Freitag, April 26, 2024
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Geplante Wahlrechtsänderung: Des Wahnsinns fette Beute

Hier gibt es wieder eine jener Meldungen, die man nicht unkommentiert lassen kann. Der Kommentar.

Von Max Erdinger

 Die dts-Nachrichtenagentur meldet:

Berlin  – Union und SPD wollen im Herbst eine umstrittene Passage aus dem Wahlrecht streichen, die mehr als 80.000 Menschen mit geistiger Behinderung in Deutschland die Teilnahme an Bundestags- und Europawahlen verwehrt.

Böse Zungen behaupten, daß es dann, wenn man ohnehin von geistig Behinderten regiert werden würde, auch schon egal wäre, von wem sie gewählt worden sind.

Darauf verständigten sich die Innenexperten der Koalitionsfraktionen Ende Juni bei ihrer regelmäßigen Runde mit Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), schreibt das „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe) unter Berufung auf Teilnehmer. Auch Seehofer habe seine Unterstützung für eine Reform signalisiert.

Dieselben bösen Zungen behaupten auch, Innenexperten seien diejenigen, die aufpassen, daß Frauen immer mitgenannt werden und daß niemand nur „Wähler“ schreibt, sondern „Wähler und Wählerinnen„. Weswegen es hier auch „Innenexperten und Innenexpertinnen“ hätte heißen müssen. Und daß man sich nicht darüber zu wundern bräuchte, wenn der Seehofer auch wieder mitmischt. Weil der schließlich der Innenminister sei und auf externe Expertisen dringend angewiesen ist.

Einen eigenen Gesetzentwurf will das Innenministerium nicht vorlegen, da Wahlrechtsänderungen traditionell Sache des Bundestags sind. Über den Sommer soll Seehofers Haus dem Vernehmen nach aber eine Formulierungshilfe für einen Entwurf erarbeiten, den Union und SPD dann in das Parlament einbringen könnten. Der Wahlrechtsausschluss betrifft gut 81.000 Menschen, denen wegen einer geistigen Beeinträchtigung ein Betreuer in allen Angelegenheiten zur Seite gestellt ist.

Es scheint hier um die 81.000 geistig behinderten Wähler und Wählerinnen zu gehen, bei denen die Betreuung durch ARD und ZDF nicht mehr ausreicht.

„Es ist höchste Zeit, dass auch alle Menschen mit geistiger Behinderung wählen können“, sagte Burkhard Lischka, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, dem „Handelsblatt“.

Das aktive Wahlrecht sei nur die halbe Miete, meint ein Freund. Allerhöchste Zeit sei es nämlich, daß „alle Menschen mit geistiger Behinderung“ auch gewählt werden können.

Ziel sei, dass die Betroffenen zur Europawahl im Mai 2019 ihre Stimme abgeben könnten. Aus der Unionsfraktion hieß es, man stehe einer entsprechenden Änderung des Wahlgesetzes wohlwollend gegenüber.

Gerüchteweise heißt es, ehe man sich in der feuchtfröhlichen Unionsfraktion auf „wohlwollend“ geeinigt habe, sei man einer entsprechenden Änderung des Wahlgesetzes voll und willig entgegen getorkelt. Die Innenexperten hätten aber von „vollwillig“ abgeraten und für „wohlwollend“ plädiert.

Über die konkrete Ausgestaltung bestehe aber noch Beratungsbedarf mit der SPD. Ausklammern will die Große Koalition bei der Reform rund 3.300 schuldunfähige Straftäter, die sich in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden und ihr Wahlrecht verloren haben. Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, sich für ein „inklusives Wahlrecht“ einzusetzen.

Böse Zungen behaupten ebenfalls, die Innenexperten seien darüber betrübt, daß die Grünen und Grüninnen nicht mitregieren, weil sie gerne auch dem Bio-Gemüse und den Dörrpflaumen das Wahlrecht eingeräumt hätten.

Die SPD-Sozialpolitikerin Kerstin Tack forderte, dass auch alle Bundesländer in ihren Wahlgesetzen Behinderten mit Vollbetreuung die Stimmabgabe bei Landtags- und Kommunalwahlen ermöglichen müssten. „Daneben sind unterstützende Maßnahmen wie Wahlinformationen in einfacher Sprache oder barrierefreie Zugänge zu Wahllokalen nötig“, sagte Tack dem „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe).

Wahlinformationen für geistig Behinderte in einfacher Sprache sehen wahrscheinlich so aus: Bild eines Sozen, Text: „lieb“. Bild eines AfDlers, Text: „böse“. Der Betreuer von Frau Kerstin Tack sollte ihr im Sinne der Fraueninklusion dennoch sagen, daß barrierefreie Zugänge nicht für die geistig Behinderten gebraucht werden, sondern für die Körperbehinderten.

Böse Zungen behaupten darüber hinaus, hinter der beabsichtigen Änderung des Wahlrechts zugunsten geistig Behinderter stecke eine verborgene Botschaft an das gesamte Wahlvolk, welche da lautet: Ob wir von euch gewählt werden, oder von welchen, die nicht mehr alle Latten am Zaun haben, ist völlig schnuppe. Es handle sich also bei der geplanten Änderung des Wahlrechts um eine geschickt verpackte, allgemeine Wählerbeschimpfung.

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