Samstag, April 27, 2024
StartPolitikGesetzgebungGeschäftsführerin Merkel in „Deutschland GmbH“? Staatsrechtler klärt auf

Geschäftsführerin Merkel in „Deutschland GmbH“? Staatsrechtler klärt auf

Mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages am 24. Oktober hat die Amtszeit der Bundeskanzlerin geendet. Bis zur Regierungsbildung bleibt allerdings Angela Merkel Geschäftsführerin.

Doch eine Geschäftsführerin wovon? Und wie ändern sich die Befugnisse der neuen Geschäftsführung im Vergleich zu einer richtigen Regierung?

Am Dienstag überreichte Bundespräsident Frank W. Steinmeier feierlich die Entlassungsurkunden der alten Regierung. In seiner Rede lobte der Bundespräsident den stabilen Kurs der bisherigen Bundesregierung und bat Angela Merkel, die Amtsgeschäfte bis zur Bildung einer neuen Regierung weiterzuführen. Somit ist Merkel nicht mehr die Kanzlerin der Bundesrepublik, sondern lediglich deren Geschäftsführerin. Das hat Christian Pestalozza, Rechtswissenschaftler für Staatsrecht an der Freien Universität (FU) Berlin, gegenüber Sputnik bestätigt.

Einige Juristen wären der Meinung, dass eine Geschäftsführung nicht wie eine normale Regierung mit „weitreichenden Entscheidungen und grundlegenden Weichenstellungen betrieben werden kann“, erklärte Pestalozza. Doch wer sich darüber freut, dass die Kanzlerin nicht mehr ihr Amt bekleidet, freut sich zu früh. Aus dem Grundgesetz würde eine solche Beschränkung nicht hervorgehen, stellte der Staatsrechtler klar.

Jedoch werde aus Gründen des „politischen Respekts“ und der „politischen Vernunft“ darauf geachtet, dass eine geschäftsführende Regierung, deren Ende absehbar ist, nicht Dinge beschließt, die noch Jahre in die Zukunft hineinwirken.“ Auch die „geschäftsführenden Minister“ hätten formal die gleichen Befugnisse wie bisher. So würden sie mehr Alltagentscheidungen als grundlegende Entscheidungen treffen, betonte der Staatsrechtler. Welche Entscheidung nun aufgeschoben werden können und welche nicht, das würde das verantwortliche Ressort und sein Minister sowie die Geschäftsführerin selbst entscheiden.
Bundestag arbeitet nur eingeschränkt

Auch das Parlament sei in seinem Handeln beschränkt, bis die Regierung gebildet wird. Das bemängelte im Sputnik-Interview der Bundestagsabgeordnete der Linkspartei Andrej Hunko: „Wir haben einen Antrag gestellt, dass der Bundestag endlich anfangen soll zu arbeiten. Das tut er momentan nämlich nicht. Das heißt, dass zumindest die Ausschüsse, die im Grundgesetz festgeschrieben sind, anfangen sollen zu arbeiten. Das ist unter anderem Europa, das ist Außenpolitik, das ist der Petitionsausschuss.“

Hunko befürchtet, dass durch längere Koalitionsverhandlungen die Arbeit des Parlaments vor allem in den Ausschüssen beeinträchtigt wird: “Wenn es bei der Regierungsbildung zu einer längeren Hängepartie kommt, kann es doch nicht sein, dass das demokratische Parlament nicht arbeiten kann.“

Gewöhnlich sei es so, dass ein Hauptausschuss arbeitet, bis die Regierung installiert ist. Dieser erledige bis dahin die Arbeit für alle Spezialausschüsse des Bundestages. Die Beschränkung habe allerdings einen Grund, erklärte FU-Staatsrechtler Pestalozza. Die Idee dabei sei es, die Ausschüsse so zu bilden, dass diese die Ressorts der Regierung widerspiegeln. Es sei vernünftig zu warten, da niemand wisse, wie die Regierungsstruktur aussehen werde: „Das Parlament gliedert sich dann in ähnlicher Weise, wie die Ressorts gegliedert sind. Ministerien können zusammengelegt und auseinander dividiert werden.“
Deutschland keine GmbH

Die Verfassung gebe keinerlei Hinweise auf die Dauer einer Regierungsbildung, bemerkte der Jurist und wies auf die längste dieser Phasen in der jüngeren Geschichte hin, die fast drei Monate gedauert hatte. Das sei die Regierungsbildung 2013 gewesen. Nach der Wahl am 24. September in diesem Jahr könnte es durch die Anzahl der Koalitionspartner und die unterschiedlichen Interessen der Parteien durchaus noch länger dauern, so der Experte.

Auf die Frage, ob der deutsche Staat nur eine GmbH sei und die Kanzlerin nur die Geschäftsführerin einer solchen Firma sei, reagierte Pestalozza amüsiert: „Das ist abwegig. Die Vorgänge in der GmbH haben mit dem Staat nichts zu tun. Das sind Vorgänge des Privatrechts und des Verkehrs der Bürger untereinander.“ Für die Amtszeit einer Regierung und Übergangsphasen nach einer Wahl gelte das Staatsrecht.

Paul Linke    Quelle

Das Interview mit Prof. Dr. Christian Pestalozza

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