig erklären würde, könnten deutsche Organe wie die deutsche Bundesbank an diesem Programm nicht mehr mitwirken. Dann könne der deutsche  Bundeshaushalt nicht mehr für das Programm von EZB-Präsident Mario Draghi haften, erklärte Gauweiler.

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Nun müsse sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) möglichst schnell äußern. „Das Bundesverfassungsgericht hat ja ganz bestimmte Fragen an den Europäischen Gerichtshof gestellt, inwieweit einschränkende Vorschläge vom EuGH mitgetragen werden, die insbesondere die Vorhersehbarkeit solcher Ankaufprogramme betreffen. Wenn der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dann muss das Bundesverfassungsgericht auf der Basis dieses Urteils letztlich entscheiden, ob das QE-Programm von Herrn Draghi mit dem Grundgesetz übereinstimmt und ob sich deutsche Organe daran beteiligen dürfen oder nicht.“Die EZB kauft seit März 2015 Staatsanleihen und andere Papiere in großem Stil — derzeit für 60 Milliarden Euro monatlich, um Inflation und Konjunktur anzukurbeln. Das Geld soll die Zinsen drücken und die Kreditvergabe antreiben. Vorerst soll das QE-Programm noch bis mindestens Ende 2017 laufen. Insgesamt werden sich die Käufe dann auf 2,28 Billionen Euro summieren.

Interview mit Peter Gauweiler

Quelle: https://de.sputniknews.com/wirtschaft/

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