Freitag, April 26, 2024
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Höchstes deutsches Gericht: ARD und ZDF dürfen nicht „zum Staatsfunk werden“

 

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Den deutschen Staatssendern stehen schwere Zeiten bevor: Die Einschaltquoten sinken dramatisch, während die Kritik am Programm wächst. Vor allem von der einseitigen Berichterstattung sind die Zuschauer zunehmend genervt, die Vorgänge in der…



Ukraine bringen die Missstände jetzt richtig ans Tageslicht.

Anstatt die Frage zu stellen, wer die wahren Drahtzieher sind und welche Ziele sie verfolgen, verbreiten die Öffentlich-Rechtlichen meist exakt die Positionen aus Berlin, Brüssel und Washington. Doch damit könnte bald Schluss sein, denn ein am Dienstag verkündetes Urteil des Bundesverfassungsgerichts räumt jetzt bei ZDF und ARD auf.

Viel ist in letzter Zeit geschrieben worden über Ethos und Verlässlichkeit westlicher Massenmedien. Vor allem in Sachen Krimkrise, TTIP, Euro, oder Zuwanderungspolitik sind Täuschung, Manipulation, Einseitigkeit und Propaganda leider an der Tagesordnung.

Und ganz besonders die öffentlich-rechtlichen Sender enttäuschen zunehmend. Deswegen dürfte vielen Menschen ein Stein vom Herzen fallen, hat diese Missstände doch nun auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Das Grundsatzurteil, das heute in Karlsruhe verkündet wurde, besagt: Die Politik hat einen zu großen Einfluss auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk!

Eingereicht hatten die Klage die SPD-geführten Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hamburg. Anlass für das Verfahren war der Vorgang um den ehemaligen ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender gewesen. Bei der Abstimmung über die Vertrags-verlängerung des als politisch unbequem geltenden Vollblut-Journalisten 2009 hatten die 14 Mitglieder des ZDF-Verwaltungsrates einer Verlängerung damals nicht zuge-stimmt.

Die Klageparteien hatten argumentiert, dass die Staatsquoten im ZDF-Fernsehrat und im ZDF-Verwaltungsrat mit jeweils mehr als 40 Prozent zu hoch seien.

Das Gericht schränkte mit dem aktuellen Urteil den künftigen Einfluss von Staat und Parteien auf das ZDF erheblich ein. Jetzt muss der Anteil von Politikern und “staats-nahen Personen” im Verwaltungs- und Fernsehrat des Senders von derzeit 44 Prozent auf ein Drittel reduziert werden. Des Weiteren sollen zwei Drittel der Gremien künftig mit Vertretern gesellschaftlicher Gruppierungen wie Sport, Kirche, Gewerkschaften, Umweltschützern besetzt werden.

Über die Besetzung letzterer Gruppe dürfen nicht mehr, wie bisher, die Minister-präsidenten bestimmen. Auch dürfen Politiker auf die Auswahl dieser Vertreter “keinen bestimmenden Einfluss” mehr ausüben.

Das Urteil wurde von deutlichen Worten des Vizepräsidenten des Bundesverfassungs-gerichts begleitet. Ferdinand Kirchhof stellte in der Urteilsverkündung klar: “Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll die im Gemeinwesen vertretenen Meinungen facettenreich widerspiegeln; er darf aber nicht zum Staatsfunk werden, der lediglich die Auffassungen von Regierung und Exekutive verbreitet.”

Wer sich diese höchstrichterlichen Worte angesichts der derzeitigen russlandfeindlichen Berichterstattung zur Krim-Krise auf der Zunge zergehen lässt, der weiß, wie weit die Dichtung manchmal von der Wahrheit entfernt sein kann. Umso begrüßenswerter nun das Urteil des höchsten deutschen Gerichtes. Auch wenn dieses sich zunächst nur mit den Vorgängen beim ZDF beschäftigt hatte, so dürfte das Urteil wohl auch Konsequenzen für die ARD-Anstalten haben.

Kritische Beobachter schauen die Abendnachrichten der deutschen Staatssender wegen der stetigen Gehirnwäsche schon lange nicht mehr. Viele wissen, dass man hier häufig vorgedachte Meinungen präsentiert bekommt, regierungsnah, einseitig, mit staats-tragender Miene in politisch korrektem Jargon vorgetragen, ganz nach dem Vorbild der Aktuellen Kamera noch zu Honeckers Zeiten. Nicht nur die Tagesschau hatte deswegen in den letzten Jahren dramatisch an Quote eingebüßt, auch die ZDF-Nachrichten Heute , die laut Rundfunkstaatsvertrag eigentlich ebenso zur Neutralität verpflichtet sind, ereilte dieses unschöne Schicksal.

Noch einmal seien die Worte des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, wiederholt, und mahnend mögen sie sich einbrennen in das Gewissen der Journalisten und Chefredakteure: “Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll die im Gemeinwesen vertretenen Meinungen facettenreich widerspiegeln; er darf aber nicht zum Staatsfunk werden, der lediglich die Auffassungen von Regierung und Exekutive verbreitet.”

Schwere Zeiten also für die Öffentlich-Rechtlichen. Denn zeitgleich mit dem heutigen Urteil steht auch der neue Rundfunkbeitrag vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München zur Diskussion, der, geht es nach dem Willen eines engagierten Anwaltes sowie zehntausender aufgebrachter Bürger, gekippt werden soll. Auch die bekannte Drogeriekette Rossmann hat sich der Klage angeschlossen.

Es ist schon ein bemerkenswerter Spagat, den die deutschen Staatssender seit einiger Zeit probieren: Einerseits erhöhen sie selbstbewusst die Preise, doch der zahlende Bürger bekommt für mehr Geld weniger Qualität, oder anders ausgedrückt: Er zahlt auch noch für die Manipulation des Medienkartells. Man darf auf die weitere Berichterstattung zum sich nähernden Krieg zwischen West und Ost gespannt sein.

Quelle: Stimme Russlands vom 25.03.2014

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